Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hi,


    schaut doch mal, was der Bund so etwa in den letzten Jahrzehnten den GEmeinden oder der Wirtschaft aufgehalst hat. Die Liste ist mehr als lang. Gemeinden müssen unter Rettungsschirme gezogen werden, oder sind auch zahlungsunfähig. Allein ein einziger KitA platz ist, wenn die Eltern schon den Höchstsatz zahlen im Schnitt mit 500 € von der Gemeinde zu subvenierern. Der Unterhalt der Schulgebäude, die Pflegeplätze für Kinder, die Kosten der Unterkunft bei ALG II Empfängern, der Gratis-Mittagstisch für diese ärmsten Kids in den Schulken/Kindergärten, um mal nur ein paar dicke Posten zu nennen. Bei uns ist das Jugendamt der größte Einzelposten im Haushalt. Beim Bund geht über die Hälfte aller Ausgaben in den sozialen Bereich, also alle anderen Haushaltstitel zusammen verbrauchen so viel wie eben der soziale Bereich alleine.


    Das muss man einfach sehen. Man kann nicht nur sagen, dies oder das ist besonders wichtig, weil es mich durch Zufall interessiert oder ich betroffen bin. Und alles andere ist asozial. Es ist das gute Recht eines jeden, seine Belange für wichtig zu halten, und sei es auch nur die Zucht von lila gepunkteten Marienkäfern. Aber- darüber darf ich nicht vergessen, dass es noch andere wichtige Belange gibt und die (wie hier weiter oben geschehen) die Betroffenen zu diskriminieren und zu bleidigen, das geht gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Also nochmal zum Verständnis, steht es jetzt fest, dass der VA angerufen wird? Oder besteht noch immer eine Chance, dass am 29.11. der ganze Stress vorbei ist?

    Am 29.11 wird der Bundesrat entscheiden ob sie das Gesetz annehmen, ablehnen (dann kann der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen) oder den Vermittlungsausschuss anrufen.


    Da haben die Ausschussempfehlungen zwar Einfluss drauf. Aber letzten Endes entscheiden die Länder. Im Juni hat zum Beispiel der Gesundheitsausschuss empfohlen das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) im Vermittlungsausschuss nachzuverhandeln. Das Gesetz wurde dann trotzdem vom Bundesrat angenommen, ohne Vermittlung.


    Auf der anderen Seite steht das Zensus-Gesetz. Das wurde im Vermittlungsausschuss nachverhandelt und da ging es auch um Geld. Und da es bei "unserem" Gesetz nicht um einmalige sondern jährliche Kosten geht, würde ich zumindest nicht ausschliessen, dass es in die Vermittlung geht.

  • Find ich süss, wie du für die Städte und Gemeinden Verständnis aufbringst.

    Aber jetzt mal im Ernst. Wollen wir hier beraten, wie wir weiter vorgehen oder sollen wir jetzt die Kommunalfürsten bejammern? Schau doch mal in die einschlägigen Rechnungshof Berichte der letzten Jahrzehnte über Prunk- und Verschwendungssucht.

    Da ist die Kohle verzockt worden.

    Da fällt mir gerade ein: drei kommunale Standesvertretungen mit allem Zipp und Zapp. Was das wohl kostet?

    ... und schön weiter die arbeitende Mitte abzocken. Jeden Euro geben die dreimal aus!

    Wir müssen weiter schreiben. Die Kommunen haben nichts begründet, keine Zahl, nichts. Ausser abstruse Drohgebärden.

    Das müssen wir den Landesregierungen sagen. Ob die uns wahrnehmen oder nicht...

    Und ob's hilft? Die einzelne Mail sicher nicht, aber wenn's viele sind vielleicht...

    Wenn MP Woidke (und die anderen) jetzt jeden Tag zig Mails bekommt, dann nervt den das schon. Das werden deren Mitarbeiter schon berichten.

  • Ein schönen Guten Abend


    Ich bin grundsätzlich ein positiver Mensch, aber wenn es um Finanzen geht, dann habe ich schon oft negative Erfahrungen gemacht.


    Wenn die Bundesländer ihre kosten transparent gemacht hätten dann hätte die Bundesregierung und der Bundestag das auch debatiert. Wenn Ich sehe Wieviel Gelder der Bund und die Länder in die Digitalisierung jetzt ein planen für einen 5G Standart ( 1MRD) und welche versprechen in der Politik gemacht werden, kann ich nur den Kopf schütteln. Wenn die Politiker Vertrauen zurück gewinnen wollen, sollten Sie Ihre Versprechen auch in allen Organen ob Bundesregierung, Bundestag und Bundsrat einhalten. Damit nicht noch mehr Vetrauen in der Politik verloren geht. Die Medien verkaufen das Angehörigen-Entlastungsgesetz das es zum 01.01.2020 kommt. Die Bevölkerung freut sich darauf das diese Ungrechtigkeit ein Ende hat.


    Deshalb die Frage : "Welche Auswirkung hat es in der Bevölkerung, wenn der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmt?"


    LG Joel


    Ich bleibe trotzdem ein positiver Mensch und Ihr hoffentlich auch !

  • Hier eine Antwort des dt. Caritasverbandes e.V.:


    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben, das nochmals sehr anschaulich beschreibt, warum es notwendig und sozialpolitisch der richtige Schritt ist, die Angehörigen bei der finanziellen Heranziehung zu entlasten. Die Caritas hat gemeinsam mit den anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sich genau hierfür eingesetzt. Wir bewerten die vorgesehenen Änderungen der §§ 43 und 94 SGB XII in Verbindung mit § 138 SGB IX als sehr positiv, da diese Regelungen einen deutlichen Beitrag zur Entlastung der Angehörigen darstellen, indem die Freigrenze von 100.000 Euro für das Jahresbruttoeinkommen nun für alle Leistungen des SGB XII gilt und setzen uns politisch im Rahmen unserer Möglichkeiten dafür ein, dass dieses Gesetz möglichst zum 01.01.2020 in Kraft tritt.

    Herzliche Grüße

    Karin Bumann

  • Noch eine Anmerkung:


    Vielleicht sollten wir uns weniger mit uns selbst (vor allem hier im Forum) beschäftigen. Jeder gibt seine Prognosen von sich, interpretiert und wertet jeden noch so kleinen möglichen Hinweis. Schlussendlich haben wir alle keine Glaskugel.
    Am allerwenigsten helfen allerdings demotivierende Halbweisheiten.

    Stattdessen sollten wir hoffen, die Daumen drücken und etwas tun, nämlich Menschen und Organisationen anschreiben.
    Damit erreichen wir gemeinsam etwas!!

  • im übrigen möchte ich darauf hinweisen, wenn das Gesetz nicht kommen sollte, weiterhin ein Verstoß gegen die Gleichheit besteht, weil für die Grundsicherung die 100.000 € gilt, für die übrigen Leistungen der Sozialhilfe nicht, wie bei der Hilfe zur Pflege


    dies ist auch dem Gesetzgeber bewußt, und hat darum auch diesen Ansatz in seiner Gesetzesbegründung eingefügt:


    "Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistun-gen des SGB XII ausgedehnt. Diese Ausweitung ist zum einen im sozialpolitischen Kontext der Reform erforderlich und dient zum anderen der Vermeidung einer Ungleichbehandlung innerhalb der verschiedenen Leistungsarten im SGB XII, insbesondere bei besonders be-lasteten Familien. Denn ohne diese Regelung würde die Privilegierung der 100 000-Euro-Grenze im SGB XII zwar für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-derung sowie der Hilfe zur Pflege Anwendung finden, für andere Leistungen nach dem SGB XII, wie beispielsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt für Volljährige oder die Blinden-hilfe jedoch nicht. "


    "Da auch in diesen Bereichen besondere und regelmäßig langfristig wir-kende Belastungen der Familien vorliegen, ist es aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten innerhalb der verschiedenen Leistungsarten im SGB XII angezeigt, die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs im gesamten SGB XII nachzuvollziehen,



    im Klartext, kommt das Gesetz nicht, dann kann jeder Unterhaltspflichtiger sich darauf berufen, dann ist der Elternunterhalt Schnee von gestern

  • Ich möchte mich entschuldigen, es war nicht meine Absicht euch zu demotivieren sondern das Gegenteil war meine Absicht. Das Forum hier gibt uns Zuversicht das wir das gemeinsame Ziel noch erreichen können!! Auch ich beteilige mich auf der Zielgerade und vertrete unser gemeinsames Ziel !


    joel

  • Hey, ich hatte nicht die Absicht, hier unbedingt eine Lanze für die Kommunen zu brechen, das wir für mich nur ein typisches Beispiel für das, was der Bund tut: er verabschiedet ohne Ende Gesetze zu Lasten Dritter. Ich hätte auch die Knappschaft, die Krankenkassen, die Rentenversicherungen, Wohltätigkeitsverbände, Arbeitgeber und was sonst noch nennen können. Und ich vermisse jeden Gedanken daran, welche Folgen so ein Gesetz häben könnte. In dem Sprengel, on welchem ich mich auskenne, sind Überlegungen im Gange, ob man dann noch den Bau von Altersheimen genehmigen sollte, einfach um die Zuwanderung von Sozialhilfeempfängern zu verhindern.


    Ich gehe mal davon aus, dass es entsprechende Überlegungen auch in anderen Kommunen angestellt werden. Damit es ganz klar ist, ich finde die jetzige Lösung nicht optimal, auch nicht die jetzige Handhabe. Ich hätte mir da was ganz anderes vorgestellt.


    Herzichst


    TK

  • Wenn ich die Abgeordneten höre, dann hat das Gesetz eine breite Zustimmung in der Bevölkerung.

    In den Medien wurde ja auch schon viel darüber geschrieben und oft kommt es so rüber, als wäre das Gesetz quasi am 01.01.2020 inkraft.

    Deswegen liegt komischerweise der mediale Fokus auch nicht auf den Bundesrat.


    Im Moment schreiben wir alle in einer konzertierten Aktion die Ministerpräsidenten an.

    Aber vielleicht schaffen wir es noch, etwas Druck von außen, also über die Medien aufzubauen.


    Was haltet Ihr davon, wenn wir versuchen mit Spiegel Online oder auch anderen Medien den Druck auf den BR etwas zu erhöhen?

    Ich denke, wenn dort zu unserem Thema und der Ausschussempfehlung mehrere Beiträge eingehen würden, könnte es eine Überlegung der Redaktion sein darüber zu schreiben.

    Das könnte unter Umständen dann die GroKo unter Zugzwang setzen;-)

  • timekeeper


    Wäre ja alles gut und schön, wenn die Kommunen in dieser Sache nicht ein unsauberes Spiel spielen würden.


    1. In der Pflege ist Abrechnungsbetrug täglicher Abzockstandard. Ich selbst habe es zweimal miterlebt, hieb-und stichfeste Beweise wurde vorgelegt, kein Interesse. Die Milliarden, die hier durch konsequente Überprüfung, Verfolgung und Verurteilung eingespart werden könnten, würden das neue Gesetz um ein Vielfaches gegenfinanzieren.


    2. Warum haben die Kommunen denn nicht die Rechnung vorgelegt und spielen das Pseudoargument aus, der Bund müsse Zahlen liefern. Die Kommunen müssen die Zahlen liefern, tun sie aber nicht, weil das Ergebnis entlarvend wäre.


    Ein heuchlerisches Spiel.

  • Gesundheitsminister Spahn war deutlich: Zweistellige Renditen für Finanzinvestoren – das sei nicht die Idee einer sozialen Pflegeversicherung. Er will an Renditen der privaten Heime ran, um bessere Betreuung zu gewährleisten. Ein schwieriger Spagat.


    „Zweistellige Renditen für Finanzinvestoren und Kapitalgesellschaften – das ist nicht die Idee einer sozialen Pflegeversicherung“, sagte er. Rechtlich sei eine Begrenzung der Renditen zwar „ein erheblicher Eingriff“, so Spahn. Aber „wenn sich das vernünftig regulieren lässt, kann ich mir das vorstellen“.

    Ähnlich äußerte sich auch Gernot Kiefer, Verbandchef der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). „Man muss auch fragen, welche Renditen für Pflegeheimbetreiber angemessen sind. Es ist völlig in Ordnung, mit einem Pflegeheim auch Geld verdienen zu wollen“, sagt er WELT. „Aber heute ist es so, dass jeder Pflegeheimträger, der halbwegs normal wirtschaftet, auf das eingesetzte Kapital eine Rendite von bis zu 10 Prozent erzielt.“


    und dies segnen die Sozialämter mit den abgeschlossenen Verträgen ab


    bezahlen Sozialhilfe, die sie dann von den Angehörigen wieder kassieren wollen

  • „Zweistellige Renditen für Finanzinvestoren und Kapitalgesellschaften – das ist nicht die Idee einer sozialen Pflegeversicherung“, sagte er. Rechtlich sei eine Begrenzung der Renditen zwar „ein erheblicher Eingriff“, so Spahn. Aber „wenn sich das vernünftig regulieren lässt, kann ich mir das vorstellen“.

    es sind nicht nur Private Gesellschaften, die ihren Kapitalgebern satte Gewinne erwirtschaften,

    sondern es gibt auch Organisationen die Quersubventionen betreiben, aus den Gewinnen der Heime werden defizitäre Betriebsteile subventioniert