Prozesskostenhilfeantrag nach Scheidung

  • Hi,

    brauche dringend Hilfe fuer eine freundin die sich vor kurzen von ihrem deutchen Ehemann scheiden ließ und jetzt einen Prozekostenhilfeantrag-Antrag ausfuellen muss. Sie lebt nicht mehr in Deutschland und hat hier auch nur kurzweilig gelebt. Ich hab selber leider keine Ahnung wie man so was ausfuellt und was fuer Angaben man genau machen muss, insbesondere bei ihrer ungewoehnlichen Lebenssituation. z.B Einkommen: sie hat keinen Beruf und bekommt von ihrem Staat monalich eine Behindertenrente ausgezahlt (wo und wie muss das Einkommen in einem solchen Fall angegeben werden?). Oder Rechtsschutzversicherung: Ich habe keine Ahnung was da rein soll, eine deutsche RsV hat sie jedenfalls nicht.

    Ich bin der einzige den sie fragen kann, deswegen wende ich mich an euch.

    Kann mir jemand von euch bitte helfen?



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  • Hallo HaGehIchTee,


    wir bieten gerne unsere Hilfe an. wenn es um Dinge des Familienrechts geht. Formulare über ein Forum ausfüllen ist jedoch


    schwierig, da die Angaben immer den persönlichen Verhältnissen entsprechen.


    Noch schwieriger ist es wenn es über eine dritte Person geht.


    Mein Vorschlag: nimm die Formulare und geh mit der Freundin zum entsprechenden Amtsgericht ( evtl. Termin vereinbaren), und lasst euch dort beim Ausfüllen helfen.


    Wenn sie sowieso einen Anwalt in Anspruch nimmt, dann kann auch der Anwalt beim ausfüllen helfen.


    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • danke aber sie lebt am anderen Ende der Welt und war seit Jahren nicht mehr in Deutschland. Was muss man eintragen wenn sie erwerbslos ist und lediglich eine monatliche Behindertenrente von ihrem Staat bekommt? Krankengeld? Dadurch bin ich mir auch nicht sicher was bei Abzuegen und Wohnkosten eingetragen werden soll (sie lebt bei ihren Eltern und hat weder Mietkosten noch Abzuege).

  • Hi,


    und wir wissen immer noch nicht, für welche familienrechtliche Angelegenheit sie nach der Scheidung noch einen PKH Antrag benötigt. Abgesehen davon, diese Formulare sind doch einfach und klar aufgebaut. Name, Adresse, Einkommen u.s.w. Das wissen wir hier nicht, du vielleicht; es sind doch nur höchstpersönliche Angaben, die ihr niemand ersparen kann. Denn neben PKH gibt es auch noch VKH, je nachdem, um was es geht.


    Aber wofür braucht sie es?


    TK

  • soll sie bei der Frage nach dem Einkommen Krankengeld oder Pension/Rente ankreuzen? Sie bekommt monatlich "disability" Geld auf ihr Konto ueberwiesen. Sie wohnt bei ihren Eltern, bezahlt keine Miete und hat dadurch auch keine Wohnkosten auf dem Formular ist dafuer aber kein Feld vorgesehen, wowie soll sie das angeben?


    Sie braucht es um die Kosten ftr das Verfahren nicht tragen zu muessen.

  • Hi,


    wenn man keine Miete zahlt, dann kommt ein Strich dahin, mit Anmerkung wohnt mietfrei. Die Fragen sind doch wirklich klar formuliert. Und es ist jedem frei, in Anlage noch ergänzende Angaben zu den Fragen zu machen.


    TK

    Ok, danke. Und wegen dem "disability" Geld? Krankengeld oder Pension/Rente ankreuzen? Das Geld kriegt sie permanent (indefinitely) und ist nicht zeitlich begrenzt.

  • Hallo HaGehIchTee,


    Wie ich oben schon schrieb:


    Sie möchte das Verfahrenskosten/Gerichtskosten usw. von der Staatskasse übernommen werden, sie wird also


    einen Anwalt benötigen ? Warum legt man diesem Anwalt nicht die Formulare zum ausfüllen vor ?


    Oder, Geh du doch bitte zum Amtsgericht und lass dir helfen.




    edy

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  • Hallo TK,


    könnte sich um abgetrennten Zugewinnausgleich handeln?


    Vielleicht geht es um Kinder?


    @HaGehIchTee, für was soll eigenlich VKH /PKH beantragt werden ?





    edy

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  • Trotha, ein klares "Jein" als Antwort. Ist im Prinzip nicht vorgesehen, insoweit volle Zustimmung; aber es gibt auch Ausnahmen. Eben wenn jemand mit einem Gerichtsverfahren in Deutschland "überzogen" wird; sich wehren muss, Anwaltszwang besteht u.s.w. Ganz sicherlich gibt es keine PKH/VKH, wenn sie von woher auch immer in Deutschland einen Antrag auf Ehescheidung stellt, sei es mit oder ohne Anwalt.


    Deshalb versuche ich ja, überhaupt den Verfahrensstand heraus zu finden. Mein Eindruck ist, das Scheidungsverfahren ist bereits abgeschlossen (siehe Titel), man hat jetzt eine Kostenrechnung bekommen und jetzt will man einen VKH-Antrag stellen. Klar kann man immer irgendwelche Anträge stellen. Es ist doch nur die Frage, mit welchem Erfolg?


    TK