Was muss ich wirklich zahlen

  • Hallo,
    ich wurde letztes Jahr vom JA angeschrieben das ich meine letzten 3 Gehaltsnachweise abgeben sool, was ich auch unverzüglich tat.
    Nach knapp 7 Monaten kam vor wenigen Tagen Post an das ich 273€ zu zahlen habe.
    Nun habe ich einen Durchschnittlichen Nettoverdienst von 1156€ im Monat.
    3 Verschiedene Unterhaltsrechner im Internet haben mir 18€ Unterhalt angegeben.
    1080€ selbsterhalt und 58€ Pauschale Fahrkosten.
    Bevor ich zum Anwalt gehe wollte ich hier nachfragen.
    Danke im voraus!

  • Hallo Cartman,


    was hat sich an deiner Arbeitssituation verändert?


    edy

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  • Hallo Edy,


    bei mir garnichts. Zahle bisher 194€ was ja schon zu viel ist und ich mir nicht mehr leisten kann.
    Das JA hatte letztes Jahr die Mutter meiner Tochter angeschrieben das ich geprüft werde.
    Vorher hatten die 194€ das JobCenter festgelegt weil die Mutter meiner Tochter bis letztes Jahr
    Geld von dort bezog.


    Gruss Cartman

  • Hallo Cartman,


    Ungewöhnlich ist die Forderung der letzten 3 Gehaltsnachweise.


    i.d.R. sind das die letzten 12, um einen monatlichen Durschnitt aufs Jahr bezogen zu berechnen.


    Ich würde nun die letzten 12 Gehaltsberechnungen dem JA vorlegen.


    edy

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  • Hallo,


    das Jobcenter KANN keinen Unterhaltsbetrag fest legen den du zu zahlen hast.
    Klar, die versuchens trotzdem. Das liegt aber daran, dass die natürlich angehalten sind, Geld zu sparen.
    Das machen die logischerweise indem sie der Kindesmutter möglichst wenig überweisen und du es ausgleichst durch die Unterhaltszahlung.
    Sie schauen dafür nur in die DD Tabelle und gehen ohne nachzufragen von keinem Mangelfall aus.
    Dadurch werden so Dinge wie Selbstbehalt und Bereinigung des Netto Einkommens auf deiner Seite durchs Jobcenter nicht berücksichtigt, so lange du das nicht selbst rechtlich durchsetzt.


    Die 18€, bzw ein ählich kleiner Betrag stimmt in soweit, dass vom Gehalt (zumindest zunächst einmal) prinzipiell 5% (57,80€) Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden können zur Bereinigung und 1080€ Selbstbehalt für Arbeitnehmer übrig bleiben müssen.
    Gruß

  • Er hat doch geschrieben dass vorher das JC zugange war und nun das JA am Ball ist. Vermutlich eine Beistandschaft.


    Es ist wohl davon auszugehen, dass der Beistand nun - unter Hinzurechnung fiktiver Einkünfte - den gesetzlichen Mindestunterhalt fordert. Den kann er fordern, ohne großartig herumzurechnen. Allerdings frage ich mich, wo dann die geforderten 273 € herkommen, in der Düsseldorfer Tabelle findet man diesen Wert jedenfalls nicht als Mindestunterhalt. Aus dem vorliegenden Schreiben dürften aber noch wichtige Informationen hervorgehen. Vielleicht sagt er mal was dazu...?

  • Die 273€ sind der Minimum an Kindergeld. Meine Tochter ist 14 Jahre. Sie bekommt ein Kindergeld von 467€ abzüglich Kindergeld in Höhe von 194€, summa sumarum 273€.
    Ehrlich gesagt haben mich die Antworten noch mehr verwirrt. Stehen einem denn nun 1080€ bei Vollzeit Arbeit zu oder können die da auch noch ran gehen?
    Des weiteren steht einem immer 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen zu. Denn wenn das so stimmt würden ja wirklich nur noch 18€ zu buche stehen.

  • Sie bekommt ein Kindergeld von 467€ abzüglich Kindergeld in Höhe von 194€, summa sumarum 273€.


    Der gesetzliche Mindestunterhalt für eine Kind (Altersstufe 3, 12-17 Jahre) beträgt ab 2018 467 €. Minus volles Kindergeld in Höhe von 194 € macht 273 €. Es geht also um die Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss, den das JA gewährt hat. Sag das doch gleich.


    Empfehle anwaltlichen Rat unter Beantragung von Beratungshilfe einzuholen.

  • Hallo.


    Die 273€ sind der Minimum an Kindergeld. Meine Tochter ist 14 Jahre. Sie bekommt ein Kindergeld von 467€ abzüglich Kindergeld in Höhe von 194€, summa sumarum 273€.
    Ehrlich gesagt haben mich die Antworten noch mehr verwirrt. Stehen einem denn nun 1080€ bei Vollzeit Arbeit zu oder können die da auch noch ran gehen?
    Des weiteren steht einem immer 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen zu. Denn wenn das so stimmt würden ja wirklich nur noch 18€ zu buche stehen.


    Bei Vollzeit - naja- als unterhaltsschuldner unterliegt man sogenannter gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Anders gesagt - ackern bis zum Umfallen, notfalls sogar Nebenjob um möglichst viel Unterhalt leisten zu können. D.h. auch - nix da mit Teilzeit, Hausmann/frau oder einen easy Job suchen bei dem man weniger verdient. Als U-Schuldner gibts nur einen Weg - nach "oben".


    Ist das "erreicht" - sind die 1080 (beinhaltet 380 EUR warmiete inkl. umlagefähiger NK) - der kleine - notwendige Selbstbehalt - der normal nicht unterschritten werden sollte. Ansonsten ist das schon ein Mangelfall - in dem die Ansprüche entsprechend bis zur Grenze des SB abgeschöpft werden.


    Viele Grüße