Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sieht gerade jemand auf ARD "Anne Will" ?


    Zitat Malu Dreyer "....die große Koalition hat sehr viel geschafft, Thema Pflege von Angehörigen, da kann aber morgen dann jeder sagen das eben der Rückgriff erst ab 100.000€ erfolgt"...


    Und das von der kommisarischen Parteivorsitzenden der SPD im TV.


    Stimmt mich optimistisch ?

  • Es ist erst durch, wenn der BR darüber entschieden hat.

    Wir haben alle schon Pferde kotzen sehen, daher müssen wir uns leider bis Ende Nov. weiterhin in Geduld üben.

    Dennoch ist es (für uns) positiv, dass öffentlich das Thema schon vermeintlich "durch" ist, so dass der Druck auf den BR wächst.


    p.s.die GroKo hat nunmehr auch die Grundrente durchgewunken.

    Kosten: Mehr als 4 Mrd. € p.a.!

  • Heute gibt es noch eine weitere neue Entwicklung.


    Die Gesundheitsminister der Länder diskutieren über eine mögliche Deckelung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner.

    Wurde heute morgen in der ARD als Kurzmeldung gebracht.


    Es ist also weiter Bewegung in der Sache.


    VG frase

  • Natürlich will am mit solchen Ankündigungen die Länder beschwichtigen. Es war auch bei einigen schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen von einer Reform der Pflegeversicherung die Rede. Es scheint sich die Waage also immer weiter Richtung ZUSTIMMUNG zum AEG im BR zu neigen.


    VG frase

  • Es spielt hier auch noch ein andere Gedanke eine Rolle. Man stellt ja fest, das die Entlastung der unterhaltspflichtigen Angehörigen angeblich nicht sehr groß sein soll (wäre bei mir allerdings schon der Fall). Schaut man aber mal auf die Pflegebedürftigen und deren Lebenspartner selber, wird deutlich, das auch mittlere und gute Renten nicht mehr reichen um die Kosten zu wuppen. Daher muss hier was passieren.


    VG frase

  • Natürlich will am mit solchen Ankündigungen die Länder beschwichtigen. Es war auch bei einigen schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen von einer Reform der Pflegeversicherung die Rede. Es scheint sich die Waage also immer weiter Richtung ZUSTIMMUNG zum AEG im BR zu neigen.


    VG frase

    So wie ich euch verstanden habe kommt in dem Fall der Vorschlag von den Ländern selbst. Da finde ich ist die entscheidende Frage ob sie die Deckelung _statt_ der 100.000€ Grenze wollen oder sie damit sagen dass sie die 100.000€ Grenze akzeptieren könnten wenn es die Deckelung gibt.

  • diese Aussage von Tagesschau ist falsch:


    Was ist mit 100.000 brutto genau gemeint?

    Das ist das zu versteuernde Einkommen, also das Brutto-Jahresgehalt plus eventuelle weitere Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen, minus Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.


    sondern es gilt:


    Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zählt der Gewinn vor Steuern. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung ergeben sich die Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind unter Abzug des Sparerfreibetrages zu berücksichtigen, § 2 Abs 2 Satz 2, § 20 Abs 9 EStG (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R -; BFG, Urteil vom 26. September 2000 - VI R 85/99 -; Klattenhoff, in: Hauck/Haines, Kommentar zum SGB IV, § 16, Rdnr 25). Die in den einzelnen Einkommensarten errechneten Ergebnisse werden schließlich zur Summe der Einkünfte zusammengefasst. Hierbei kommt im Rahmen eines die Einkunftsarten übergreifenden - vertikalen - Verlustausgleichs eine Verrechnung negativer und positiver Einkünfte verschiedener Art in Betracht (vgl. Klattenhoff, a. a. O., Rdnr 2).

  • diese Aussage von Tagesschau ist falsch:

    Nicht die erste ungenaue Meldung. Unikat, du solltest aber auch bedenken, das da wenig spazialisierte Leute sitzten.


    aber bei einer Deckelung wären die Angehörigen weiterhin dabei, dann lieber die 100.000 Grenze!

    Dabei geht es auch wirklich nicht direkt um das AEG. Man will einfach die Pflegebedürftigen nicht auch noch zu Sozialfällen machen, wie es bisher der Fall ist.

    Es kann doch nicht sein, das man ein Leben lang gearbeitet hat und dann die Pflegekosten so hoch sind, das man auf Sozialhilfe angewiesen ist.

    Wenn ich den Ansatz richtig verstanden habe, soll das ganze Steuerfinanziert werden. Könnte also wirklich eine flankierende Maßnahme zum AEG werden.


    VG frase

  • Hallo!


    Die Frage wurde hier schon einmal gestellt, aber ist ein wenig verloren gegangen.

    Wir gehen Mal vom „guten“ Fall aus, dass das AEG durchkommt. Wie verhaltet ihr euch? Werdet ihr einfach die Zahlung einstellen? Werde ihr noch ein Schreiben an den Leistungsempfänger richten?


    Geht ihr davon aus, dass es dann zu einer erneuten Prüfung kommt, in der das dann festgestellt werden muss? Ich habe die Prüfung vor ein paar Monaten hinter mir, bei mir ist eine (geringe) Zahlungspflicht, der ich auch nachkomme, festgestellt worden. Trotzdem empfand ich den Vorgang als absolut entwürdigend, dem Sachbearbeiter dort einmal meine ganzen Finanzen offen zu legen. Am liebsten möchte ich denen gar nichts mehr zeigen und die Sache einfach hinter mich bringen.


    Wie werdet ihr vorgehen? Schreiben oder einfach die Zahlung einstellen und schauen, was kommt?


    Eine erneute Offenlegung der Einkünfte und WK und die „persönliche“ Meinung des Sachbearbeiters zu meinen Werbungskosten will ich mir nicht nochmal antun.


    Zudem: Glaubt ihr, dass wir nun über die hoffentlich noch sehr lange Lebenszeit unserer Angehörigen regelmäßig neu offen legen müssen?


    Mag komisch klingen, aber für mich ist dieser Vorgang der Offenlegung schlimmer als die Zahlung als Solche, zudem ich auch einen sehr eigenen Sachbearbeiter habe, der mir latent immer irgendwie unterstellt, ich würde etwas verbergen, obwohl ich immer sehr offen und ehrlich bin und war.


  • Mag komisch klingen, aber für mich ist dieser Vorgang der Offenlegung schlimmer als die Zahlung als Solche, zudem ich auch einen sehr eigenen Sachbearbeiter habe, der mir latent immer irgendwie unterstellt, ich würde etwas verbergen, obwohl ich immer sehr offen und ehrlich bin und war.

    Mich würde mal in dem Zusammenhang interessieren, was mit meinen eingereichten Unterlagen und Daten passiert, sofern absehbar ist, dass ich nicht annähernd an die 100.000 Euro Grenze stoßen werden.


    Kann ich die Herausgabe meiner Unterlagen fordern? Wie lange darf der SHT meine Daten/Unterlagen aufheben?

  • Mich würde mal in dem Zusammenhang interessieren, was mit meinen eingereichten Unterlagen und Daten passiert, sofern absehbar ist, dass ich nicht annähernd an die 100.000 Euro Grenze stoßen werden.


    Kann ich die Herausgabe meiner Unterlagen fordern? Wie lange darf der SHT meine Daten/Unterlagen aufheben?



    ich würde mir an deiner Stelle bereits vorhandene Diskussionen über DSGVO anschauen, z.B.

    Sozialamt raus nach Höherstufung der des Pflegegrades: Gilt die RWA noch?


    und könntest einen separaten Thread dazu aufmachen


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • wird deutlich, das auch mittlere und gute Renten nicht mehr reichen um die Kosten zu wuppen.


    Man will einfach die Pflegebedürftigen nicht auch noch zu Sozialfällen machen, wie es bisher der Fall ist.

    Es kann doch nicht sein, das man ein Leben lang gearbeitet hat und dann die Pflegekosten so hoch sind, das man auf Sozialhilfe angewiesen ist.

    Damit käme ja jetzt endlich langsam genau da Bewegung in die Sache, wo es nötig ist. Das ist das was ich in einem anderem Thread schon meinte.


    Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Unterhaltsverpflichteten durch die Art der bisherigen Heranziehung später ebenfalls zu Sozialfällen, denn ich bezweifle stark, dass die gemäß Rechenformel gestattete Vermögensbildung für die AV ausreichen wird. (Zumal bei Renteneintritt unverschämterweise auch das angesparte Vermögen verrentet und ggf. darauf zurückgegriffen wird).