Genauer Ablauf Zugewinnausgleich (Scheidung einer Ehe ohne Ehevertrag)

  • Liebe Forumnutzer,


    ich habe nun am Freitag den Scheidungsantrag vom Gericht bzw. dem Anwalt meines noch Mannes erhalten. (Wir leben seit knapp zwei Jahren getrennt, er ist zurück in seine Heimatstadt gezogen.)

    Bisher habe ich mich nur ein wenig mit dem Thema beschäftigt, aber der Antrag kam jetzt etwas überraschend.

    Bin gerade dabei mir eine Anwältin zu suchen, vielleicht könnt Ihr mir sagen was auf mich zukommt denn einige Punkte verstehe ich nicht:


    Unsere Ehe wurde vor 7 Jahren ohne Ehevertrag, also in Zugewinngemeinschaft geschlossen.

    Nun geht es im ersten Schritt ja um den Versorgungsausgleich, hier habe ich denke ich etwas positiven Ausgleich zu erwarten, da mein Mann während der Ehe viel länger und mehr gearbeitet hat.

    Wie genau und ob überhaupt dann im nächsten Schritt aber der Zugewinnausgleich, eher die Vermögensauskünfte und deren Prüfungen stattfinden bzw. dann ablaufen ist mir irgendwie ein Rätsel.

    Mein Mann und ich haben getrennte Konten geführt, er hat viele Wertpapiere in einem Aktiendepot, leider habe ich darüber aber keine genauen Infos oder gar Nachweise, nach meinem Verständnis steht mir ja nun die Hälfte davon zu. Vorvermögen können wir übrigens beide Nachweisen.


    Er hatte mir mal gesagt wenn es zu Scheidung käme ist das aufteilen von Aktiendepots schwierig da sich die Werte ja ständig ändern.

    Ich habe nun etwas Bedenken, dass er die Papiere nicht korrekt angeben wird und einige Positionen in den Vermögensauskünften einfach verschweigt.

    Was kann ich tun? So wie ich es verstanden habe kann man nur reklamieren wenn man Nachweise hat, Nachweise habe ich aber keine.

    Ich habe gelesen, es kann hier dann irgendwann eine eidesstattliche Versicherung über Wahrheitsgemäße angaben von Ihm verlangt werden

    Was wenn er dann tatsächlich unter Eid lügen würde? Ich kenne Ihn, er hasst den Rechtsstaat und würde vor Androhungen von Strafen nicht zurückschrecken und trotzdem lügen.

    • Findet dann überhaupt eine Prüfung von Konten statt? Ist das möglich, habe ich eine Chance die mir zustehende Summe korrekt zu erhalten?
    • Kann meine Anwältin bzw. das Gericht hierzu dann Auskünfte von der Bank bzw. dem Broker verlangen?
    • Was zählt hier eigentlich als Stichtag? Bzw. welcher Wert zählt, der Kurs zum Stichtag? Wie verhält es sich dann wenn die Kurse danach abstürzen/explodieren?

    Leider haben wir auch noch zusammen eine Eigentumswohnung gekauft, die fast ausschließlich meine Eltern (mit)finanziert haben, dort steht er aber auch im Grundbuch.

    Falls sich jemand auskennt und ähnliche Erfahrungen gemacht hat: Für einige Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!


    Viele Grüße

    Sandra

  • Hallo Sandra 89,


    Bein Zugewinnausgleich geht es darum:


    Jeder Partner hat ein Anfangsvermögen und ein Endvermögen ( das gilt für, dich sowie deinen Nochmann),


    Übersteigt bei einem (oder Beiden jeweils) dass Endvermögen das Anfangsvermögen, dann ist das jeweils ein Zugewinn.


    Der jeweilige Zugewinn muss jeweils mit dem anderen Partner geteilt werden.


    Jeder hat einen Auskunftsanspruch vom anderen.


    Für die Berechnung sind die Stichtage Hochzeitstag und Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.


    Der Zugewinnausgleich kann von der Scheidung abgetrennt werden ( kann also unabhängig von der Scheidung erfolgen), Fristen beachten.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wenn ich das richtig verstehe, dann ist im Moment nur der Scheidungsantrag gestellt. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durch geführt, da bedarf es keines Antrages.


    Bleibt der Zugewinn. Der ist im Augenblick nicht anhängig bei Gericht. Also ist er nicht Gegenstand des Scheidungsverfahrens. Das kann man auch außergerichtlich regeln. Dein Anwalt weiß, wie es geht.


    Herzlichst


    TK

  • Herzlichen Dank für Eure Antworten bisher.

    Weiß jemand wie die Fristen sind wenn man sich entscheidet den Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverfahren durchzuführen?


    Wie wird der Zugewinn denn bei Gericht anhängig, ich habe gelesen einer der beiden Parteien muss dies erst beantragen.

    An welcher Stelle im Ablauf der Scheidung wird dies üblicherweise durchgeführt.


    Falls jemand noch Antworten auf meine Eingangsfragen (Erster Post in fetter Schrift) weiß wäre ich Euch weiterhin sehr dankbar.

    Ich hoffe nur, dass ich am Ende auch das von meinem Mann erhalte was mir rechtlich zusteht.


    Liebe Grüße

    Sandra

  • Man hat nach der Rechtskraft der Scheidung noch drei Jahre Zeit. Muss jetzt nichts übereilt passieren. Der Ausgleich wird bei Gericht anhängig wie jedes andere Verfahren auch, eine Partei muss das Verfahren anhängig machen.


    Im übrigen tu ich mich mit deinen Fragen etwas schwer, in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten. Letztlich muss der um Auskunft Ersuchte durch entsprechende Vorlage von Unterlagen nachweisen, wie seine Vermögenslage ist. Deine Anwältin wird dich entsprechend beraten.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Sandra,

    Die Frist für den Zugewinnausgleich beträgt i.d.R 3 Jahre nach rechtskräftiger Scheidung.


    Am besten wird es sein wenn du dich mal etwas in die Zugewinnmaterie einliest, Es steht viel im WWW


    Am besten wäre natürlich eine Einigung ohne Anwälte oder Gericht.


    Es ist immer sinnvoll Unterlagen, Kontoauszüge usw. zu "sichern/kopieren.


    Was wenn er dann tatsächlich unter Eid lügen würde? Ich kenne Ihn, er hasst den Rechtsstaat und würde vor Androhungen von Strafen nicht zurückschrecken und trotzdem lügen

    den riskiert er die Strafe dafür.


    Findet dann überhaupt eine Prüfung von Konten statt? Ist das möglich, habe ich eine Chance die mir zustehende Summe korrekt zu erhalten?

    die Überprüfung wirst du auf deine Kosten durchführen müssen.( zumindest in Vorlage gehen).



    Was zählt hier eigentlich als Stichtag? Bzw. welcher Wert zählt, der Kurs zum Stichtag? Wie verhält es sich dann wenn die Kurse danach abstürzen/explodieren?

    Stichtag =Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.


    Wenn sich danach die Kurse verändern, hast du entweder Glück oder Pech gehabt. Er ebenso.


    edy

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  • Hallo Sandra,


    dein Mann hat eine Identifikationsnummer, die braucht man z.B. für die Steuererklärung und man findet Sie auf dem Steuerbescheid.

    Mit dieser Nummer ist er und seine offiziellen Geldanlagen eindeutig zu identifizieren.

    (Was er an Barmitteln unter dem Bett hat, wirst du nicht erfahren, wenn er es nicht will)

    Über deine Anwältin kannst du also bei der Gegenseite eine umfassnde Auskunft über aller Vermögenswerte mit den entsprechenden Belegen verlangen.

    Gleich die Auskunft über das Anfangsvermögen mit beantragen.

    Sollte es Ungereimtheiten geben, dann kann die Eidestattliche Versicherung über die korrekte Auskunft verlangt werden.

    Diese hat auch strafrechtliche Konsequenzen, wenn ein Versäumnis erkannt/öffentlich wird.


    Da es sich um Stichtage handelt, werden die Banken und Depots, den Wert für diese Tage ermitteln und belegen.

    Was danach passiert (Aktienkursschwankungen) ist das Risiko der betroffenen Person.


    Gruß


    frase

  • Es macht nichts, wenn die Aktien nach dem Stichtag abstürzen und er wird sein Vermögen generell offen legen müssen. Wenn er was verheimlichen sollte, wird das Gericht aber gar nicht gut auf ihn zu sprechen sein...

    Für den genauen Ablauf einer Scheidung, kannst du übrigens auf google nachschauen, das hab ich jetzt auf die schnelle gefunden. Die haben auf dieser Website auch einen Beitrag zum Zugewinnausgleich, aber so wie ich das sehe, wurden hier schon gute Antworten gegeben. Ist das selbe nur nochmal Schritt für Schritt erklärt. Alles Gute