Unterhalt für die Kinder über 18 Jahren

  • Hallo,


    ich zahle für meinen Kinder seit jahren Unterhalt nach der Düsseldorfer-Tabelle 2022 (ist auch gut so). Beide sind über 18 Jahren und Zahle jeweils 407€ (816€) im Monat an Unterhalt. Beide leben bei der Mutter. Ein kind ist jetzt in einer Ausbildung mit einer Vergütung von ca. 850€ Netto. Das Zweite Kind befindet sich im Studium.
    Kindergeld bekommt die Mutter. Unterhalt für die Mutter muss ich nicht zahlen.
    Was muss ich jetzt noch an Unterhalt bezahlen?
    Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten (war bis jetzt noch nie notwendig)?


    Danke;)


    LG

  • HalloMarlow,


    Für das Kind mit dem Nettoeinkommen von 816€ wirst du nichts mehr zahlen müssen.


    Das andere Kind erhalt BAFöG?


    edy

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  • Jetzt habe ich doch noch ein Frage.

    Ich habe die ganze Zeit nach der DÜ-Tabelle bezahlt und auch die Zahlungen nach meinen Einkommen erhöht.

    Da ich quasi Mietfrei wohne (Lebenspartner) , hatte ich nie das Einkommen der Mutter berücksichtig. Sie hat ein Nettoeinkommen von ca. 1800€ (so genau weiß ich das nicht)

    Wäre das Einkommen der Mutter relevant gewesen? Habe ich vielleicht all die Jahre Zuviel gezahlt?

    Es wird nichts passieren, aber wollte es nur mal wissen.

  • Hallo,



    Du meinst sicherlich die Vergütung von 850€.

    ja meinte ich.


    Nein, macht eine Schulische Ausbildung ohne Vergütung.

    Ist es eine allgemeinbildende Schule? ist BAFöG möglich?


    edy

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  • 2 * 407 € = 814 €, nicht 816 ;-)


    "Zu viel" Unterhalt in der Vergangenheit gibt es nicht. Wenn sich alle über die Unterhaltshöhe einig waren, dann war die vereinbarte Höhe auch richtig.


    Neu rechnen nach rechtlichen Maßstäben kann man für die Zukunft. Der Bedarf eines volljährigen Kindes ist abhängig von seinem Wohnort. Hat das Kind eine eigene Wohnung, liegt der Bedarf bei 860 €. Lebt das Kind bei der Mutter, ergibt sich der Bedarf aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile. Anschließend sind in beiden Varianten die Einnahmen des Kindes inkl. Kindergeld und auch Vermögen vollständig abzuziehen und der Restbedarf auf beide Elternteile aufzuteilen.


    Je nach Höhe deines Einkommens, ist es daher sehr wahrscheinlich, dass du in der Zukunft einen deutlich niedrigeren Zahlbetrag durchsetzen kannst. Die Durchsetzung ist davon abhängig, ob der Unterhalt bisher tituliert war.

  • Das hast Du recht mit dem was Du schreibst. Mehr ist nie zu wenig, aber ich möchte es aus Prinzip nur mal gerechnet wissen. Es gibt solche Onlinerechner im Netz, kann man das als Grundlage benutzen? Oder doch lieber zu einen Rechtsanwalt der das mal richtig rechnet.


    Das heißt jetzt?
    Und wie wird das berechnet?

    Zahlen Beispiel.
    Vater 2400€ Mutter 1800€ Nettoeinkommen.

    Kind 1 alter 23 Schule ohne Einkommen.
    Kind 2 alter 21 Azubi mit einem Einkommen von 850€

    Kindergeld bekommt die Mutter (alles gut)😉

    Ich wohne mietfrei und habe da ca. 300€ Vorteil.

    Welche Zahlen da noch abgezogen oder dazu gerechnet werden, ist mir nicht bekannt.

    Ich nehme das alles nicht zu eng und Zahle durchaus auch mehr. Hauptsache den Kids geht es gut und es kommt zu keinem Streit. Wie gesagt nur aus Prinzip.

    Danke schonmal für die Infos

  • Ganz grob sind die Rechner im Netz durchaus okay. Sie rechnen aber eben nur und missachten teilweise unterhaltsrechtliche Grundsätze.


    Wenn dir ein grob richtiges Ergebnis ausreicht, dann lass den Unterhalt für Kind 1 bestehen und den für Kind 2 weg (oder einige dich auf einen kleinen finanziellen Obolus).


    Einen Anwalt kann man sich sparen, wenn man sich auch so einig wird.

  • Hallo Marlow,


    da ich das mit meinen bereits erwachsenen Kindern alles schon hinter mir habe, mal eine Brücke über die wir damals gegangen sind.


    Ich habe mich mit meinen Töchtern hingesetzt und die korrekte Berechnung besprochen.

    Es wurde sehr schnell klar, das es nur noch wenige Euros waren.

    Meine Töchter waren entäuscht, hatten sich auf mehr finanziellen Spielraum gefreut.


    Ich habe dann angeboten, freiwillig bis zum Abschluß der Ausbildung einen Beitrag zu leisten, der ihnen das Gefühl gab, dass ich ihre Ausbildung auch etwas mitfinanziere. Damit war ein guter Kompromiss entstanden.


    Gruß


    frase

  • Hallo #frase,


    ist jetzt schon länger her, aber freiwillig möchte ich auch was Zahlen. Wie ist das rechtlich? Wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich für Kind 2 nichts bezahlen (Kind 2 Einkommen 850-90=760€) ist das so richtig?


    Danke:)