Kindesunterhalt ab 18

  • Hallo Liebes Forum


    Es geht um meinem Bruder der mir sehr leid tut weil seine damalige ex den Kerl so richtig fertig machen wiel.


    Und zwar geht es auch in seinem Fall um kindesunterhalt.


    Er zahlt seinem Sohn der mittlerweile 18 Jahre alt ist 18 Jahre Unterhalt.


    Es ist ihm auch nicht zu schade und es tat er auch gerne .


    Aber wie wir empfinden sollte der Sohn mit 18 Jahren und als Volljähriger so langsam selber schauen das er solangsam anfängt auf eigene Beinen zu stehen.


    Laut der Info meines Bruder ist der Junge noch Schüler und die mama verdient extra sehr wenig und arbeitet nur auf 900€ damit der ex schön den vollen Unterhalt zahlen soll.


    Höchst wahrscheinlich ist der Arbeitsvertrag durch Kontakte bei der ex absichtlich auf 900€ ausgestellt worden und den Rest bekommt die schwarz wad aber net so einfach nachzuweisen ist das sie halt den rest schwarz verdient.


    Meine Fragen?


    Hat der junge als Schüler ein Recht auf Bafög? Ist er verpflichtet dieses zu beantragen?


    Muss die ex kein Cent Unterhalt zahlen wen die nur angeblich 900€ verdient ?


    Was hat mein Bruder alles für Möglichkeiten?

  • Hallo,


    Hat der junge als Schüler ein Recht auf Bafög? Ist er verpflichtet dieses zu beantragen?


    Ein recht auf BAfÖG hat er natürlich, es hängt aber vom Einkommen der Eltern ab, ob er BAfÖG bekommt. Und ja, die Beantragung von BAfÖG ist erste Priorität.


    edy

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  • Hi,


    beim Schüler-BaföG sind die Voraussetzungen für das Stpendium etwas anders als bei dem für Studenten. Wenn der Junge noch die allgemeine Schule besucht, also kein Berufskolleg, keine Fachschule oder ähnliches, dann müsste er als erste Voraussetzung in einer eigenen Wohnung leben. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind die Eltern primär in der Pflicht.


    Wie ein Schüler, der wohl in der Endphase (Oberstufe) vor dem Abitur finanziell auf eigenen Beinen stehen soll, ist mir ein Rätsel. Gerade wenn hinterher studiert werden soll, kann es zur Vermeidung von Wartezeiten von entscheidender Bedeutung sein, dass er vernünftige Noten vorlegt. Deshalb wäre ein möglicher Nebenjob auch überobligatorisch und würde auf den Unterhalt nicht angerechnet.


    Der Nachweis, dass die Mutter bewusst wenig verdient, der ist wohl kaum zu führen. Allerdings kann der Vater jetzt das Kindergeld voll mit seinen Unterhaltszahlungen verrechnen, nicht nur die Hälfte. Nach Beendigung der Schule ist das Kind nicht mehr privilegiert, dann greifen andere Regeln.


    TK

  • Guten Morgen,


    wie sieht es denn mit einem Unterhaltstitel aus, ist der vorhanden, was steht drin, ist er begrenzt?


    Ob der Sohn mit 18 von seiner Mutter Barunterhalt verlangt, ist seine Sache. Er wird vermutlich von seiner Mutter verpflegt und wohnt dort ohne sich an den Wohnkosten zu beteiligen, das könnte die Mutter bei Barforderung dann auch gegenrechnen. Somit geht auch das "Schwarzgeld" indirekt an den Sohn.


    Wenn er im Frühsommer sein ABI hat, würde ich deinem Bruder empfehlen, den Sohn zu bitten, seine Zukunftspläne offen zu legen.

    Auch ein Gespräch, Vater Sohn könnte helfen, denn ab 18 ist nur noch der Sohn Verhandlungspartner.

    Dann muss der Sohn sich um seine Unterhaltsansprüche selber kümmern.


    Gruß frase

  • Hallo ,


    Ein bestehender Titel muss evtl. abgeändert werden, oder das Kind bestätigt nicht aus dem Titel zu vollstrecken.


    edy

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