Familienunterhalt - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

  • Hallo,


    vielen Dank für die Aufnahme ins Forum. Ich lebe in einer zerrütteten Ehe und wollte mich informieren was auf mich zukommen kann. Aktueller Streitpunkt ist das Haushaltsgeld.


    Aber zunächst ein paar Eckpunkte. Ich bin seit 12 Jahren verheiratet, wir haben 2 Kinder (12 und 9 Jahre). Wir leben das klassische Rollenbild. Meine Frau arbeitet seit der Geburt der Kinder nicht mehr. Grund ist auch eine chronische Erkrankung, die meiner Meinung nach aber gut behandelbar ist. Ich bin vermögend und verdiene 6.000,- EUR netto im Monat und habe schuldenfreien Immobilienbesitz.


    Aktuell möchte meine Frau von mir aufgrund Corona und Mehraufwand mehr Haushaltsgeld. Ich zahle ihr momentan 1.500,- EUR im Monat. Sie ist über mich krankenversichert, ansonsten trägt sie alle ihre Kosten selbst. Sie selbst hat noch monatliche Mieteinnahmen von ca. 500,- EUR. Ich finde meine Zahlungen durchaus ausreichend, sie könnte ja für mehr Geld wieder selbst arbeiten gehen. Außerdem bekommt sie ja noch das Kindergeld. Meine Frage nun: Hätte sie Anspruch auf mehr Haushaltsgeld, evtl. Taschengeld bei meinem Einkommen?


    Der nächste Schritt wäre natürlich die Trennung. Da steht ihr sicher Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt zu. Was müsste ich beachten? Kann ich meine Frau "zwingen" wieder arbeiten zu gehen? Was wäre der best case , was der worst case?


    Danke.


    Gruß UdA

  • Hallo Uda.


    das kann so keiner beantworten - ist in etwa so als würde man fragen wieviel Gepäck passt in ein rotes Auto. ;-)

    Pi mal Daumen verbleiben Dir nach der Trennung noch zwischen 2.500 und 3.000 Eur, im Hinblick auf die Immobilie ggf. weniger. Der Rest ist für Kinder und Exfrau zu zahlen.


    In einigen Jahren ist an Arbeit Deiner Frau zu denken, jetzt erstmal nicht. Trennungsjahr und einige Zeit danach kann sie sich auf die Ehe berufen.


    Auch was das Haushaltsgeld angeht kann Dir keiner was sagen. Wenn Sie davon die Kinder weitgehend finanziert klingt eine Verteilung von 2.000 für 3 und Lebenshaltung für 4 Personen zum Vergleich von 4.000 Eur für dich weitgehend ohne Lebenshaltung jetzt nicht wirklich fair.


    Beste Grüße

  • Pi mal Daumen verbleiben Dir nach der Trennung noch zwischen 2.500 und 3.000 Eur, im Hinblick auf die Immobilie ggf. weniger. Der Rest ist für Kinder und Exfrau zu zahlen.

    Denke ich auch.

    Ganz grob

    Kindesunterhalt laut DT: ca. 1300,-

    Trennungsunterhalt ca. 2000,-


    Wichtig zur Bewertung wäre noch zu wissen, wann die Immobilie gekauft wurde (vor oder in der Ehe).

  • Vielen Dank für die Antworten. Die Immobilien hatte ich schon vor der Ehe. Wir haben Gütertrennung vereinbart.


    Wenn Sie davon die Kinder weitgehend finanziert klingt eine Verteilung von 2.000 für 3 und Lebenshaltung für 4 Personen zum Vergleich von 4.000 Eur für dich weitgehend ohne Lebenshaltung jetzt nicht wirklich fair.

    Ich gehe auch mal für alle einkaufen (Waschmittel, Putzmittel etc. ) und versorge meine Bedürfnisse weitgehend selbst. Meine Frau sorgt für sich und die Kinder. Mir wäre halt wichtig, dass sie selbst arbeiten geht, damit sie auch selbst für sich sorgen kann und selbst krankenversichert ist. Was müsste meine Frau eigentlich unternehmen, um von mir mehr Geld zu bekommen? Klagen? Welche rechtlichen Ansprüche hat sie?


    Eine andere Frage wäre noch bzgl. unserer Wohnsituation. Wir wohnen in meinem Haus. Es gehört mir und ich möchte auf jeden Fall bleiben. Auf der anderen Seite kann ich sie ja wohl auch nicht so einfach vor die Tür setzen. Was kann ich tun? Ich möchte hier möglichst viel mit meinen Kindern leben. Sie sind ja jetzt schon größer und selbständiger und brauchen nicht mehr so viel Betreuung. Wie sollte ich hier vorgehen?


    Danke.

  • Hallo,


    ich habe keine Ahnung, was sie unternehmen könnte. Es gibt ein Ehegesetz, damit kenne ich mich nicht aus.

    Was das Haus angeht wird sie dich eher raus bekommen als anders herum. Die Gerichte entscheiden im Sinne der Kinder. Ausgehend davon, dass deine Frau auch weiterhin die Betreuung übernimmt, wird das Wohnrecht vermutlich deiner Frau und den Kindern zugesprochen. Dafür gibt es dann eine Entschädigung. Je nach dem wird diese allerdings lächerlich klein sein, da im Trennungsjahr lediglich der angemessene Wohnwert angesetzt wird und vermutlich auch danach nicht viel mehr.


    Im Worstcase zieht ein neuer Partner dort ein und du bist für die Instandhaltung verantwortlich.


    Um es ganz offen zu sagen: Da minderjährige Kinder im Spiel sind, hast du sehr viele Pflichten und sehr wenig Rechte.


    Letztendlich hängt viel vom Charakter deiner Frau und eurer Einigungsfähigkeit ab. Wenn ihr wirksam eine Gütertrennung vereinbart habt, die auch rechtlich standhaft ist, kann durch Geld ggf. einiges abgefedert werden. Hier sollte Dich aber ein guter Anwalt beraten.


    Beste Grüße

  • Was das Haus angeht wird sie dich eher raus bekommen als anders herum.

    WAS?! Das kann doch nicht wahr sein! Was ist, wenn die Kinder bei mir sein wollen? Ab welchem Alter dürfen sie das entscheiden?

    Vielen Dank für die Antworten, auch wenn sie mir nicht gefallen.

  • Hallo UdA,


    Zunächst sind beide Netto zu bereinigen,


    dann ist die Frage bei wem die Kinder wohnen werden (der andere Partner muss Kindesunterhalt zahlen).


    Nach Zahlung des Kindesunterhalts soll jeder Partner in ca. das gleiche Geld haben.


    Also (nach Abzug KU ), beide Einkommen addieren und durch zwei teilen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Auf jeden Fall würde ich dir raten, einen Anwalt zu nehmen.

    Je eher, desto besser!


    Mit dem Haus ist die Frage: Würde deine Frau denn freiwillig drin wohnen bleiben, wenn du auch bleibst?

    Könnt ihr rein praktisch eine wirkliche Trennung realisieren?

    Bleibe auf jeden Fall hart und ziehe NICHT aus!


    Falls sich deine Frau einen Anwalt nimmt, was zu erwarten ist, dann musst du gewappnet sein.

    Kläre die finanzielle Situation:

    - kläre deinen Rentenstatus (alle Unterlagen einreichen)

    - besorge dir Kontoauszüge deines Vermögens zum Zeitpunkt kurz vor der Ehe.

    - trenne alle Konten.

    - denke über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände nach (was war schon vor der Ehe da) und wie ihr es aufteilen würdet.

    - lege Bargeld zurück

  • Wenn in dem Haus wohnen bleiben gleichzusetzen ist mit ekel sie raus, ist das Chaos schon vorprogrammiert. Natürlich gibt es Möglichkeiten sicher zu stellen, dass die Kids einen möglichst großen Kollateral(dach)schaden bekommen und der zukünftige Lebensinhalt über Jahre die Scheidung und die böse Frau sein wird.


    Ich bin eher dafür sich einen Überblick zu verschaffen, Chancen und Risiken zu bewerten und dann in eine „Preisverhandlung“ zu gehen. Klingt jetzt sehr nüchtern, aber das ist es letztendlich auch. Die Gefühle sind weg, aber die Ansprüche sind nunmal da. Die lassen sich nur nüchtern lösen - niemals auf emotionaler ebene, weil man bspw. so am Haus hängt.


    Vielleicht hatte sie ja auch gar kein Interesse an dem Haus bis sie gemerkt hat, dass er es unbedingt will ;-)


    Vor allem lass den Ehevertrag prüfen. Viele Verträge werden in dem Moment wo Kinder aus der Ehe hervorgehen ganz oder teilweise rechtswidrig und damit nichtig.

  • NewLife, das mit dem roten Auto gefällt mir wirklich ganz außerordentlich.


    Was mich in dem Fall hier nachdenklich stimmt, das ist das feste Zuteilen von Haushaltsgeld. Das gab es mal vor vielen Jahrzehnten, hat aber mit dem Rollenverständnis heutzutage nichts, wirklich gar nichts zu tun. Ein Ausfluss aus diesem Rollenverständnis ist übrigens auch das frühere Unterhaltsrecht. Nämlich häufig lebenslange finanzielle Subventionierung.


    Die grobe Faustregel ist: alles was in der Ehe von wem auch immer erwirtschaftet worden ist, gehört beiden. Das, was vor der Ehe da war, bleibt im Eigentum des Betroffenen, nur die während der Ehe erfolgte Wertsteigung ist dann wieder zu teilen, weil letztlich gemeinsam erwirtschaftet. Hier haben wir zusätzlich noch eine Erkrankung. Man muss sich die Situation also ganz genau anschauen. Es macht in so Fällen immer Sinn, auch mal etwas unübliche Modelle zu durchdenken. Nach 12 Jahren aus dem Beruf ist man in der heutigen Zeit in der Regel weit weg vom Beruf. Da wäre z.B. die Finanzierung einer aufstockenden Ausbildung anzudenken, um mal ein Beispiel zu nennen. Da ist jetzt Flexibilität gefragt. Die Arbeitsagentur bietet da inzwischen eine Fülle von Modellen an. Da sollte man sich mal beraten lassen.


    Am Unterhalt für die Frau ändert sich auch nichts, wenn die Kids bei dir bleiben. Und, kleine Korrektur von NewLife, auch mit 14 Jahren haben die Kids nicht freie Auswahl. Nur, ihr Mitspracherecht wird größer. Aber wenn bisher das klassische Modell gelebt wurde, dann wird es schon wegen der Kontinuität der Erziehung wohl auch dabei bleiben. Es geht hier ums Kindeswohl und nicht um das Durchsetzen eines Unterhaltsparmodells.


    Zeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, das ist wichtig. So dass überhaupt zeitgemäße Vorstellungen über die Zukunft entwickelt werden können. Und die Idee, man könne zuteilen, weil man ja allein im "Außendienst" arbeite, und deshalb selbst entscheiden, wie Geld ausgegeben wird, ganz schnell aufgeben. Wir leben im Jahr 2020 und nicht 1920.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für alle Antworten. Ich werde das dann baldmöglichst mit einem Anwalt besprechen und mich vorbereiten. Meine Frau hat glücklicherweise keine genaue Kenntnis und keinen Zugriff auf meine Konten. Ich werde auf jeden Fall nicht aus meinem Haus ausziehen. Ob meine Frau dann bleibt, weiß ich nicht. Wahrscheinlich schon, da unsere Region sehr teuer ist. Von der Größe des Hauses wäre eine Trennung realisierbar. Bin ich eigentlich verpflichtet für angemessenen Ersatz zu sorgen oder kann ich das aussitzen?


    Aktueller Streitpunkt ist ja das Haushaltsgeld. Bin ich mit den bezahlten 1.500,- EUR unter dem was meiner Frau zustehen würde? Ich gehe den ganzen Tag arbeiten, sie ist daheim. Ich finde es eigentlich angemessen. Klärt mich gerne auf. Wenn ich ihr einfach nicht mehr gebe, müsste sie ja in irgendeiner Weise aktiv werden.

  • Hi, nein es ist im Zweifel nicht angemessen. Was die Frau im Innendienst tut, das kannst du überhaupt nicht abschätzen, so wie es aussieht. Ihr seid nun mal eine Gemeinschaft. Und du wirst in diesem Forum mit Sicherheit keine Anweisungen dahingehend bekommen, wie man seine Noch-Ehefrau betrügt. Vielleicht woanders, aber nicht hier.


    TK

  • Ich würde da pragmatisch ran gehen.

    Je länger du deine Frau davon abhalten kannst, sich einen Anwalt zu nehmen und je länger du Zeit hast mit deinem Anwalt vorzuarbeiten, desto besser. ("Wer Fakten schafft, gewinnt.")

    Wenn es also dazu beiträgt, dass deine Frau "ruhig bleibt", wenn du ihr etwas mehr Geld gibst, dann mach das. Später musst du sowieso viel mehr Trennungsunterhalt zahlen.


    Wichtig ist noch, dass die Kinder möglichst wenig zu leiden haben. Das solltest du auch immer im Blick behalten.


    Es kann finanziell von Vorteil sein, wenn deine Frau nicht auszieht, da dann der Wohnwertvorteil wegfällt, der vermutlich recht hoch ausfallen wird, so wie du es schilderst.

  • Hallo in die Runde,


    du schreibst das deine Frau noch Mieteinnahmen hat und ihre ihre Kosten (welche meinst du denn) sonst selbst trägt.

    Was ist denn der Ursprung der Mieteinnahmen, hat Sie auch Eigentum?


    Die Vorschreiber haben es schon deutlich gemacht, du wirst dein Leben gewaltig andern müssen, wenn du dich hopplahopp trennst.

    Da wäre mir eine Erhohung des Haushaltgeldes das kleinere Übel.

    Wann hattest du denn das letzte mal deinen Beitrag angehoben?


    Gruß frase

  • Danke für die Antworten.

    Und du wirst in diesem Forum mit Sicherheit keine Anweisungen dahingehend bekommen, wie man seine Noch-Ehefrau betrügt.

    Betrügen möchte ich natürlich nicht. Ich möchte nur für mich den "best case" und eine Vorstellung vom "worst case".


    Was ist denn der Ursprung der Mieteinnahmen, hat Sie auch Eigentum?

    Ursprung ist der Kauf einer Gewerbeimmobilie vor der Ehe. Diese wurde während der Ehe abbezahlt. Jetzt schuldenfrei.


    Wann hattest du denn das letzte mal deinen Beitrag angehoben?

    Ich zahle seit 12 Jahren den selben Betrag. Keine Erhöhung.

  • UdA, der Hinweis auf Betrug ging auch nicht unbedingt gegen dich. Nur der Rat, heimlich Bargeld zu bunkern, sorry, und auch, die Frau möglichst lange vom Anwaltsbesuch abzuhalten, das ist, vorsichtig formuliert, grenzwertig.


    Ich bleib dabei, es geht nicht darum, durch Betrügereien möglichst günstig weg zu kommen, sondern einfach darum, eine für beide faire und akzeptable Lösung zu finden.


    Wir haben das Problem, dass bei Trennungen ja eine funktionierende wirtschaftliche Einheit (sofern es die gab) letztlich zerschlagen wird. Und aus einer funktionierenden Einheit werden bei Teilung nicht nicht automatisch zwei funktionierende Einheiten. Das muss man einfach wissen. Jedenfalls müssen beide sich zumindest für eine gewisse Zeit umstellen. Und jede Ausgabe muss auf den Prüfstand. Das lässt sich nun mal nicht vermeiden.


    Ich wünsche euch, dass ihr das hin bekommt. Ganz ohne Geld bunkern und anderes rumtrixen.


    Herzlichst


    TK