Unterhaltszahlung im Voraus auf 10 Jahre

  • Hallo, der Vater möchte den Kindesunterhalt im Voraus auf 10 Jahre bezahlen. Sprich, nicht monatlich sondern eben alles auf einmal für die nächsten 10 Jahre.

    Das Geld will er auf das Konto des Kindes legen. Die Mutter soll sich dann entsprechend das Geld überweisen. Es existiert für den Unerhalt keine Regelung über das Jugendamt, sondern eine Absprache, der Vater ist Unternehmer.Entsprechende Erhöhungen des Kindesunterhaltes will er mit berücksichtigen?


    Das ganze soll in einer Vereinbarung zwischen Mutter und Vater schriftlich fixiert werden.

    Welche Vor- und Nachteile können bei dieser Variante entstehen?


    Vielen Dank.

    beyondles

  • Hallo beyondles,


    Das Geld will er auf das Konto des Kindes legen.


    Wenn die Mutter Zugriff auf das Konto des Kindes hat, kann sie sich das Geld "ausleihen".


    Sollte dann evtl. kein Geld mehr über sein, dann wird dem Kind dennoch Unterhalt zustehen.


    Spätestens wenn Mutter und Kind ALGII beantragen müssten, sehe ich hier Probleme.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    grundsätzlich kann man sich auf alles einigen, solange keine Krise kommt, funktioniert das auch. Aber, das Krisenpotential ist erheblich. Die Frau kann nicht für ihr Kind wirksam auf monatlichen Unterhalt verzichten, sie kann sich allenfalls verpflichten, ihn nicht geltend zu machen. Wenn also da was passiert, ist es durchaus möglich, dass der Vater nochmals bezahlen muss. Und wenn die Mutter aus irgendwelchen Gründen ALG II Empfängerin wird oder aber andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss, dann fließt dieses Konto letztlich mit in die Mutterunterstützung mit ein. Wenn man mal von einem geringen Sockelbetrag absieht.


    Was steht denn hinter der Überlegung? Vielleicht könnte man dann konkret weiter helfen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, da die Mutter Bezieher von EU-Rente ist, ist die Wahrscheinlichkeit für Soziallieistungen ausgeschlossen.

    Der Vater möchte gern (angeblich), das Kind im Vorfeld absichern, falls ihm mal irgendwas passiert. Mehr Informationen hat die Mutter auch nicht.

    Es gab bereits im Vofeld gerichtliche Streitigkeiten, so dass kein wirkliches Vertrauen mütterlicherseits zum Vater herrscht.


    Gruß,

    Beyondles

  • Es gibt eine gesetzliche Regelung in § 1612 III BGB. Danach ist der Unterhalt monatlich im Voraus zu leisten. In Verbindung mit § 1614 und § 760 BGB läuft der Unterhaltspflichtige Gefahr, ein zweites mal Unterhalt zahlen zu müssen, wenn er für mehr als drei Monate im Voraus leistet und erneut Bedürftigkeit eingetreten ist. Selbst dann, wenn das gesamte Geld verschwenderisch ausgegeben wurde.


    Ich sehe keinerlei Vorteil in einer solchen Vereinbarung.


    Für eine Hinterbliebenenabsicherung wäre dies völlig ungeeignet.

  • Der Vater möchte gern (angeblich), das Kind im Vorfeld absichern, falls ihm mal irgendwas passiert. Mehr Informationen hat die Mutter auch nicht.

    Ich denke, da sollte man sich über eine Risikolebensversicherung infor,ieren.


    edy

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  • @ TR: in diese Richtung dachte ich ja auch. Es erschließt sich mir auch nicht. Es ist zwar auch grundsätzlich möglich, eine monatlich zu entrichtende Rente zu kapitalisieren, aber nicht so und nicht über den langen Zeitraum. Was ist z.B., wenn das Kind stirbt? Was, wenn der Vater stirbt? Ist die Zahlung dann ein vorweggenommenes Erbe, oder wie? Was ist, wenn das Kind, ich gehe mal von einem existierenden Unterhaltstitel aus, mit 18 die ausgebliebenen Zahlungen des Vaters geltend macht, er also zweimal zahlen soll? Was ist, wenn plötzlich ein erheblicher Mehrbedarf auftritt?


    Es gibt wirklich andere faire Modelle, durch die man ein Kind absichern kann. Und das auf rechtssicherem Gebiet, für beide Betroffenen.


    Herzlichst


    TK

  • vielen Dank für die Antworten. Es existiert kein Unterhaltstitel, er zahlt mir einen Betrag entsprechend Düsseldorfer Tabelle, sein Einkommen hat er mir anhand von Verdienstbescheinigungen offen gelegt. Ob alles, ich weiß es nicht. Ich glaube, er müsste als Unternehmer und Gesellschafter für einen Unterhaltstitel alles offen legen, Vermögen und Einkommen oder?

  • Hallo, er ist als Geschäftsführer in seinem und noch weiteren Unternehmen angestellt und gleichzeitig Gesellschafter. Er bezieht für diese Tätigkeit ein fixes Gehalt. Es sind ganz normale Verdienstbescheinigungen, wie man sie auch als Arbeitnehmer erhält. Als sich mal was verändert hat (weiterer Job kam dazu) hat er diesen Anteil freiwillig mehr bezahlt.

  • Hi, das hilft doch alles nicht weiter.

    Du weisst nicht, was er wirklich verdient, was anrechenbar auf den Kindesunterhalt ist. Deshalb mein dringender Rat: such dir professionelle Hilfe. Richte eine Beistandsschaft beim Jugendamt ein. Das kostet nichts, und wenn es nicht klappt, kann man immer noch zum Anwalt wechseln.


    Denn wenn du auf diesen Deal eingehen würdest, würde ja auch jede zukünftige Auskunft über das Einkommen unglaublich schwer zu erhalten sein. Wieso werde ich den Gedanken nicht los, dass der Vater kurz vor einem erheblichen Gehaltsdurchbruch steht und das Kind daran nicht teilhaben soll?


    Herzlichst


    TK