Frage zum Unterhalt

  • Guten Abend,


    ich hatte vor einiger Zeit schon gefragt und heute bekam ich einen Info vom Jugendamt die mich ratlos werden lässt.


    Also ich habe nochmal den Unterhalt für meine 14 jährige Tochter neu rechnen lassen. Ich habe ein bereinigtes Netto von 2100 Euro. Und soll jetzt Unterhalt in Höhe von 423,50€ zahlen. Ich bin neu verheiratet und habe mit meiner jetzigen Frau 2 Kinder. Sie sind 7 und 4.


    Jetzt zu meiner Frage. Ist der Unterhalt in dieser Höhe gerechtfertigt? Ich dachte immer die 2 Kinder wären auch unterhaltsberechtigt? Müsste dann nicht der Unterhalt für meine Tochter weniger sein?


    Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.


    Vielen Dank

  • Hallo ReneP.


    ich glaube ich habe dir schon einmal geantwortet?


    Dein bereinigtes Einkommen = 2100€ ( wer hat das festgestellt?).

    Dein Selbstbehalt =1160€.


    Dein zu verteilender Bertrag zur Unterhaltszahlung = 940€


    Die 940€ sind auf die drei Kinder aufzuteilen.


    edy

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  • Hallo Rene

    Also ich habe nochmal den Unterhalt für meine 14 jährige Tochter neu rechnen lassen.

    Woher stammt diese Berechnung?


    Die 423,5€ sind der Mindestunterhalt für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, KG schon berücksichtigt.


    Wenn deine Angaben stimmen, ist der geforderte Betrag vermutlich zu hoch, es handelt sich bei 3 Kindern und diesem Einkommen wohl um ein Mangelfall.

    Es muss, wie edy es schon schrieb, deine Leistungsfähigkeit auf drei Kinder aufgeteilt werden.


    Gruß


    Frase

  • Hallo Rene,


    einfach selbst den Unterhalt berechnen und dem Jugendamt vorlegen. Eine Beispiel für die Unterhaltsberechnung bei Mangelfall steht in der Düsseldorfer Tabelle. Jedenfalls würde ich so vorgehen. Bei mir ist die Konstellation mit Kindern und Einkommen die gleiche wie bei dir.


    Gruß

    Restart

  • Hallo,


    sind in der Berechnung alle 3 Kinder berücksichtigt?

    Kannst du nachvollziehen, wie der Betrag entstanden ist?


    Es gibt Rechner auch im Netz, die helfen schonmal etwas.


    Kommst du zu einem anderen Ergebnis, teilst du das dem JA und der Kindsmutter mit und verlangst eine Berichtigung.


    Gibt es keine akzeptable Lösung, brauchst du vermutlich einen Anwalt.


    Gruß


    frase

  • Guten Abend,


    ich habe heute die genauen Zahlen bekommen.


    Netto bereinigt 2054 €

    Steuererstattung 48 €

    Wohnvorteil 151 €


    abzl. Fahrtkosten 141 €


    also 2112 €


    Selbstbehalt wird auch noch gekürzt auf 1044 €


    Ich könnte also zahlen 1068.


    Sie haben auch alle 3 Kinder berücksichtigt.


    Allerdings habe ich diesen Betrag nicht netto zur Verfügung.


    Ich meine Kita für die anderen beiden, Kredit Haus, Auto...etc...


    Kann man da noch irgendetwas machen?


    Danke für die Hilfe.

  • Hallo,

    Allerdings habe ich diesen Betrag nicht netto zur Verfügung.


    Ich meine Kita für die anderen beiden, Kredit Haus, Auto...etc...

    die Frage ist doch, ob diese Beträge sich nicht Einkommen bereinigend auswirken können?


    Da könnte ein Fachanwalt weiter helfen.


    edy

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  • GuMo Rene,


    folge dem Rat von edy und lass die Berechnung von einem Profi prüfen.


    Grundsätzlich sind berücksichtigungsfähige Schulden auch anrechenbar.


    Ob es sich lohnt, das wäre eben hier die Frage?

    Du kommst vermutlich nicht in eine andere Stufe der Dt., es würde also per Saldo kaum was passieren.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    die Berechnung sieht unter der Annahme der Richtigkeit der Angaben plausibel ist.

    Herunter gestuft auf Stufe 1 bist du bereits. Weitere Berücksichtigung von abzugsfähigen Kosten würde zu nichts anderem führen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • ich halte die Berechnung für schlüssig. Da Ihnen nur ein Selbstbehalt von 1044 € zusteht und für Ihre gemeinsamen Kinder entsprechend ihrer Leistungfähigkeit auch Ihre Ehefrau mit aufkommen muss, sehe ich keine Ansätze dafür, dass ein Mangelfall vorliegen könnte.

    Zahlungen für das Haus würden allenfalls eine Rolle spielen können, wenn diese eine ortsübliche Miete übersteigen würden. KITA-Beträge sind (anteilig) zu berücksichtigen, die Kosten für den PKW sind mit der KM-Pauschale abgegolten.