Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Da die Groko ja irgendwie ständig wackelt, schlage ich vor, dass wir auch Grüne und FDP zu ihrer Position anschreiben und um Unterstützung bitten. Es scheint inzwischen breiter politischer Konsens über alle Parteien zu werden, dass der Elternunterhalt neu geregelt werden muss. Das macht auf jeden Fall Mut. Meine grösste Sorge ist, dass in den kommenden Monaten und Jahren immer wieder anderes wichtiger ist.

  • „erhebliche Ressourcen in der Behörde“ ?(
    Was soll das für ein Argument sein? Der Staat kann seine Gesetze ja kaum in einem Bereich durchsetzen.
    Was wird wohl passieren, wenn tatsächlich die "magische" 100tsd-Grenze Gesetz wird.
    Alle, die jetzt schon zahlen, werden weiter mit Vermögens- und Einkunftsanfragen maltretiert.
    Die führen dazu, dass man sich "armrechnet" wo es der Gestaltungsspielraun zulässt. Die Prüfung wird weiter "erhebliche Ressaucen" binden!
    Es bedarf einer grundsätzlichen Änderung der Finanzierung der Pflegekosten.


    LG frase

  • Guten Abend,


    da ich nun in sehr naher Zukunft ebenfalls Betroffener der derzeitigen Elternunterhaltsregelung sein werde, habe ich mich entschlossen, nachdem ich mittlerweile auch schon einige Tage eifrig mitgelesen habe, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu schreiben. Über die Antwort berichte ich selbstverständlich umgehend.
    Kurz zu mir: ich komme aus Berlin, bin 39 Jahre alt und habe einen pflegebedürftigen Vater.
    Von hier aus ein freundliches Hallo in die Runde und vor allem: Weiter so!!
    viele Grüsse
    Alex

  • Habe gestern erstmals Post vom Sozialamt einschließlich RWA erhalten.
    Würde mich gerne anschließen und auch an die ganzen Adressen schreiben.
    Könnte mir jemand bitte per PN oder hier ein Beispielschreiben reinstellen, ich hab immer Probleme sowas zu formulieren.


    Auch wenn es Dir schwer fällt: Schreib etwas persönliches bzw. eigenständiges. Es sagt auch viel mehr darüber aus, wie wichtig einem das Anliegen ist. Standard Kettenbriefe bekommen die jeden Tag.

  • Ich frage mich nur, was passiert, wenn die das bis zur nächsten BTW nicht hinkriegen.. und was man bis dahin dem SHT sagt, wenn der mit seinen zweijährlichen neuen Prüfungen kommt ....


    Die Auskunftspflicht und Unterhaltsverpflichtung bleiben ja grundsätzlich, wenn ich den Koalitionsvertrag da richtig vestanden habe, erstmal unangetastet. Da wird sich also nicht viel ändern, die Frage ist dann nur welcher Selbstbehalt bei der neuen Prüfung gilt.

  • Hallo,


    Was ein Irrsinn eigentlich. Dass man Auskunft geben muss, auch wenn schon vorher absehbar ist das man deutlich unter 100.000 € hat. Das nenne ich mal Verschwendung der Steuergelder


    Zum Glück gibt es in D noch nicht die totale Vernetzung.


    Man wird zu jedem Antrag gefragt,und muss dies dann unterschreiben.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Geprüft wird eigentlich immer


    M.E. so nicht gesetzeskonform


    Zitat

    § 43 SGB
    (5) Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet.


    Eigentlich ist eine Prüfung nur dann zulässig, wenn Anhaltspunkte vor liegen, dass die Einkommensgrenze überschritten wird.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi,


    ich hätte vielleicht genauer ausführen sollen, was ich unter "prüfen" im Sinne der Grundsicherung verstehe. Die "Prüfung" beeinhaltet dann die Frage an den potenziellen Hilfeempfänger/Betreuer, ob es Kinder gibt die in diese Einkommenskategorie fallen. Der SHT erkundigt sich dann nach Beruf oder Tätigkeit der Unterhaltspflichtigen und lässt sich dann durch den Antragsteller ggf. Nachweise (Einkommensteuerbescheid oder Lohnabrechnung) vorlegen, wenn der Verdacht besteht, dass hier ein Einkommen von über 100.000 € Brutto vorhanden ist. Mehr Aufwand betreiben die Sozialämter meistens nicht (dürfen sie ja eigentlich auch nicht), da die Grundsicherung ja gerade den möglichst "barrierefreien" Weg zu Leistungen gewähren soll. Eine Prüfung im Sinne einer unterhaltrechtlichen Prüfung gibt es natürlich nicht.

  • Guten Abend. Ich habe heute tatsächlich auf meine Anfrage an das BMAS eine schriftliche Antwort erhalten.
    Sinngemäß enthält Sie folgende Kernaussage:


    Es wird intensiv an der Umsetzung der in dem Koalitionsvertrag enthaltenen Passage zum Thema Elternunterhalt gearbeitet. Derzeit wird die Finanzierung geprüft, da dies die Voraussetzung für die Umsetzung ist. Zudem erarbeitet man einen entsprechenden Gesetzentwurf bzw. einen Änderungsentwurf für das Sozialgesetzbuch.
    Ziel ist die Unsetzung und Verabschiedung in der aktuellen Legislaturperiode.


    Leider also wenig konkrete Neuigkeiten. Dennoch bleibt die Hoffnung!!

  • Hi Yasmin,


    mein Beileid, du bist ja auch echt jung betroffen. Das mit dem Heiraten hat sich jetzt bei mir auch erledigt, da ich meinen Freund niemals mit in die Haftung ziehen wollte.
    Zu Deiner Frage: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Einkommensgrenze verändert, wenn man verheiratet ist - ich glaube es wird erst auf dich geschaut, wenn du alleine ein Einkommen über 100 k hast.. Aber da bleibt glaube ich auch einfach der Gesetzesentwurf abzuwarten.


    Grüße