Kind in Ausbildung muß trotzdem volles Unterhalt zahlen

  • Hallo.

    Ich bin seit 8 Jahren geschieden, 2 Kinder und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Unterhalt geht jeden Monat zum 1. raus ... ohne Versäumnisse.

    Jetzt hat meine große zum 01.08 eine Ausbildung angefangen .. 200km weit weg. Die Wohnung wird von der Ausbildung gestellt und kostet ihr 330€ warm.
    In der Wohnung ist allerdings nicht viel drin .. Bett, Schrank und ne kleine Küche.

    Allerdings brauch ja das Kind eine gewisse Grundausrüstung ... Kleidung, Geschirr und und und.

    Leider hat sich meine Exfrau sogut wie gar nicht drum gekümmert. Die ganzen Kosten blieben bei mir hängen und was dazu zahlen will sie auch nicht. Was mich doch sehr traurig macht.

    Wir haben auch ihre Sparbüchse auf Ihr Konto gebracht und haben ordentlich bei Omas und Opas geld gesammelt .... also das Kind ist voll versorgt und kann los legen.

    Na jedenfall hab ich zum 01.08 nur noch den halben Unterhalt (für die zweite Tochter) gezahlt und promt rief das JA an und meinte das ich doch Bitte das ganze Unterhalt zahlen soll.

    Ich hab erstmal panikartig bezahlt.

    Dann war ich beim JA vorsprechen und hab den Fall geschildert .. das ich halt viele Kosten hatte und damit alleine gelassen wurde. Und damit meine Pflicht, Unterhalt an meine Tochter zu leisten, erfüllt habe. Aber sie haben nur gesagt sie können da nix machen und ich muß den vollen unterhalt an meine Exfrau zahlen.

    Meine Exfrau hat jetzt Antrag gestellt für eine neue Unterhalts Berechnung. Letzten 12 Lohnscheine hab ich abgegeben und sie meinte das es bis zu 4 Wochen dauert.

    Das heißt ich muß auch am 01.09 noch einmal den vollen Unterhalt zahlen.


    Im Internet steht überall das ich nur noch an meine Tochter (in Ausbildung) den Unterhalt zahlen muß. (korrigiert mich Bitte wenn ich falsch liege)

    Meine Exfrau hat keinen Tietel. Eigentlich sind wir so gut klar gekommen aber was sie jetzt für eine Nummer abzieht ist voll unfair.


    Ich bin jetzt echt ratlos. Was kann ich tun?

    Muß ich wirklich den vollen Unterhalt an Ihr zahlen obwohl die große nicht mehr bei ihr wohnt?

  • Hier sind so viele Fragen offen und du bei dem Thema offensichtlich so uninformiert, dass dir eine anwaltliche Beratung helfen könnte, wenn du wirklich etwas Konkretes unternehmen willst und den derzeitigen Zustand für nicht tragbar hältst.


    Es ist z.B. unklar, ob hier eine Beistandschaft besteht (bzw. bestand) oder das Jugendamt nur die Mutter berät. Es ist auch unklar, ob das Jugendamt überhaupt tätig werden darf. Denn bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und eigenem Haushalt des Kindes, wäre weder eine Beistandschaft noch eine Beratung zulässig. Für die Durchsetzung von Unterhaltszahlungen müsste in Streitfällen sodann ein Ergänzungspfleger vom Gericht bestellt werden.


    Dass man mit der Anschaffung von einer Wohnungserstausstattung (ggf. Sonder/Mehrbedarf) beim laufenden Unterhalt Erfüllung einwenden und diesen kürzen kann, ist zweifelhaft und würde von einem Gericht vermutlich nicht bestätigt werden.


    Wenn sich die Unterhaltszahlung verringert, dann nur durch das Einkommen des Einkommen des Kindes. Wobei ich hier hilfsweise dem Vorschlag von Nutzer Trotha folgen und 930 € ansetzen würde. Das ist eigentlich der Bedarf für Volljährige mit eigenem Haushalt. Für Minderjährige mit eigenem Haushalt gibt es keine separaten Werte.


    Es wäre sinnvoll gewesen die ganze Unterhaltseinigung vorher zu finden. Die Ausbildung und der Umzug sind ja nicht vom Himmel gefallen.

  • Um das mal salop zu sagen .. der Mutter war das alles egal (nach dem Moto .. lass mal den alten schön alles bezahlen)

    Aber egal .. ich hab jetzt meine Große in der Ausbildung und bin glücklich ..


    Ich war nochmal beim Jugenamt und hab gefragt ob ich den Unterhalt wenigstens meiner Großen Überweisen kann ... das wurde verneint.

    Ich MUß der Mutter das Geld überweisen bis der neue Unterahltsberechnungs Antrag berechnet wurde (Meine Große hat von der Mutter noch kein Cent gesehen)

  • Hi,


    ich versuch mal zu sortieren. Zunächst einmal muss neu gerechnet werden. Ich würde wie meine Vorschreiber auch davon ausgehen, dass bei einer Minderjährigen ein Teil des Einkommens (ich meine es ist die Hälfte vom Netto-Lohn) auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist. Den Bedarf würde ich wie TR gleichsetzen mit dem eines volljährigen Kindes, welches auswärts lebt. Die Frage ist dann, ob der Rest zwischen den Eltern aufzuteilen ist oder weiterhin von dir allein zu tragen ist. Ich tu mich da mitunter etwas schwer. Wenn ein Kind z.B. in einem Internat untergebracht ist, die 12 Wochen Schulferien und viele Wochenenden zu Hause verbringt, dann neige ich dazu, dem Elternteil, bei welchem das Kind seine Nicht-Schulzeit verbringt, auch weiterhin den Unterhalt zuzubilligen.


    Anders sieht es m.E. aus, wenn das Kind einen völlig eigenen Hausstand gründet. Das scheint hier ja der Fall zu sein. Oder wird noch das "Hotel Mama" regelmäßig genutzt, z.B. für die Wäschepflege u.s.w.? Also, bei einer vollen Haushaltsgründung sollte auch der Unterhalt an das Kind gehen, notfalls mit gerichtlicher Hilfe. TR hatte ja schon den richtigen Weg aufgezeigt. Ich würde an deiner Stelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Einmal zum sauberen Rechnen; und - vielleicht beeindruckt ein Anwaltsschreiben ja auch die Kindsmutter, so dass der aufwändige andere Weg erspart bleibt.


    Noch eine Anmerkung "off topic." Ich weiß noch gut, wie teuer es ist, wenn Kids ihren eigenen Hausstand gründen. Ich wusste gar nicht, wie viel Geld man in eine winzige Studenten-Kellerwohnung stecken kann. Aber, irgendwie tun wir das doch gerne, oder? Gehört doch dazu. Und es ist doch schön, wenn wir diese Unterstützung bieten können.


    Nur, der Rest sollte sauber geregelt werden.


    TK

  • Ja das tue ich sehr gerne.

    Sie wohnt 200km weit weg .. Hotel Mama gibt es nicht mehr.


    Also ich werde jetzt erstmal ein Anwalt suchen.


    Ich bin der Meinung das die Mutter den geleisteten Unterhalt an der großen weiter leiten muß und das sie genauso unterhaltspflichtig ist.


    Kann mir was passieren wenn ich den nächsten Unterhalt (01.09) direkt an der großen überweise?

  • Kann mir was passieren wenn ich den nächsten Unterhalt (01.09) direkt an der großen überweise?

    Nein


    Wie Tabula Rasa bereits andeutete, dürfte das Jugendamt hier gar nichts mehr bestimmen können, diese Forderungen kann man also getrost ignorieren.


    Derartige Fragen passen nun nicht unbedingt in den Arbeitsalltag der Beistandschaft, so dass ich davon ausgehe, dass der Beistand hier die Rechtslage verkennt.