Unterhalt für volljährige Tochter?

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrungen, Informationen zu folgenden Sachverhalt:

    Scheidung in 2022

    Ehefrau verzichtet auf Ansprüche. Ist seit Jahren im Angestelltenverhältniss. Lebt mit einem wohlhabenden Partner zusammen.

    Tochter entschied kurzfristig dann doch dafür bei der Mutter und ihrem Lebenspartner zu wohnen

    Unsere Tochter ist 22 Jahre alt. Ausbildungsbeginn letzten Monat. Davor hat sie bereits ein Jahr lang nichts gemacht. TG in Höhe von €150 bekam sie mtl. von mir. Sie hat jederzeit Zugang zu mir und dem Haus. Hat aber wenig Zeit für gemeinsame Essen.


    Zahlungen der Mutter an ihr Kind: KEINE. Das Kindergeld behält ihre Mutter ein. Verpflegung und Unterkunft, wie auch Wäsche waschen sind inklusive. Eine Reinigungskraft ist ebenfalls dort beschäftigt.

    Zahlungen von mir bis letzten Monat: €150 TG (etwaige Ausgaben wie Klamotten kaufen oder zwischendurch "dringend" Geld überweisen sind nicht aufgeführt)

    Die Ausbildungsvergütung beträgt ca. €850 mtl.


    Die Mutter baut Druck bei unserer Tochter auf, damit ich weiter das TG zahle. Ihr Hintergrund ist der fokussierte Auszug unserer Tochter aus deren gemieteten Haus.

    Unsere Tochter zwingt mich nun dazu, das TG weiter zu zahlen, weil sie Ausgaben hätte. Die sie aber nicht hat. Sie zahlt bis dato nicht einmal ihren Handyvertrag, sondern gibt nur Geld aus. Diesen zahlt ihrer Mutter; ohne Absprache mit mir. Es ist ein schwieriges, wenig vertrauensvolles Verhältnis zu meiner Tochter geworden, da sie von ihrer Mutter "bearbeitet" wird. Die Ausgaben meiner Tochter können mtl. nicht höher als vielleicht €150 sein. Nun droht sie mir damit, dass es zu Stress mit meiner Ex-Frau kommen würde.


    Zum TG: Ich habe meine Tochter lange fürs Nichtstun "bezahlt" und sehe derzeit keinen Sinn darin, ihr Geld zu bezahlen. Ich übernehme gerne die Kosten für berufliche Investitionen, aber nicht für andere Dinge. €800 sind eine Menge Geld.


    Ich hatte in der Vergangenheit mehrfach versucht ein konstruktives Gespräch mit ihrer Mutter zu führen. Enttäuschend! Ein weiteres Gespräch mit der Mutter ist nicht möglich (das muss ich so im Raum stehenlassen).


    Mir ist die Düsseldorfer-Tabelle wohl bekannt. Allerdings habe ich derzeit keine vernünftige Antwort und keine Idee darauf, wie ich mit dieser Situation vernünftig umgehen soll bzw. wie es sich rechtlich verhält. Bevor ich juristische Wege gehe erhoffe ich mir hier ein paar Gedanken und Infos von der Community zum Thema. Wäre klasse!!


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Jeffrey,


    Ich gehe jetzt mal von einem anzurechnenden Netto der Tochter von 550€ aus.


    Das Kindergeld beträgt 250€


    Bedarf der Tochter ca. 800€



    Es dürfte also zu keiner Unterhaltszahlung mehr kommen.


    Falls der Bedarf durch Netto-Einkommen und Kindergeld nicht gedeckt sein sollte, ist die Mutter rechnerisch mit im Boot.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Den Bedarf des Kindes kann man nur feststellen, wenn die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern bekannt sind. Er liegt zwischen 628 € (100%) und 1256 € (200%). Vom Bedarf abzuziehen sind das Kindergeld und das bereinigte Nettoeinkommen des Kindes.

    Vielen Dank Tabula rasa. Grobe Berechnungen hatte ich auch schon versucht vorzunehmen. Danke für die Anhaltspunkte. Viele Grüße

  • Wie ist das zu verstehen?

    Die Mutter will also, dass die Tochter auszieht und dafür genügend Geld hat?

    Hallo Gauss. Ja. Ihre Mutter will sie schnellstmöglich zum ausziehen bringen. Zudem will sie mich damit "treffen". Ist unangenehm, kompliziert und gehört hier nicht her.

    Wie ist das zu verstehen?

    Die Mutter will also, dass die Tochter auszieht und dafür genügend Geld hat?

  • Vielleicht ist es unter diesen Umständen gar nicht so schlecht, wenn die Tochter auszieht.

    Sie muss ja auch mal ein eigenes Leben anfangen.

    Kleine Bude suchen, warum nicht? Könntest du ja mal mit ihr besprechen.


    Ihr würden dann 930 € im Jahr zustehen. Davon ab gehen das (bereinigte) Nettogehalt und das KG.

    Den Rest, falls einer bleibt, müssten die Elten anteilig nach Gehalt zahlen.

    Du könntest ihr dann auch mehr zahlen, wenn du möchtest.

  • Vielen Dank, Gauss! Wie so oft, ist genau das ein Problem komplexerer Natur. Grundsätzlich wäre ich auch dafür. Was meinst du mit "Falls einer bleibt", müssten die Eltern anteilig zahlen?

  • Hallo Jeffrey,


    wenn die Tochter auszieht hat sie einen Bedarf von 930 EUR pro Monat (nicht pro/im Jahr).


    Auf alle Fälle sind deine Exfrau und auch du gemeinsam unterhaltspflichtig, egal ob das Kind noch zu Hause (bei einem von euch beiden) oder alleine wohnt. Für die Berechnung muss auch deine Exfrau ihr Gehalt offenlegen und mitteilen. Falls sie dies nicht macht ist keine exakte Berechnung möglich. ggfs muss deine Tochter dann über einen Anwalt die Daten bei deiner Exfrau anfragen. Basis für die Berechnung sind immer die nettobereinigten Einkommen.


    Im Netz gibt es folgenden Rechner den du mit Daten füttern kannst um einen Anhaltspunkt zu erhalten:


    https://www.isuv.de/unterhalt/unterhaltsrechner-2023/ (ich hoffe es ist erlaubt den Link hier zu posten)


    Hinter den ? im Rechner sind auch Infos hinterlegt, nachdem berechnet wurde.


    Generell: was interessiert es dich wenn es zu Stress mit deiner Exfrau kommt?


    Du musst deiner Tochter erläutern, dass nicht nur du Pflichten hast dich ggfs am Unterhalt zu beteiligen sondern auch die Mutter! Und dass ohne Bereitschaft der Mutter zur Mithilfe keine Berechnung möglich ist.


    Viel Erfolg!

  • Was meinst du mit "Falls einer bleibt", müssten die Eltern anteilig zahlen?

    Beispiel:

      930 Bedarf

    - 500 Nettogehalt Tochter

    - 250 KG

    ------

    = 180


    Die 180 € müssen dann die Eltern anteilig nach Gehalt tragen.

    Falls ihr beide gleichviel verdient, müsste jeder 90 € zahlen.


    Wenn deine Tochter aber 800 € netto bekommt, dann bleibt unter dem Strich nichts und ihr müsst nichts zahlen.

  • Hallo grogu,


    Vielen Dank für die ausführlichen Infos. Das habe ich verstanden.

    Der Rechner und die Infos dazu ist klasse.


    Warum Stress mit der Exfrau? Weil sie unsere instrumentalisiert und ihr irgendwelche Dinge ins Ohr setzt, damit sie bloß keine Nachteile hat. Unsere Tochter hat, trotz ihres Alters, sehr unter den "Aktionen" ihrer Mutter gelitten. Es ist schwer für sie sich zu distanzieren. Long Story!

    Meine Ex-Frau denkt, dass weil unsere Tochter bei ihr wohnt und sie "nur" die €250 Kindergeld einbehalten kann, ich mit den freiwilligen Zahlungen eines Taschengelds von €150, zu wenig zahle. Ihr ist die Realität nicht bewusst.


    Ich spreche mit meiner Tochter am WE und erkläre ihr die Lage.


    Folgendes Szenario ist im meinem Kopf enstanden:

    Die €180 Differenz sind schon fast meine €150. Mein Ex-Frau behält das Kindergeld zu 100% für sich ein. Hat meine Ex-Frau irgendwelche Rechte mehr Geld von mir einzufordern? Oder ist alles über den Verdienst geregelt? Da unsere Tochter nur die €180 beanspruchen kann; denn wird vorerst bei ihrer Mutter wohnen bleiben, muss ich bzw. müssen wir als Eltern zahlen oder könnte man auch Rechnungen über andere Dinge wie Schulbücher, Klamotten, Tankkarte etc. unserer Tochter die Sache regeln?


    Für den kommenden Monat verhält es sich, dass sie ihr Gehalt und Einnahmen aus einer Nebentätigkeit erhält ... da kommt viel Geld zusammen.

    Wenn Nebentätigkeiten vorliegen werden diese auf das Einkommen meiner Tochter angerechnet?


    Warum denke ich das? Meine Tochter hat €800 zum Leben und so gesehen keine Kosten. Einen Nebenverdienst hat sie unregelmäßigen Abständen auch. Den kann sie aber nur unregelmäßig aufgrund der Ausbildung ausüben.


    Vielleicht hast du dazu eine Info, grogu.


    Besten nochmal für die ersten Antwort:thumbup:

  • Hallo Gaus,

    Danke für dein Feedback.


    Werden Nebentätigen meiner Tochter als ihr Einkommen angerechnet?


    Hatte es im Chat mit gragu angesprochen: Wenn meine Tochter, so wie jetzt kommenden Monat, ihr Gehalt und Einnahmen aus einer Nebentätigkeit ausgezahlt bekommt (da kommt viel zusammen), muss ich dann bzw. müssen wir als Eltern zahlen?


    Meine Tochter fragte mich, ob ich ihr trotzdem das TG zahle.


    Einen Gedanken dazu?


    Beste Grüße

  • Meines Wissens sind geringfügige Tätigkeiten (Minijob) während der Ausbildung anrechnungsfrei.


    Um deine Fragen eindeutig beantworten zu können, bräuchte man:

    - bereinigtes Nettoeinkommen + Steuerbescheid von Vater und Mutter

    - Nettoeinkommen + Ausbildungsvertrag der Tochter


    Wie gesagt, entweder bleibt unter dem Strich etwas übrig, dann müsst ihr das anteilig zahlen, oder es bleibt nichts, dann muss man auch nicht zahlen.

    Und solange die Tochter dir nicht obige Unterlagen übermittelt, musst du auch nichts zahlen, da du ja gar nicht weißt, wie viel.


    Es würde deine Tochter vermutlich nicht freuen, wenn du diese Zahlung des TG einstellst. Aber das gehört zum Erwachsenwerden eben dazu, dass man sich um seine Belange kümmern muss. Du kannst ihr anbieten, es mit ihr zu besprechen.


    Alternativ und vielleicht sogar besser wäre es, wenn deine Tochter zum Jugendamt geht und sich dort eine Beratung holt. Die rechnen ihr dann den Unterhalt aus.


    Das mit dem Auszug würde ich auch noch mal thematisieren, denn mittelfristig muss sie es ja sowieso.

  • Das Ausbildungsgehalt gilt als Einkommen aus angemessener, zumutbarer Tätigkeit. Darüber hinausgehende Einnahmen können überobligatorisch sein und wären demzufolge nicht zu berücksichtigen.


    Unterhaltsberatungen (Beistand oder UVS) können nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wahrgenommen werden. Darüber hinaus sind wir (UVS in dem Falle zumindest) nicht berechtigt.

  • Das Ausbildungsgehalt gilt als Einkommen aus angemessener, zumutbarer Tätigkeit. Darüber hinausgehende Einnahmen können überobligatorisch sein und wären demzufolge nicht zu berücksichtigen.


    Unterhaltsberatungen (Beistand oder UVS) können nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wahrgenommen werden. Darüber hinaus sind wir (UVS in dem Falle zumindest) nicht berechtigt.

    Hallo Frau S


    Vielen Dank für die Infos.