ungerechtfertigten Zugewinnausgleich verhindern

  • Hallo liebe Forenmitglieder,



    Es geht um folgenden fiktiven Fall:



    - 2014 wurde eine Ehe geschlossen



    - Die Ehefrau ist zusammen mit ihrem leiblichen Sohn in das Haus des Ehemannes eingezogen


    (der Mann hat dieses Haus vorher in die Ehe gebracht und war alleiniger Eigentümer - aktueller Wert ca. 645.000 Euro, Wert beim Kauf 330.000 Euro)



    - nach Eheschließung hatten Mann und Frau ein gemeinsames Konto auf Namen des Mannes, auf dieses Konto ist auch das Monatsgehalt der Frau gegangen



    - die Frau verlässt das Haus 2021 nach einem heftigen Streit, die Ehe wird 2023 offiziell geschieden



    - Der Zugewinn des Gesamtvermögens Ehemannes (inklusive Wertsteigerung des Haus) beträgt während der Ehe insgesamt ca. 440.000 Euro, der Frau bei ca. 20.000 Euro



    - das aktuelle Gesamtvermögen des Ehemanns beläuft sich aktuell auf ca. 750.000 Euro und das der Frau auf ca. 15.000 Euro



    - Die Frau klagt auf erster Instanz auf eine Zuggewinnauszahlung von 200.000 Euro, sie musste bereits Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wodurch ihr Ersparnisse geschrumpft sind


    - Zum Zugewinn während der Ehe hat die Ehefrau praktisch nichts beigetragen, das Haus hat im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung bekommen



    - Die Frau hat bereits angekündigt, dass sie sich notfalls auch im Laufe des Verfahrens (in 1. Instanz) auf einen Vergleich einlassen würde, und weniger als die Hälfte des Zugewinns (bspw. im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung) akzeptieren würde, wenn damit der Prozess nur endlich beendet werden würde



    - Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit, einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen, der Rechtsanwalt des Ehemanns würde ihn auch bei höheren Instanzen vertreten wollen



    Nun zur Frage: Wenn vor dem Familiengericht in erster Instanz schließlich ein Urteil gefällt wird und der Ehemann die ca. 200.000 Euro an Zugewinnausgleich tatsächlich bezahlen muss, kann er doch einfach in Beschwerde gehen, sodass das ganze Verfahren in die zweite Instanz kommt. Aufgrund der hohen Gerichts- und Anwaltskosten für die Ehefrau, würde diese dann wahrscheinlich auf einen weiteren Prozess verzichten, um nicht finanziell ruiniert zu werden. Sie würde dann komplett verzichten müssen. Wie sinnvoll und umsetzbar wäre diese Taktik? Besten Dank im Voraus.



    Gebt gerne Bescheid, falls ihr noch weitere Informationen benötigt! Besten Dank im Voraus

  • Hi,


    wir sind zwar grundsätzlich gegen das setzen von Links; die von Gauss lasse ich aber aus guten Gründen stehen. Danke Dir, Gauss.


    Antwort auf die Frage auch deshalb kurz und schmerzlos. Für dieses Verfahren besteht eine Anwaltspflicht. Der Anwalt wird auch auf die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe hinweisen.


    TK

  • Hallo Uwe-Andre,


    folge doch dem Rat deines Anwaltes, dem ist es immer egal wie es ausgeht, er bekommt seine Kohle und du zahlst dann nicht nur den Zugewinn.

    Glaubst du wirklich, das ein Gericht gegen deine Ex entscheidet?

    Du findest das alles ungerecht, dein Fehler, ein Ehevertrag hätte hier Probleme vermieden.


    Gruß


    frase

  • Danke schonmal für die Rückmeldungen. Was ist denn, wenn der Ehemann nicht über die 200.000 Euro verfügt, um die Frau auszubezahlen??


    Wenn er beispielsweise nur 25.000 auf dem Konto hätte, könnte er vielleicht auch nur das bezahlen? Man wird wohl kaum verlangen können, dass er die Immobilie nur wegen des Zuggewinnanspruches der Ehefrau verkaufen muss..

  • Hallo,


    Wenn er beispielsweise nur 25.000 auf dem Konto hätte, könnte er vielleicht auch nur das bezahlen? Man wird wohl kaum verlangen können, dass er die Immobilie nur wegen des Zuggewinnanspruches der Ehefrau verkaufen muss..

    Es geht nicht darum was er auf dem Konto hat, es geht darum was er irgend wie "flüssig machen" kann.



    Dem Ehemann wäre es wichtiger, wenn die Ehefrau komplett leer ausgeht und dafür auch bereit, einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit aufzunehmen, der Rechtsanwalt des Ehemanns würde ihn auch bei höheren Instanzen vertreten wollen

    besprich das bitte mit deinem Rechtsanwalt!!!


    edy

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