Was nun? Wie reagieren? Angst vor KV

  • Liebes Forum,


    Seit der SSW kein Interesse, psychisch gewalttätig gegenüber mich und erstem Kind aus anderer Beziehung. Kein Interesse am gemeinsamen Kind. Hat bis heute die Vaterschaft nicht anerkennt. Zahlt mehr als er muss. Bisher war sein Plan mich zurückzuerobern. Ich habe einem Treffen mit ihm ohne Kids zugestimmt, da saß er kleinlaut vor mir, sprach nur von sich. Es ging nie darum, dass er kontakt zum Kind will. Es ging nur darum, wie es sich verändert hat und dass es jetzt mit ihm funktionieren würde. Er zählte seine psych. Probleme auf, er hätte eine Krankheit (aus datenschutz), er würde nichts dagegen tun.

    Meine Sorge seit Geburt ist, was wenn er kommt und ansprüche stellt. Ich hab natürlich per se nichts gegen Kontakt. Aber Panik vor alleinigen umgängen, die ja irgendwann kommen könnten. Ich muss leider annehmen, dass Mini dabei in Gefahr ist.

    Jetzt kommt er und wirft alle vorsichtigen Abmachungen (hatte noch einem Treffen in 8 Wochen zugestimmt, was ihm völlig gereicht hat) über den Haufen.

    Er schickt mir bitterböse Nachrichten mit völlig gelogenen Inhalten. Er wollte jetzt das Kind sehen. Wir hätten das besprochen. Ob ich was dagegen hätte. Er will jetzt eine Regelung mit Regelmäßigkeit.

    Fakt ist, wir haben da keine Sekunde drüber gesprochen, war das nicht sein Thema. Ich stehe also jetzt in dieser SMS schlecht da.

    Ich habe Angst, dass man mir hier vor Gericht ein Henker drausdrehen kann, Stichwort umgangsvereitelung. Er wirft mir vor, nur mir zuliebe auf Kontakt zum Kind verzichtet zu haben. Dass das glatt gelogen ist, muss ich nicht betonen. Er macht es sich einfach.

    Muss ich was beachten? Was kann ich tun? Wie reagiere ich richtig?


    Ich kann jetzt sagen, schluss, aus,nein. Dan. Verklagt er mich und ich hab die rechte abgegeben und kann nichts machen was die umgänge betrifft, richtig? (5 mal begleitet, aber dann?)

    Oder ich lasse mich von ihm so behandeln und treffe ihn des Kindesfriedenwillen. Aber dann kann er natürlich auch mehr einfordern, was er dann ggf eher macht wenn er das Kind gesehen hat? Beide kennen sich de facto nicht. Ich könnte mit einem anderen Kind zum Treffen kommen. Er merkt es nicht.


    Was ist jetzt nur das richtige für mein Kind?

    Ich hab solche Angst, dass ich eine Fehlentscheidung treffe und dem Kind was zustößt.


    Danke euch allen

  • Da er weder der Vater des Kindes ist, noch eine andere Bezugsperson, hat er auch keinen Anspruch auf Umgang mit dem betroffenen Kind. Ein gerichtliches Verfahren wäre unzulässig. Er soll die Vaterschaft anerkennen und anschließend seine Umgangswünsche äußern. Dann kann man sich Gedanken über die Umsetzung machen, z.B. in Form begleiteter Umgänge.

  • Das ist richtig im moment. Aber was soll ich taktisch tun? Es auf die spitze treiben und ggf die VA in Kauf nehmen? Dann hat er Umgänge und ggf bald unbegleitet?

    oder gute miene zum bösen spiel und ihn mit Kind treffen? Dafür alle Rechte bei mir? Und umgänge zu meinen Bedingungen (heißt begleitet)?

    Anwalt einschalten?

  • Hallo Luiza,


    Ich denke du brauchst hier eine konkrete Person die dir hilft ( wende dich ans Jugendamt).


    Unterhaltszahlungen sind eine Sache von vielen Jahren ( in denen sie zuverlässig gezahlt werden sollten).


    Bevor der mutmaßliche Vater irgendwelche Rechte bekommt, muss er der rechtmäßige Vater sein ( hier durch Anerkennung).



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • seltsam, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Dickes sorry.

    Ja riet mir einst, nicht auf die va zu bestehen, so lange er freiwillig zahlt. Jetzt hab ich eine andere Sachbearbeiterin. Keine Ahnung.

    Weil wenn er die va hat, hat er Umgang und begleitet ist wohl limitiert. Eine Anwältin dmalas sagte, wir würden über Jahre auf begleitet bestehen. Die entsprechenden Stellen sagten, das wäre unrealistisch.

    Was soll ich denn jetzt machen? Kannst du meine Zwickmühle verstehen?

  • Hi,


    nun ist psychische Gewalt nicht unbedingt ein Ausnahmefall; Gerichte und Jugendämter sowie andere Beratungsstellen können damit in der Regel umgehen. Mir fällt außerdem auf, dass du auch durchaus widersprüchlich argumentierst. Da kommt als Vorwurf "hat bis heute die Vaterschaft nicht anerkannt," du dann weiter unten schreibst, dass du das nicht wolltest bzw. ihn überhaupt nicht als Vater genannt hattest, wozu du aber verpflichtet gewesen wärst. Ja, watt denn nu? Mit fällt weiter auf, dass er offensichtlich regelmäßig Unterhalt zahlt; d.h. er ist kein Drückeberger, wie wir es ja hier im Forum immer wieder erleben.


    Das Kind hat einen Anspruch auf einen Vater; zu wissen, dass es ihn gibt und wer er ist. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Und das ist auch gut so. Was meinst Du, wie sich das Kind fühlt, wenn es in seinem Umfeld sieht, dass alle Kinder einen Papa haben, nur es nicht? Kinder sind da untereinander auch grausam, das geht nie gut. Also, da ist dringend Ordnung rein zu bringen. Im Interesse des Kindes, deine Befindlichkeiten interessieren da eher am Rand.


    Es ist also Ordnung in die Beziehung zu bringen. Dazu gehören die Vaterschaftsanerkennung, geregelte Unterhaltszahlungen, geregelter Umgang und idealerweise auch das gemeinsame Sorgerecht. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, dass man keine eigenen Entscheidungen mehr treffen darf. 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die fällt der, bei dem sich das Kind gerade aufhält.


    Wie der Umgang zu gestalten ist, das muss individuell ausgestaltet werden; jedenfalls sollte das Ziel die Teilhabe des Kindes am Leben des Vaters sein. Auch mit Übernachtungen oder gemeinsamem Urlaub. Umgang nur im Beisein von Jugendamtsmitarbeitern, das mag ein Einstieg sein; wie soll das im Interesse der beiden funktionieren, wenn da ständig jemand dabei sitzt und zuschaut? Wichtig ist, wie immer die Umgangsregelung ausschaut, die von beiden Seiten verbindlich einzuhalten ist.


    Nimm professionelle Hilfe in Anspruch, es gibt nicht nur das Jugendamt und hör auf, da weiter allein vor dich hin zu wurschteln. Das geht auf Dauer nicht gut.


    TK

  • Dein falscher Eindruck mag meiner Eile geschuldet sein. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Das hat er aber nicht und da hätte ich ihn nur verklagen können. Aber man hofft ja...

    Nach diversen Vorfällen, die nachweislich zu einer kindswohlgefährdung geführt haben, spricht davon niemand mehr und ich bin froh, dass er sie vorerst nicht anerkannt hat.

    Ich weiß nicht, wie ich jetzt weiter machen soll. Dass war die Frage. Weil ich in der Klemme sitze. Es geht dabei nicht um meine Befindlichkeiten, sondern um den Schutz des Kindes. Für mich wäre die Va die deutlich sicherere Art.

  • Hi,


    es geht hier nicht darum, was er ist, wie er sich dir gegenüber verhält. Ich habe zwar eine lebhafte Fantasie und kann mir vieles vorstellen. Aber wie jemand, der sein Kind nicht sieht, dem Kindeswohl schaden kann, da komme ich nicht so ganz mit. Ich habe dir den richtigen, gangbaren Weg aufgezeichnet. Den wirst du nur mit professioneller Hilfe schaffen. Denn ihr wurschtelt beide ohne Konzept vor euch hin, das könnt ihr tun, was eure Beziehung angeht, da redet euch niemand rein; aber hier geht es um ein Kind. Und dem müsst ihr das nicht antun.


    TK

  • Nein, natürlich nicht. Es sind aber sehr wohl Dinge im Vorfeld passiert, die unter kindswohlgefährdung laufen. Somit besteht leider die berechtigte Sorge, dass Mini was während unbegleiteter Umgänge was zustoßen kann. Verstehst du? Dass ist das Problem. Alleinige Umhänge hat er nun mal perspektivisch wenn er die va anerkennt.

    Es geht nicht darum, ob er Mini sehen darf oder nicht.

  • Hallo Luiza,


    Ich habe dir ja schon eine "feste Person" empfohlen, die sich in euer Problem hinein denken könnte, die dir zur Seite stehen könnte.


    Ich empfehle selten das Jugendamt, aber wenn du schon Kontakt mit dem JA hattest,nehme diesen wieder auf.


    Im Moment ist er noch nicht der rechtliche Vater,er hat also keinerlei Rechte. Du kannst also bestimmen. Passt es ihm nicht, so muss er rechtlich aktiv werden.


    Persönliche Abmachungen (auch freiwillige zufällige Zahlbeträge), sind nicht relevant.


    Warum du die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt nicht mehr möchtest? Du hast hofffentlich wahre Angaben gemacht? Ach ja, bleibe bei allen Entscheidungen bei der Wahrheit.


    edy

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