Beiträge von frase

    GuMo SH123,


    Die Ämter zahlen Sotialleistungen aus verschiedenen "Töpfen".

    Im Pflegeheim reichen aber die Leistungen der GS niemals um die Kosten zu decken.

    Daher werden hier zusätzlich Leistungen der "Hilfe zur Pflege" erbracht.

    Die Ämter machen es sich dann leicht und rechne einfach alle Sozialleistungen zusammen und fordern den gesamten Regress.

    Für den UHP ist es daher schon von Bedeutung zu erfahren, welchen Anteil die jeweilige Sozialleistung hat, denn...

    „Grundsicherung kann bei Unterhaltspflichtigen deren Einkünfte unter 100.000€ liegen, nicht übergeleitet werden = somit kein Unterhaltsanspruch“

    also für diesen Teil kann dann kein Regress verlangt werden.


    An einem Beispiel wird es deutlicher.


    Einkommen des Pflegebedürftigen liegt unterhalb des Existenzminimums (600€)

    Daher hat er Anspruch auf GS (ca.200€)


    Das Heim hat einen EEG von 1800€


    Das Amt schreibt dem UHP nun, das es Sozialhilfe in Höhe von 1200€ leistet (1800-600)

    Das ist formal richtig und man denkt, man müsse bis zu 1200€ Regress leisten, wenn man so Leistungsfähig ist.

    Übergeleitet dürften hier aber nur 1000€ werden, denn die 200€ GS sind von der 100.000€ Einkommensgrenze geschützt.


    LG frase

    Fordern kann das Amt viel, berechtigt sind aber nur Forderungen ab Zugang der RWA.

    Es muss auch immer der Zeitpunkt der Bedürftigkeit mit dem Zeitpunkt der Leistungsfähigkeit übereinstimmen.

    Daher also die Forderung vor der RWA völlig zurückweisen, mit dem Hinweis, das es keine Kenntnis von der Bedürftigkeit des Vaters gab.

    Seit der RWA steht man in Verzug, daher also überlegen, wie man sich verhält.

    Wenn z.B. die 185€ gezahlt werden, auch wenn es weh tut, kann das Amt ja den Rest über eine Klage versuchen zu bekommen.

    Man wird sehen ob das Amt das dann auch macht.

    Weiterhin gibt es auch noch die Möglichkeit die übergeleiteten Ansprüche anzugreifen.

    Dazu mal hier weiterlesen:Elternunterhalt, geht es nur um Leistungsfähigkeit?


    LG frase

    Da brauchst du nur hier weiter reinschauen.

    Ich gehe fest davon aus das ab 1.1.20 der Stress mit dem Regress vorbei ist (für die unter 100k).

    Dann werden wohl viele ihre Daueraufträge stoppen und dem Amt mitteilen, das Sie unter 100k Einkommen haben.

    Eine neue Berechnung bekommst du bestimmt nur, wenn du darüber liegst.

    Darunter kann kein Unterhalt mehr gefordert werden.

    Wollte denn das Amt auch eine Nachzahlung von dir?


    LG frase

    Die Sache mit den beruflichen Ausgaben, kann man hier schlecht beurteilen und wie ein Gericht da entscheidet wissen wir nicht.

    Berufsbedingte Ausgaben sind in jedem Fall deine Fahrtkosten

    Auslandsreisen, Laptop, Rechner, Fachliteratur, Arbeitszimmer, da kommt bei einem Promotionsstudium schon einiges zusammen

    Diese Dinge wird das Finazamt anerkennen, das Sozialamt eher nicht.

    Der Kredit vor der RWA ist aber eigentlich unstrittig.


    Wenn du also die 300€ abziehst, dann könnte das Amt noch 185€ fordern.


    Muss ich jetzt eigentlich bis mein Vater gestorben ist, unter 360€ Miete bleiben? Im Moment ist das ja okay, aber wenn ich älter werde, möchte ich irgendwann auch mal eine eigene Wohnung. Es ist ja auch ni hat ganz abwegig, dass ich irgendwann mal eine Frau kennenlernen und mit ihr zusammenziehen möchte. Ich denke spätestens dann muss ich mit der Dis fertig sein, sonst kann man sich das nicht leisten.

    Mit dem möglichen neuen Gesetz bist du ja erstmal raus aus der Sache, bis durch deine berufliche Entwicklung die 100.000€ geknackt werden.


    LG frase

    Ich bekomme nichts von der Steuer zurück, mache nicht einmal eine Steuererklärung.

    das finde ich aber in deinem Einkommesbereich dann sehr merkwürdig.

    In der Einkommenssteuererklärung wird dir auch die Möglichkeit gegeben, deine Werbungskosten abzusetzten.

    Diese vermindern auch dein bereinigtes Brutto!

    Du solltest möglicherweise mal mit einem Steuerfachmann sprechen, oder hat es einen anderen Grund, warum du dem Fiskus bisher aus dem Weg gehst?


    LG frase

    Die Dreistigkeit der Ämter kennt ja oft keine Grenzen.


    Es geht hier klar um die bereinigten Bruttoeinkünfte, Vermögen bleibt unberücksichtigt.

    Aber Achtung, wenn aus dem Vermögen Einkünfte generiert werden (Ausschüttungen, Dividenden, Zinsen, Mieten usw.)

    Dann sind diese anzugeben.


    LG frase

    Hallo DanielK,


    nur damit es klar ist, erst ab der ersten schriftlichen Mitteilung des Sozialamtes bist du in deinen Entscheidungen eingeschränkt.

    Was da wie über den Buschfunk vorher lief ist irrelevant. Das Amt versucht natürlich mit allen Tricks an das Geld zu kommen.

    Da du nun schon eine Berechnung vorliegen hast, solltest du prüfen, wie sich der Studienkredit, den du vor der RWA aufgenommen hast auf die Berechnung auswirkt. Rechne also einfach den Kredit von deinem errechneten Einkommen ab und schau dann ob du noch über den 1800€ Selbstbehalt liegst.

    Dann kannst du dem Amt mittteilen, das der Kreditvertrag schon vor der RWA vorhanden war und er daher anzuerkennen ist.

    Wenn du trotzden noch über den 1800€ liegst, dann halbiere den überschüssigen Betrag und überweise diesen auf das Forderungskonto.

    Das Amt muss dann klagen, wenn es der Meinung ist im Recht zu sein, was ich hier nicht sehe.

    Deine berufliche Entwicklung ist ein Teil deiner Lebensführung, hier sehe ich keinen Grund die Doktorabeit abzubrechen.

    Du kannst ja sogar argumentieren, das dadurch dein späteres Einkommen möglicherweise einen höheren Regress zulässt und sich dein aktuelles Einkommen ja nicht verringert.


    LG frase

    Kommt das Gesetz, gilt erstmal die Vermutung, das man unter 100.000€ Einkommen hat.

    Warum sollte man dann auf eine RWA warten, wenn dem Amt bisher keine Anhaltspunkte vorliegen?


    Sicher gibt es Fälle, da kommen Leute über die Grenze und es wird nicht bekannt.

    Da es bisher in diesem Bereich (ehemalige GS) einfach zu wenige Urteile gibt, wissen wir ja alle nicht, wie hier verfahren wird.


    Schaut man sich aber auch mal andere Themen hier im Forum an, gibt es sicher Ansatzpunkte, die Berechnungen der Ämter anzugreifen.


    Wer deutlich über 100.000€ liegt, wird auch die Last der Auseinadersetzung (Klageweg) tragen können oder über einen Vergleich seinen Beitrag leisten.

    Gerecht ist das natürlich nicht, aber viele Zahler unter der Grenze haben garnicht die Mittel sich zu wehren und zahlen daher die errechnete Summe.


    LG frase

    für Diejenigen, die mehr als die 100.000 Euro verdienen ist die Furcht noch nicht vorbei...

    und eine weitere Ungerechtigkeit, die für diese Gruppe auch noch zu einer höheren Forderung führen kann.

    Hierzu gibt es ja schon ein ähnliches Thema:

    Wenn das Einkommen um die 100.000€ schwankt.

    Aus meiner Sicht wird es wohl keine Mehrheiten für eine komplette Abschaffung des Regress geben.

    Wenn ich die Meinungen aus meinem Umfeld mal betrachte, gibt es sogar im erweiterten Familienkreis nicht nur Zustimmung zu dem geplanten Gesetz. Dann kommt schnell mal der Satz, "wer so gut verdient, kann auch für seine Eltern aufkommen, wenn er sich schon nicht selber darum kümmert"!

    Sicher liegt jeder Fall anders und was ich hier in den letzten zwei Jahren gelesen habe erschüttert mich oft zu tiefst.

    Davon hatte ich vorher auch keinen Schimmer und musste im laufe der Zeit erkennen, wie ungerecht das gegenwärtige Vorgehen der Ämter sein kann.

    Hier treffen sich Leute, um sich auszutauschen und Rat zu suchen.

    Wir sind aber ein "Nichts" in der Menge der EU-Zahler, haben aber den Vorteil der aktiven Auseinandersetzung auf unserer Seite.


    LG frase

    Habe mir die 1. Lesung jetzt komplett angeschaut.

    Weitreichende Zustimmung und wenig Polemik ausser ein AfD´ler der mal die Asylanten gegen die deutschen Bürger ausspielen wollte.

    Die FDP haut noch in die Finanzierungskerbe und ein weitere Vorschlag der AfD war eine Staffelung der Entlastung.

    Regierungsparteien, Linke und Grüne sehen dem Gesetzentwurf alle samt positiv.

    Also in der Bundesregierung wird es glatt durchgehen.

    Schauen wir auf den Bundesrat und dann wissen wir mehr.

    Ich bleibe bei meiner Meinung, das Gesetz kommt und freue mich schon auf Weihnachten mit meiner Mutter, so sie es noch erlebt.


    LG frase

    Die ersten Tage war ich nur am zittern, konnte nicht schlafen, da ich einfach wieder mit dieser Situation konfrontiert wurde.

    Du hast es damals geschafft aus dem Loch zu kommen und wirst es auch jetzt schaffen.

    Du setzt dich mit dem Sachverhalt auseinander und nimmst nicht einfach alles hin, was da so von den Ämtern veranstaltet wird und das ist auch gut so.

    Hier muss die Politik im Allgemeinen etwas unternehmen

    Ja, es wird höchste Zeit, das in der Frage der Sozialhilfe eine grundlegende Wende eingeleitet wird.

    Ich sehe es auch als konsequente Umsetzung des "Solidaritätsprinzip" und nicht als deren Unterwanderung, was mit dem neuen

    Gesetz erreicht werden kann. Hier ist eben die Frage, von welcher Solidargemeinschaft wir sprechen.

    Jedem dürfte klar sein, das es nicht zum Nulltarif geht. Die Umverteilung der Gelder muss einfach überdacht werden.


    LG frase

    Hallo Chaplin,


    für mich sind hier eigentlich zwei unterschiedliche Sachverhalte zu beurteilen.

    Das dein Ex-Mann aus welchem Grund auch immer Sozialhife bekommt scheint ja klar, er ist also bedürftig.

    Das du aber zu diesem Unterhalt herangezogen werden kannst ist doch ein sehr dünnes Brett.

    Man merkt auch, das dir SHT nun versucht eine Kausalität mit der Ehezeit herzustellen.

    Da hast ja selber geschrieben, das es auch schon füher krankheitsbedingte Erscheinungen gab (kaum gearbeitet usw.)

    Ich würde dir dringend raten, nicht mit dem Amt zu telefonieren.

    Sollen die doch ihre Hausaufgeben selber machen.

    Wäre schön, wenn du uns über die Ergebnisse informierst.

    Es ist schon ein krasser Fall, das eine Ex-Frau nach so langer Zeit der Trennung überhaupt vom Amt belästigt wird.


    LG frase

    Hallo eho

    Den Heimvertrag habe ich unterschrieben.

    Hoffentlich mit dem Zusatz als Bevollmächtigter oder im Auftrag.


    Den Sozialhilfe Bescheid vom Amt habe auch ich erhalten. Sämtliche Angelegenheiten habe ich für sie erledigt und beantragt.

    Damit hast du auch alle Informationen vom Amt.


    Dann kommt es jetzt erstmal darauf an, ob du mit deinem Einkommen überhaupt Leistungsfähig bist.

    Das kannst du überschlagsmäßig mit dem Auskunftsangaben errechnen.

    Alles was über dem bereinigten Netto-Selbstbehalt liegt, kann zur Hälfte gefordert werden.

    Möglicherweise kommt auch der Aspekt von awi zum tragen.

    Das würde ich dem Amt gleich mitteilen (wieviele Jahre schon gepflegt wurde) und auf das Urteil hinweisen.


    LG frase

    Hallo eho,


    vorab mal meinen höchsten Respekt für die vergangene häusliche Pflege für deine Mutter.

    Wie man am besten Auskunft erteilt kannst du hier nachlesen:


    https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html


    Verwende also nicht den Vordruck, er lässt einige Positionen die auch Minderung bieten unberücksichtigt.


    Normalerweise geht mit dem ersten Auskunftsersuchen die RWA zu. Das ist ein formelles Anschreiben, mit dem Hinweis, das die Unterhaltsansprüche bestehen und übergeleitet werden.


    Es hänge von vielen Faktoren ab, ob du überhaupt Leistungsfähig bist und wie das mir den anderen Kindern läuft (Geschwisterquote).


    Die Auskunft würde ich vollständig erteilen.

    Dann wird das Amt schon eine Berechnung anstellen oder keine Leistungsfähigkeit ermitteln.

    Danach sieht man weiter.


    Es gibt also erstmal keinen Grund völlig verzweifelt zu sein.


    Wie hoch ist denn die Rente der Mutter?

    Hat die Mutter noch Vemögen?

    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?

    Ich vermute, du hast den Sozialhilfebescheid vom Amt für deine Mutter erhalten, oder hast du keine Vorsorgevollmacht?


    LG frase