Scheidung und Unterhalt Ehemann

  • Ich verfüge über keinerlei Einkommen, ausgenommen Kindergeld. Meine Frau ist Apothekerin und arbeitet Teilzeit in einer öffentlichen Apotheke. Ich möchte das alleinige Sorgerecht und auch unser Kind (17) in meinem Haus (Eigentum seit 10 Jahren) sie fordert von mir Geld für ihren Neuanfang, da ich vor Jahren von ihrem Vater eine Summe erhalten habe, um meinen Kredit zurückzuzahlen.

    Ich möchte mein Haus behalten, dass das Kind bei mir leben kann und Unterhalt von ihr.

    Kennt jemand einen ähnlichen Fall, was muss ich tun, um mein Ziel zu erreichen.:?:

  • Hi,


    deine Angaben sind sehr allgemein gehalten, so dass man nicht substantiiert antworten kann.


    Zunächst zum Sorgerecht. Das Kind wird demnächst 18. Da wird ohnehin keine Sorgerechtsentscheidung mehr ergehen. Abgesehen davon ist auch bei getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht die Regel.


    Wenn du alleiniger Eigentümer des Hauses bist, dann wirst du in der Regel auch dort wohnen bleiben können. Das Kind kann sich angesichts seines Alters selbst entscheiden, wo es leben will. Wenn bei dir, dann schuldet die Kindsmutter dem Kind Unterhalt bis zur Volljährigkeit alleine, ab da bist du insoweit möglicherweise dann auch mit im Boot, musst also auch für das Kind aufkommen. Was macht denn das Kind so? Schüler, in Ausbildung? Eigenes Einkommen?


    Nun zu dir. Ich hab mal nachgeschaut, was Apotheker mit längerer Berufserfahrung verdienen. Wenn man von halbtägiger Tätigkeit ausgeht, sie evtl. allein für das Kind aufkommen muss, nicht nur jetzt, sondern auch nach der Volljährigkeit, dann wird für dich kaum noch Unterhalt übrig bleiben, insbesondere nicht nach dem Steuerklassenwechsel, welcher dann im nächsten Jahr ansteht. Denn zunächst muss das Kind voll befriedigt werden, zuvor wird das Einkommen der Frau noch bereinigt. Jedenfalls wirst du davon nicht leben und ein Haus unterhalten können.


    Für eine Subvention der Haushaltsneugründung der Demnächst-Ex sehe ich im Augenblick keine Rechtsgrundlage. Mir ist allerdings unklar, wie der Kredit/die Schenkung des Schwiegervaters zu bewerten ist. Es kann sein, dass insoweit wegen der Trennung ein Rückabwicklungsanspruch besteht oder aber dieses Geld in den Zugewinnausgleich zugunsten der Frau einfließt.


    TK

  • Vielen Dank für deine Vermutungen. Es bleibt somit eine Sache von Recht, Gericht und Anwälten. Rückabwicklungsanspruch? Ich habe meine Frau nicht gekauft, sondern geheiratet, ohne dafür bezahl zu werden. Es war kein Kredit, es war die Rückzahlung meines Kredits mit der Geldspende des Schwiegervaters. Es wurde kein Vertrag geschlossen. Wie gesagt, vielen Dank für die Antwort, trotzdem!

  • Hi,


    es bleibt in erster Linie eine Frage des finanziell machbaren. Das Gehalt deiner Frau ist nicht berauschend, und es kann nur verteilt werden, was da ist. Und es muss eben kein Vertrag vorhanden sein, der die Modalitäten bei Geldzuwendungen regelt, einfach weil der Schwiegervater dich wohl kaum unterstützt hätte, wenn er das Ende deiner Ehe vorausgesehen hätte.


    Ich wiederhole mich, aber trotzdem: du musst eine andere Finanzierung deines Lebensunterhalts finden. Die Noch-Ehefrau kann das nicht leisten, dafür verdient sie zu wenig.


    TK

  • Hallo,



    Ich verfüge über keinerlei Einkommen, ausgenommen Kindergeld

    du beziehtst staatliche Leistungen ?


    Für das Kind kannst du ( bis es 18 Jahre alt ist), Unterhaltsvorschuss beantragen.


    sie fordert von mir Geld für ihren Neuanfang, da ich vor Jahren von ihrem Vater eine Summe erhalten habe, um meinen Kredit zurückzuzahlen.

    Du stehst alleine Im Grundbuch des Hauses?


    edy

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  • Hi,


    die Basis für Unterhaltsforderungen ist §1361 BGB. Wie die unbestimmten Rechtsbegriffe dann auszufüllen sind, das ist eine Einzelfallentscheidung. Kann in deinem Fall aber alles dahingestellt bleiben. Deine Frau verdient einfach nicht genug, um für dich finanziell aufzukommen.


    Ich fassen nochmals zusammen:

    Deine Frau hat keinen Anspruch auf Mitfinanzierung ihrer eigenen Wohnung, auch nicht der Möblierung.


    Sie muss für den Sohn Unterhalt zahlen, sofern der Sohn bei dir bleibt. Basis für die Höhe ist ihr Einkommen. Ab Volljährigkeit bist du gemeinsam mit deiner Frau verpflichtet, für den Sohn aufzukommen.


    Die Diskussion über mögliche Unterhaltsansprüche von dir erübrigt sich, weil keine Masse zum verteilen da sein wird.


    Falls die Frau im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Zugewinnausgleich geltend macht, und das wäre z.B. die Wertsteigerung des Hauses, so müsstest du ihr die Hälfte der Wertsteigerung auszahlen.



    TK