Unterhalt zusätzlich zum Unterhaltsvorschuss?

  • Hallo,


    ich bin neu hier, weil ich jetzt tatsächlich einfach nicht mehr durchblicke.


    Eckdaten:

    Kind 1 Jahr alt

    Vater & Ich getrennt

    Vater noch verheiratet (nicht mit mir) und weiteres Kind mit der Frau (5 Jahre)

    Vaterschaft ist anerkannt

    Ich habe alleiniges Sorgerecht

    Es besteht eine Beistandschaft

    -> bekommen Unterhaltsvorschuss 174€

    -> bekommen Kindergeld 219€

    Unterhaltsberechnung vom Jugendamt: Vater könnte 138,05€ zahlen


    Die Dame vom Jugendamt hat mir dann gesagt, dass ich weiterhin nur den Unterhaltsvorschuss von 174€ bekomme, da der Betrag den der Vater zahlen könnte geringer ist.


    Ich blicke jetzt nicht mehr ganz durch...

    Meinem Kind stehen die 219€ Kindergeld immer zu richtig?

    Er müsste 283,50€ Unterhalt zahlen richtig?

    Das wären 502,50€ für mein Kind.



    Jetzt kann er ja nur 138,05€ zahlen... bleibt es dann bei den 174€ Unterhaltsvorschuss und von ihm bekomme ich nichts?

    Oder muss er die 138,05€ an mich zahlen und die Differenz von 145,45€ zahlt die Unterhaltsvorschusskasse ebenfalls an mich, damit es auf die 283,50€ kommt?

    Muss er nicht in die Insolvenz gehen, da er nicht in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen, den er zahlen müsste?



    Es kommen bestimmt noch mehr Fragen auf, ich aktuell nur einfach ratlos und weiß nicht mehr weiter.


    Vielen Dank.

    Eleanor

  • Hi,


    na dann versuchen wir mal, etwas Licht in den Nebel zu bringen.


    Kindergeld ist keine Geld, welches dem Kind zusteht. Es ist vielmehr eine pauschalierte Steuerersparnis, die den Eltern zusteht. Eben, weil sie finanziell für die Kinder sorgen. Die Konsequenz davon ist, dass Kindergeld bei Sozialleistungen (ALG II, Unterhaltsvorschusskasse) mit in die Berechnungen eingeht. Der Staat finanziert das Kind mit, deshalb gibt es auch keine Steuerersparnis, das wäre eine doppelte Finanzierung. Und - selbst wenn der Vater zahlen würde, würde ja die Hälfte des Kindergeldes auf seinen Zahlungen angerechnet.


    Zur nächsten Frage, ob der Kindsvater aufstockend zu zahlen hat. Nein, zunächst wird immer mit dem Darlehen verrechnet, was der Staat durch die Unterhaltsvorschusskasse bewilligt. Und was darüber hinaus gegebenenfalls gezahlt wird, das geht dann an dich bzw. an das Kind.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Also solange er nicht zahlen kann (weil er Kredite hat usw) bekomme ich lediglich den Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld überwiesen (174€ + 219€ = 393€)?

    Wieso muss er keine Privatinsolvenz anmelden? Er ist ja nun mal dazu verpflichtet die 283,50€ zu zahlen... Oder ist das wieder Deutschland? Er könnte 140€ zahlen, muss er aber nicht, weil der Staat für ihn zahlt (Unterhaltsvorschuss)???

    Somit hat er Glück, muss nichts zahlen und wir bekommen ~100€ weniger Geld? Oder zahlt er die 140€ an die Unterhaltsvorschusskasse?



    Verständlich wäre der Unterhaltsvorschuss bis die Insolvenz eingeleitet ist, dann bekomme ich die 283,50€ von ihm gepfändet und fertig...

  • Hallo Elenator

    Oder zahlt er die 140€ an die Unterhaltsvorschusskasse?

    Es kommt auf die Mitarbeiter der Vurschusskasse an ob die sich das Geld von ihm holen.

    Nach dem Gesetz sind die Ämter dazu verpflichtet.

    Das kann auch später erfolgen, wenn er über die Zahlung des UV rechtssicher in Kenntnis gesetzt wurde.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    was heißt hier "typisch Deutschland?" Zeige mir mal einen anderen Staat, in welchem in so Fällen anwaltliche Tätigkeit für das Kind gratis ist, weil wir alle das von unseren Steuern bezahlen, und in welchem zusätzlich neben Kindergeld Unterhalt gezahlt wird, auch aus Steuergeldern.


    Die Unterhaltsvorschusskasse holt sich das Geld beim Kindsvater wieder, im Zweifel schon jetzt monatlich. Und wenn ein Titel da ist, dann kann man darüber hinaus pfänden. Die Insolvenz hilft jedenfalls nicht weiter, da ist der Pfändungsfreibetrag höher als der familienrechtliche Selbstbehalt.


    Wenn man mit der Beistandsschaft nicht einverstanden ist, dann nimmt man etwas Geld in die Hand und mandatiert zwecks Vollstreckung einen Anwalt.


    Herzlichst


    Tk

  • Und wenn ein Titel da ist, dann kann man darüber hinaus pfänden. Die Insolvenz hilft jedenfalls nicht weiter, da ist der Pfändungsfreibetrag höher als der familienrechtliche Selbstbehalt.


    Wenn man mit der Beistandsschaft nicht einverstanden ist, dann nimmt man etwas Geld in die Hand und mandatiert zwecks Vollstreckung einen Anwalt.

    Hallo,


    danke für die Antworten.

    Kannst du mir das noch mal genauer erklären? Inwiefern Titel und darüber hinaus pfänden?

    Also wenn er Insolvenz anmeldet, würden wir auch nichts von ihm bekommen?


    Naja die Beistandsschaft hat alles bei ihm berechnet und es kam heraus, dass er nicht zahlen kann und sich für uns somit nichts ändert und es bei den 174€ Unterhaltsvorschuss bleibt.


    Gibt es denn eine Möglichkeit (von ihm) die 283,50€ zu bekommen, die uns zustehen oder haben wir einfach pech gehabt weil er kein Geld und Kredite hat und bekommen nur 174€?

  • 283,50 € ist der Mindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Da der Beistand hier aber bereits eine deutlich niedrigere Forderung aufgestellt hat, kommt diese Summe für dich nicht in Betracht. Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung hast, dann musst du die Beistandschaft beenden und entweder selbst oder mit Hilfe eines Anwaltes tätig werden. Entscheidend wäre dabei, ob und wie viel der Vater auch für das andere Kind Unterhalt zahlt, wie viel er verdient, ob er in Vollzeit arbeitet, ob er verwertbares Vermögen hat, usw. Gibt es denn Grund zur Annahme, dass die Berechnung durch den Beistand nicht richtig sein könnte? Und wovon bestreitest du deinen eigenen Lebensunterhalt? Bist du berufstätig?

  • 283,50 € ist der Mindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Da der Beistand hier aber bereits eine deutlich niedrigere Forderung aufgestellt hat, kommt diese Summe für dich nicht in Betracht. Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung hast, dann musst du die Beistandschaft beenden und entweder selbst oder mit Hilfe eines Anwaltes tätig werden. Entscheidend wäre dabei, ob und wie viel der Vater auch für das andere Kind Unterhalt zahlt, wie viel er verdient, ob er in Vollzeit arbeitet, ob er verwertbares Vermögen hat, usw. Gibt es denn Grund zur Annahme, dass die Berechnung durch den Beistand nicht richtig sein könnte? Und wovon bestreitest du deinen eigenen Lebensunterhalt? Bist du berufstätig?

    Genau.


    Beistandschaft hat eine niedrigere Forderung aufgestellt? Ich habe von der Beistandschaft nur die Info erhalten, dass er maximal 138,05 zahlen könnte.

    Das andere Kind lebt soweit ich weiß bei ihm. Ob die Berechnung richtig ist, kann ich nicht einschätzen.

    Es geht mir ja nur darum, dass er 283,50€ zahlen müsste, ich jedoch nur 174€ bekomme, weil er nicht zahlen kann


    Ich meine, dass einem Bekannten der mal in Privatinsolvenz war das Gehalt "gepfändet?" wurde und davon direkt der unterhalt an seine zwei Kinder (bzw. Mutter) gingen.


    Genau das ist das Thema. Zurzeit bestreite ich unseren Lebensunterhalt von meinem Ersparten (und Elterngeld). Ich werde aber meine Arbeit bald wieder aufnehmen wobei ich mit Gehalt + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss bei den Kitagebühren & Lebensunterhalt wohl auf 0 oder im minus raus komme laut meinen Berechnungen. ...und nein ich habe keine Kredite, fahre ein günstiges Auto, wohne bei meiner Mutter mit im Haus wo ich nur einen kleinen Abschlag zahlen muss...

  • Der Beistand hat festgestellt, dass der Vater nicht leistungsfähig ist für den Mindestunterhalt, sogenannter Mangelfall.


    Der Vater muss deshalb auch keine 283,50 € zahlen, da diese niemand von ihm fordert. Sie laufen auch nicht als Schuld auf.


    Wenn du keine Zweifel an der Berechnung hast, ist nicht zu empfehlen, dies anders zu handhaben als der Beistand.


    Du wirst mit dem Unterhaltsvorschuss - eventuell auch dauerhaft - leben müssen. Das ist aber auch nicht schlimm, denn Unterhaltsvorschuss + Kindergeld sind 393 €, das entspricht genau dem gesetzlich vorgesehenen Mindestunterhalt (vor Abzug von Kindergeld). Die Summe von 283,50 € kommt nur für Menschen in Frage, bei denen der andere Elternteil eben auch leistungsfähig in dieser Höhe ist. Die Differenz in Höhe des hälftigen Kindergeldes von 109,50 € bekommen diese Unterhaltsberechtigten quasi zusätzlich.

  • Der Vater muss deshalb auch keine 283,50 € zahlen, da diese niemand von ihm fordert. Sie laufen auch nicht als Schuld auf.

    weil es keiner fordern kann...? Was ist wenn ein Anwalt dies fordern würde, wenn man die Beistandschaft kündigt?

    -> er kann nicht zahlen -> ende -> bleibt beim Unterhaltsvorschuss?



    Du wirst mit dem Unterhaltsvorschuss - eventuell auch dauerhaft - leben müssen. Das ist aber auch nicht schlimm, denn Unterhaltsvorschuss + Kindergeld sind 393 €, das entspricht genau dem gesetzlich vorgesehenen Mindestunterhalt (vor Abzug von Kindergeld). Die Summe von 283,50 € kommt nur für Menschen in Frage, bei denen der andere Elternteil eben auch leistungsfähig in dieser Höhe ist. Die Differenz in Höhe des hälftigen Kindergeldes von 109,50 € bekommen diese Unterhaltsberechtigten quasi zusätzlich.

    Ja ich weiß, es sind "nur 110€" aber ist schon krass... Also bevor man ein Kind in die Welt setzt noch schnell ein neues Auto kaufen (auf Kredit), damit man nicht zahlen muss im fall der Fälle.


    Also es gibt keine Möglichkeit die ~110€ mehr zu bekommen und er ist auch nicht verpflichtet irgendetwas zu tun um unterhalt zahlen zu können? Was ist wenn seine Schulden/Kredite abbezahlt sind oder er die Arbeitsstelle wechselt?




    Danke für die Hilfe =)

  • Hi,


    du bist doch selbst unlogisch. Einerseits schreibst du, dass es keiner fordern kann, und dann wieder, dass es wohl ein Anwalt fordern könne. Fordern kann jeder, und ob ein Anwalt oder das JA im Rahmen der Beistandsschaft, das ist völlig einerlei. Ansprüche sind nun mal nicht von der Person des "Forderers" abhängig. Und noch ein Hinweis. Den Anwalt müsstest du zumindest in "meinem" Gerichtssprengel zahlen, da gäbe es keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, du würdest an die Beistandsschaft verwiesen werden.


    Ich bin zwar nicht unbedingt eine Freundin des Jugendamtes. Aber das Berechnen von Unterhaltsansprüchen in den klassischen Fällen (Verpflichteter in Arbeitsverhältnis, nicht Unternehmer, selbständig), das haben die in der Regel drauf.


    Herzlichst


    TK

  • Natürlich kann man etwas fordern. Man kann auch 500 € im Monat fordern. Nur ist halt die Frage, ob das Aussicht auf Erfolg hat. Und sowohl ein Beistand als auch ein Rechtsanwalt klären dich über diese Erfolgsaussichten auf. Das Ergebnis einer Berechnung sollte bei beiden annähernd gleich sein. Aus Sicht des Beistandes ist es nicht erfolgsversprechend, mehr als 140 € zu fordern. Weil das weniger als der Unterhaltsvorschuss ist, empfiehlt er dir gar nichts zu tun und einfach den Vorschuss zu empfangen und veranlasst auch selbst keine weiteren Schritte. Die Vorschusskasse fordert ihre Leistungen selbst zurück.


    Wenn du noch trotz dieser Empfehlung mehr forderst (was du theoretisch erstmal darfst), dann musst du das am Ende gerichtlich durchsetzen und läufst Gefahr dieses Verfahren zumindest teilweise zu verlieren. Kommen auch dort 140 € bei raus, dann kriegst du weiterhin Vorschuss und kannst eine vierstellige Summe für die Verfahrens- und Anwaltskosten einplanen.


    Ob die niedrige Höhe tatsächlich wegen eines Kredites zustande gekommen ist, kann dir nur derjenige sagen, der die Berechnung gemacht hat, nämlich der Beistand. Ein Autokredit ist eigentlich überhaupt nicht anerkennungsfähig. Das darfst du dir sehr genau erklären lassen. Du kannst dir auch alle Unterlagen kopieren, sie zu einem Anwalt bringen und dir dort eine zweite Meinung einholen. Dagegen ist nichts einzuwenden.


    Lässt du die Beistandschaft bestehen, musst du damit leben, was der Beistand macht.

    Bei einem Rechtsanwalt hat man etwas mehr Handlungsfreiheit, muss ihn aber halt bezahlen.

  • Hi,


    du bist doch selbst unlogisch. Einerseits schreibst du, dass es keiner fordern kann, und dann wieder, dass es wohl ein Anwalt fordern könne.

    Das war eine Frage, weil es sich für mich in deiner Aussage so angehört hat, als könne es keiner fordern aber egal...



    Ob die niedrige Höhe tatsächlich wegen eines Kredites zustande gekommen ist, kann dir nur derjenige sagen, der die Berechnung gemacht hat, nämlich der Beistand. Ein Autokredit ist eigentlich überhaupt nicht anerkennungsfähig. Das darfst du dir sehr genau erklären lassen. Du kannst dir auch alle Unterlagen kopieren, sie zu einem Anwalt bringen und dir dort eine zweite Meinung einholen. Dagegen ist nichts einzuwenden.

    Verstanden, vielen Dank :)
    Also der Beistand muss mir alle Unterlagen und die Berechnung aushändigen wenn ich dies anfordere?


    Ich meine, dass der Beistand mir in einer E-Mail geschrieben hat, dass der Kredit mit einberechnet wurde, weil dieser schon vor der Geburt abgeschlossen wurde. Kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass man bei 1900€ netto nicht in der Lage ist für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen.

  • Hi,


    die Frage ist, wie der PKW in die Berechnung einbezogen wurde. Normalerweise werden PKW-Kredite durch das Kilometergeld einbezogen (höher als das, was das Finanzamt anerkennt), auch gibt es noch andere Faktoren, durch die das Einkommen bereinigt werden kann. Aber das alles sollte sich aus der Berechnung ergeben. Natürlich muss das Jugendamt Unterlagen heraus geben. Du musst nachvollziehen können, wie was berechnet wird.


    Mal ein ganz grober Anhaltspunkt: Netto-Jahreseinkommen (einschließlich Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung u.s.w.) durch 12 dividieren, das so ermittelte Entgelt bereinigen, dann hat man die Basis für die Berechnung. Aber all das sollte aus den Unterlagen vom Jugendamt hervorgehen.


    Und wenn du die Unterlagen hast, dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK