Unterhaltsdauer, Sorgerecht, allgemeine Fragen

  • Hallo,

    wir sind nun 16 Jahre verheiratet, sie arbeitet nur 20-25% und ich steuere den Großteil des Einkommens bei.

    2 Kinder, die der eigentliche Grund sind, warum sie so stark verkürzte Arbeitszeit arbeitet. Leider Gottes gehört zur Wahrheit, dass auch ein bisschen ihrer Faulheit eine längere monatliche Erwerbstätigkeit verhindert.


    Ich möchte mich jetzt trennen. Aber wie so oft: in die Ehe geht man blind-verliebt, leider ohne einen Ehevertrag. Wie Steven Spielberg habe ich jung und dumm geglaubt: sie wird mich nicht ausnutzen. Damals waren wir auch „nur“ arme Studenten und es gab keine finanzielle Abhängigkeit voneinander.


    So wie ich mich im Internet belesen habe: Es gibt verschiedene Urteile über die Dauer der Unterhaltszahlung. An dieser Stelle: mir geht’s NICHT um die Unterhaltszahlung der Kinder (wobei ich hoffe, das Sorgerecht zu bekommen), sondern nur um die Unterhaltszahlung an die Frau.


    -         Wie sind Erfahrungen?

    -         Wie lange nach der Scheidung musstet Ihr noch Unterhaltszahlung leisten?

    -         Kann das Gericht die Frau zwingen, 100% zu arbeiten, wenn das Sorgerecht der Kinder geteilt ist?

    -         Und wichtig: Darf die Frau dann ohne wirklichen Grund Ihren Job kündigen und xxx km weit weg ziehen - und die Kinder aus Ihrer aktuell gewohntem Umfeld mitnehmen?


    Danke für Euer Feedback

    Gruß

  • Hi,


    Ich gehe davon aus, dass die Kinder ehelich geboren sind, dann musst du kein Sorgerecht bekommen, dann hast du es automatisch kraft Gesetzes, und zwar seit der Geburt. Eheverträge machen nur Sinn, wenn eine total schiefe Vermögenslage da ist, oder aber auf der einen Seite ein Betrieb/Wirtschaftsunternehmen. Auch wenn man vieles anderes liest, aus der Fürsorgepflicht, die nun mal auch vom Staat durch Steuervergünstigungen subventioniert wird, kann man sich nicht einfach rausschleichen, spätestens dann nicht mehr, wenn der sozial schwächere Expartner staatliche Hilfe in welcher Form auch immer benötigt.


    Unterhaltszahlungen für den/die Ex können von einem Jahr (Trennungsunterhalt) bis lebenslang gehen, das kommt auf den Einzelfall an. Da müsste man sich den Fall genauer anschauen. Jedenfalls sind Unterhaltszahlungen über viele Jahre eher selten, kommt natürlich auch auf die Dauer der Ehe an, die Kinder, den Arbeitsmarkt und viele andere Faktoren. Der Trend geht eindeutig in Richtung, jeder muss für sich selbst sorgen können.


    Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann letztlich jeder entscheiden, wo die Kinder in Zukunft leben sollen. Der Gesetzgeber geht da von der Regel, also Einvernehmen aus. Ist dies nicht da, dann muss ein Familiengericht entscheiden, was am ehesten dem Kindeswohl entspricht.


    Kein Gericht wird jemanden zwingen, zu arbeiten, warum auch? Es geht niemanden etwas an, wie eine Person ihren Lebensunterhalt finanziert. Erst wenn diese Person das alleine nicht kann, dann wird entschieden, wer die Differenz bezahlt. Bei Zwang zur Arbeit - sorry, da fällt mir die unselige Vergangenheit ein, in der Arbeit ja frei machen sollte.


    Es gibt kein geteiltes Sorgerecht - für welchen Teil des Kindes willst du denn zuständig sein - es gibt ein GEMEINSAMES Sorgerecht!


    Und bitte das gewohnte Umfeld von Kindern nicht überbewerten. Berufliche Flexibilität wird verlangt, die wäre ja mit Kids nach deiner Vorstellung überhaupt nicht in Einklang zu bringen. Was ist z.B. mit Soldaten oder Hochschullehrern, die zumindest in den ersten xy Jahren ihrer Karriere alle paar Jahre wechseln? DA kräht kein Hahn nach dem gewohnten Umfeld der Kids, das kommt immer, wirklich ausnahmslos immer erst auf den Schirm der Betroffenen, wenn jemand alleinerziehend ist.


    So, das war mal der Einstieg, ich hoffe, es hilft.


    Herzlichst


    TK

  • Und bitte das gewohnte Umfeld von Kindern nicht überbewerten. Berufliche Flexibilität wird verlangt, die wäre ja mit Kids nach deiner Vorstellung überhaupt nicht in Einklang zu bringen. Was ist z.B. mit Soldaten oder Hochschullehrern, die zumindest in den ersten xy Jahren ihrer Karriere alle paar Jahre wechseln? DA kräht kein Hahn nach dem gewohnten Umfeld der Kids, das kommt immer, wirklich ausnahmslos immer erst auf den Schirm der Betroffenen, wenn jemand alleinerziehend ist.

    Hi, danke für die Antwort. Es war schon aufschlussreich und hilft mir weiter.


    Zu dem obigen Teil, würde ich gerne ergänzen: Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts, kann ein Elternteil ohne berufliche Notwendigkeit entscheiden, aus welchem Grund auch immer wegzuziehen?


    In meinem konkreten Fall, sie arbeitet in einem Beruf, wo man sich nicht bei anderen Firmen bewirbt, um auf der Karriere- oder Gehaltsleiter zu steigen. Also Notwendig wäre ein Umzug für sie nicht. Sie hat einen sicheren Job und aus dieser Sicht ist aktuell alles OK.

    Aber hypothetisch, wenn sie sich entscheiden sollte wegzuziehen, sei es um mir weh zu tun, oder weil sie einfach persönlich raus aus der Stadt will, darf sie, oder ich oder irgendein Elternteil das einfach so machen?


    Dieser Gedanke, bzw theoretische Möglichkeit macht mir Sorgen.


    Danke und Gruß

  • ich dachte, das wäre deutlich rüber gekommen. Jeder, der nicht inhaftiert ist, der darf sich frei bewegen in Deutschland. Nicht nur die Frau, sondern du auch. Und das ist auch gut so.

    Hi,

    leider bezog sich deine Antwort nicht genau auf meine Frage. Vielleicht habe ich sie zu kompliziert gestellt.


    Was ich gerne wissen möchte:

    - Bei gemeinsamen Sorgerecht

    - Wenn ein Elternteil aus welchen Gründen auch immer, weg ziehen möchte, wie wird es mit den Kindern gehandhabt?

    - Ziehen sie mit, bleiben sie bei dem anderen Elternteil, damit sie aus der gewohnten Umgebung nicht "herausgerissen" werden?

    - Gehen oder bleiben sie (je nach dem) tendenziell eher mit der Mutter?


    Gruß

  • Hallo Guru,


    Die Mutter darf nicht einfach ohne deine Zustimmung mit den Kindern


    weiter weg ziehen,denn dass erschwert den Umgang Kindern/Dir .


    In Deutschland scheinen aber Justiz/Jugendämter eher auf Mutters Seite zu stehen,


    mit der Folge, dass dies ohne Sanktionen geduldet wird.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    Ich bin von gemeinsamen Sorgerecht ausgegangen.


    Es wird mit den Kindern dem Kindeswohl entsprechend gehandhabt. Grundsätzlich bleiben die Kinder bei der Hauptbezugsperson, zumindest wenn sie jünger sind, Da ist die Kontinuität der Erziehung ein ganz wichtiger Aspekt. Das Verbleiben in der gewohnten Umgebung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Ein solcher Wechsel kommt ja auch bei nicht getrennt lebenden Eltern relativ häufig vor. Bei älteren Kindern können im Streitfall die Kids mit entscheiden.Niemand wird einem Kind ein Jahr vorm Abi und ohne Probleme mit beiden Elternteilen zumuten, nochmals die Schule zu wechseln. aber wenn sie jünger sind, dann fängt ja gewohnte Umgebung nicht an der Haustür an, sondern in der Wohnung, und diese gewohnte Umgebung ist neben der Hauptbezugsperson das wichtigste im Leben der Kinder. Das sollte bleiben.


    Deshalb werden die Kids auch bei einem Umzug bei dem Elternteil bleiben, bei dem sie bisher gewohnt haben, einerlei, ob das der Vater oder die Mutter ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Nur, das ich es richtig verstehe. Die Mutter zieht mit den Kindern um und der Vater bekommt dann, z.B. die höheren Fahrtkosten von der Mutter ersetzt?

    so könnte die Theorie aussehen,


    denn die Mutter muss natürlich auch ein entsprechendes Einkommen haben


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,

    so hatte ich es damals bei uns auch verstanden. Wer die Mehrkosten verursacht, muss dann eben auch für sie geradestehen.


    Das trifft naturgemäß natürlich in erster Linie immer den Elternteil, der mit den Kindern wegzieht. Zieht der andere Elternteil weg und lässt die Kinder zurück, muss er die Kosten, um sie zu sehen, freilich dann selber tragen.

  • Ja frase, das siehst du richtig. Kommt natürlich auch auf die Entfernung an. Wenn man letztlich im Umfeld bleibt, vielleicht 15 km mehr Distanz entsteht, dann muss diese Mehrkosten weiterhin der Umgangsberechtigte tragen. Wenn weiter weggezogen wird, dann ist derjenige für die Kosten verantwortlich, der die Entfernung geschaffen hat.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn weiter weggezogen wird, dann ist derjenige für die Kosten verantwortlich, der die Entfernung geschaffen hat.

    mal ehrlich, ist das nicht realitätsfremd. Ich persönlich kenne keinen Elternteil, der mit seinen Kindern wegzog und dann den anderen Elternteil bei den Besuchen unterstützt.

    die Mutter muss natürlich auch ein entsprechendes Einkommen haben

    und auch den Willen es zu tun, da kann ich ja nur den Kopf schütteln.


    VG frase

  • thz, wir haben gleichzeitig geschrieben. Was noch wichtig ist, der Grund für das Schaffen der Entfernung ist einerlei. Es kommt nur auf die Fakten an.


    edy, die Mutter darf auch ohne Zustimmung des Vaters mit den Kindern weiter wegziehen. Dann klärt das Gericht das im Nachhinein. Gehr doch auch in der Praxis gar nicht anders. Beispiel: da wird die Mutter versetzt, beruflich. Vater kann/will die Kids nicht aufnehmen. So, wie soll das jetzt gehen? So ein Gerichtsverfahren kann Jahre dauern. Die Mutter kann den Umzug nicht verschieben, muss sie dann ihren Job opfern, in Zukunft mit den Kindern von Sozialhilfe leben, also in Armut, oder wie?


    Zwangsgelder werden dann verhängt, wenn sie beantragt sind und es eine entsprechende Entscheidung gibt. Und, zum anderen muss der Sachverhalt auch einem Zwangsgeld zugängig sein. Das ist bei einem Umzug nicht gegeben, die Mutter hat gleichermaßen das Recht, sich in der BRD frei zu bewegen wie der Vater. Typischer Fall für ein Zwangsgeld ist die Weigerung eines Elternteils, dem Kind den Umgang zum anderen Elternteil zu ermöglichen. Aber auch da muss diesbezüglich schon ein Titel existieren. sonst funktionert das nicht. Also im Umgangstitel muss als Punkt 2 drinne stehen: Sollte die Antragsgegnerin den Umgang aus nicht von ihr zu vertretenen Gründen verweigert werden, so wird auf Antrag ein Zwangsgeld in Höhe von ..... erhoben. So in etwa läuft das.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Beispiel: da wird die Mutter versetzt, beruflich. Vater kann/will die Kids nicht aufnehmen


    Ich kenne leider genug andere Fälle. Mutter zieht mit Kindern ans andere Ende der Republik zu ihrem neuen Lover, usw.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    und ich kenne genug andere fälle, in denen Väter ans andere Ende der Republik ziehen, wegen der Neuen, wegen des Berufs. Das ist doch kein Argument. Das Leben bleibt nicht in einer bestimmten Situation stehen, Menschen entwickeln sich. Und zwar alle, die Väter, die Mütter, die Kinder. Da müssen dann Anpassungen erfolgen, an die neuen Lebensumstände. DAs lässt sich weder bei zusammen lebenden Elternteilen, noch bei getrennt lebenden vermeiden.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    Da müssen dann Anpassungen erfolgen, an die neuen Lebensumstände. DAs lässt sich weder bei zusammen lebenden Elternteilen, noch bei getrennt lebenden vermeiden.

    Hier geht es aber darum. das ein Elternteil erheblichen Aufwand beim Umgang betreiben muss. Hohe Fahrtkosten, evtl. Übernachtungskosten, Kinder sehen einen Elternteil nur noch selten. Der Elternteil gibt dem Umgang dann vielleicht ganz auf?


    Den Kindern wird etwas fehlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Den Kindern wird etwas fehlen.

    Ich glaube die Frage nach dem Kindeswohl und was den Kindern dann fehlt, stellen dann doch viele Eltern hinter ihre Bewegründe zurück.

    Es macht aber auch keinen Sinn, wegen der Kinder eine kaputte Beziehung am Laufen zu halten.

    Mir war der Kontakt zu meinen KIindern immer wichtig, das die Mutter sich aber an meinen, nicht unerheblichen, Fahrtkosten hätte beteiligen sollen, das hätte Sie nie getan. "Wenn du die Kinder sehen willst, dann komm sie abholen" das waren ihre Worte.


    VG frase