Einvernehmliche Scheidung, was beachten?

  • Hallo!


    Mein Mann und ich, haben uns getrennt. Wir wollen eigentlich weitestgehend diesen bösen Rosenkrieg vermeiden und uns einvernehmlich scheiden lassen. Soweit so gut.


    Wir sind seit 2016 verheiratet.


    In der Ehe wurden 2 Auto's angeschafft. Eins davon Bar bezahlt (geringer Wert), das andere hat er auf sich finanziert, und ist noch mit 7000,- belastet.


    Auf dem Sparkonto befinden sich ca. 17000,- Euro. In der Ehe angespart.


    Er hat das Haus meiner Oma im letzten Jahr gekauft. Auf sich finanziert. Ich bin nirgends eingetragen. Noch wohnt er nicht drin.


    Ich möchte aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen und außer des Kinderzimmers Meines Sohnes (nicht sein Kind) nichts weiter mitnehmen.


    Er möchte mir die Hälfte des Sparkonto's auszahlen.

    Und wäre damit durch. 🤔


    Das sehe ich etwas anders. Vom Hausstand nehme ich wirklich nichts mit. Er bleibt in der Wohnung wohnen.


    Habe ich da nicht Anrecht auf etwas finanziellem? Oder bin ich doof, weil ich nichts mitnehme?


    Wie sieht es mit den Auto's aus? Das Auto welches er als alleiniger Kreditnehmer finanziert, da werde ich sicher kein Anrecht drauf haben oder? Das andere Auto ist mehr so eine alte "Stadthure".. Also nicht wirklich was für den Alltag. Würde er mir aber wohl überlassen..


    Ansonsten gibt es kein weiteres Vermögen oder ähnliches.


    Er verdient ca. 3000,- Netto. Ich um die 1500,- Netto. Falls es von Interesse ist.


    Vielleicht kann ja jemand etwas Licht ins Dunkel bringen. Anwalttermin dauert noch etwas.


    LG Anja

  • Hallo,


    dir steht zunächst Trennungsunterhalt zu.


    alles andere müßt ihr unter euch regeln, wenn ihr einen Rosenkrieg vermeiden wollt.



    Du schrieb 2014 hier schon von einer Scheidung? ist das noch der gleiche Fall ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Wie teuer war das Auto?

    Wie teuer war das Haus und wieviel hat er angezahlt?

    Ich denke, man müsste in beiden Fällen den Wert gegen die Schulden aufrechnen.

    Sollte dann ein Plus rauskommen, wäre das zu teilen.

    Den Hausrat würde ich vergessen. Oder ist da was wertvolles dabei?

  • Hallo Anja,

    Oder bin ich doof, weil ich nichts mitnehme?

    Nun, es kommt ja immer auf das Ziel an.

    Einerseits willst du gütlich auseinander, hast aber andererseits auch Gedanken, was vom gemeinsamen Kuchen zu bekommen.


    Es geht hier vermutlich um Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich.

    Bedenke auch, das es einen Versorgungsausgleich der Rentenkasse geben wird.


    Zugewinn ist alle, was in der Ehe angeschafft wurde oder an Wert gewonnen hat.

    Da bestimmt jeder sein Anfangsvermögen und aus der Differenz zum Endvermögen berechnet sich der Zugewinn.

    Dieser ist bei Gütergemeinschaft dann zu teilen.


    Auch wenn dein Mann den Kredit für "sein" Haus auf den Schultern hat, die gezahlte Tilgung wäre hier auch zu teilen, hat den Wert des Hauses ja gesteigert, genau wie die Wertsteigerung als solche (nach meiner Meinung)

    Das Haus sehe ich hier als größten Hebel, bestimmt günstig erworben und damit heute deutlich mehr Wert.


    Wenn ihr wirklich mit einem Anwalt, der auch nur eine Partei verteten darf in den Ring wollt, dann ist es immer eine Risiko.


    Schreib dir das alles mal auf, es ist immer sehr gut, wenn man mit fundamentalen Zahlen und Wissen in ein solches Gespräch geht.

    Das Endvermögen lässt sich recht gut ermitteln, das Anfangsvermögen ist oft strittig.


    Signalisiere Verhandlungsbereitschaft und eskaliere nicht, das hilft nicht weiter.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte man immer, wenn es viel zu verteilen gibt bzw. es auch um Verpflichtungen geht, darüber hinaus noch Trennungsunterhalt im Raum steht, eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Zwar ist es auch möglich, dass im gerichtlichen Scheidungsverfahren nur eine der Parteien einen Anwalt hat, die Gegenseite ohne Anwalt keine eigenen Anträge stellt. Aber, das schließt die intensive Beratung davor nicht aus; man muss zwingend wissen, was seine Rechte sind, um dann auch evtl. auf etwas zu verzichten. Und - einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht. Man muss nicht jeden Blödsinn glauben, der im www veröffentlicht ist.


    Du solltest folgende Problempunkte mit dem Anwalt unbedingt besprechen: Trennungsunterhalt, Aufteilung des Hausrats, Zugewinnausgleich. Und dann mal schauen, das der Noch-Mann dazu sagt.


    Noch ein paar Anmerkungen. Hausratsaufteilung: jeder behält das, was er vor der Ehe hatte bzw. angeschafft hat. Bleibt also das übrig, was in der Ehe gemeinsam gekauft wurde; einerlei, wer es bezahlt hat. Insoweit ist die Aufteilung in Naturalien vorgesehen, kein finanzieller Ausgleich. PKWs gehören in der Regel zum Hausrat. Bei eurer Konstellation bietet sich an, den wertvolleren PKW aus dem Zugewinn auszuklammern, und dafür auch die weitere Tilgung allein in die Verantwortung des Mannes zu legen, ohne dass der Rest damit belastet wird. Zugewinnausgleich: da muss man schauen, wie die Wertsteigerung des gekauften Hauses zu bewerten ist, unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten. Und dann ist eben noch das Sparbuch zu berücksichtigen. Eigentlich alles sehr überschaubar. Sollte ohne allzu großen Stress zu bewältigen sein.


    Viel Erfolg!


    TK