Kind 16 Jahre und Kind 18 Jahre

  • Hallo ich bin gerade etwas Sprachlos. Kind 1 ist im Juli 18 Jahre geworden hat das Abi mit 1,0 abgeschlossen und hat im Oktober ein Studium angefangen.


    Im Juli wollte das Kind von mir Einkommensnachweise für das letzt Jahr. Welches ich natürlich nachgekommen bin. Danach bekamm ich wieder Post. In der Sie mich auffordert 264 Euro Unterhalt zu zahlen. Kurze Randnotiz ich besitze noch ein Kind welches 16 ist (Abitur) und die gleiche Mutter hat.


    Mein Einkommen ist zur Zeit 1480 Euro Krankengeld. Kann es sein das diese 264 Euro nur für die Monate bis zum Studium zu bezahlen sind weil sie bis zu diesem Zeitpunkt noch privilegiert war ?


    Was passiert den jetzt wo sie Barfög bekommt ?


    Würden die 1480 nicht erst mal zum Mindestunterhalt des 2 Kindes 16 jahre genutzt werden. Diese Thema ist sowas von Komplex.



    1480 Euro - 5 Prozent Pauschalabzug: 74 € = 1406


    Davon bekommt kind 2 16 Jahre 424 € weil Selbstebhalt 960 Euro ist


    Und Kind 1 nichts weil der Selbstbehalt da bei 1400 ist und ich ja Kind 2 mit vollem Unterhalt bediene.



    Freue mich über jede Auskunft, bin wirklich sehr Ratlos. Weil das Jobcenter möchte das Kind 1 Gerichtlich gegen mir vorgeht.



    lg pupsi40

  • Hi,


    das große Kind ist nicht mehr privilegiert und volljährig. Dies bedeutet, dass insoweit unterhaltstechnisch beide Eltern im Boot sind. Und, das Kindergeld ist voll auf einen Unterhaltsanspruch anrechenbar. Abgesehen davon geht BAFÖG immer vor, es ist also vorrangig zu prüfen, ob insoweit ein Anspruch besteht. Und, das minderjährige Kind hat Vorrang. Du siehst, es ist völlig neu zu rechnen.


    Ich würde Kind 1 auf diesen Sachverhalt schriftlich hinweisen. Und auffordern, die entsprechenden Unterlagen der Mutter zu übergeben und auch nachzuweisen, dass das Studienstipendium abgelehnt worden ist.


    Herzlichst


    TK

  • Ich bedanke mich. Gestern hatte ich Post in Form von einer Whatsapp das ich bitte die 264 Euro zahlen soll. Sonnst gehts es Gerichtlich weiter. (Jobcenter sitzt ihr angeblich im Nacken) Ich schrieb das ich erst auf den Bafög bescheid warten und danach entscheide. Ich hoffe ich hab soweit alles Richtig gemacht.


    lg pupsi40


    Laut Unterhaltsrechnern ist es wirklich so das Kind mit 16 Mindestunterhalt zu bekommen hat. Und Kind mit Studium erst mal nichts. Zumal der Selbstebhalt von 960 Euro bei der Inflation nicht wirklich zu stemmen ist.


    Also kurze Rede langer Sinn ....Warten auf den Barfög Bescheid, und beschaffung der Unterlagen von der Mutter?

  • Wenn die Tochter noch bei der Mutter wohnt, bildete sie während der Zeit des ALG II - Bezuges mit dieser eine Bedarfsgemeinschaft.

    Unterhaltsrelevantes Einkommen der Mutter dürfte also nicht vorhanden sein.

    Ganz offensichtlich bezieht sich die Forderung auf Die Zeit vor Studienbeginn.

    Das Krankengeld wird übrigens nicht um 5 % berufsbedingte Aufwendungen reduziert, da diese ja während dieser Zeit gar nicht anfallen.

    Allenfalls kann man tatsächlich weiterhin anfallende Kosten wie z.B. Gewerkschaftsbeiträge abziehen.

  • Welcher Zeitraum dem Abiturient nach seinem Abitur noch als "privilegierte Ferien- oder Orientierungszeit" zugestanden wird, entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich.

    Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich bei den 264 € um die Gesamtforderung?

    Bei dem angegebenen Krankengeld standen ja insgesamt 540 € für Unterhaltszahlungen zur Verfügung, so dass durchaus denkbar ist, dass die Forderung berechtigt ist.

  • Guten Morgen


    Nein das soll ich Monatlich zahlen. Ich werde heute mal versuchen Rauszubekommen ob dies eine Forderung vor Studium war, bzw. warum Mutter überhaupt nicht in die Berechnung einbezogen wurde.


    lg pupsi40


    Ja 540 Eur sind zu verteilen, aber ich Denke das kind 2 welches 16 ist jetzt den Mindestunterhalt von 433 Euro bekommt und Kind 1 den Rest ? Bzw ändert sich nicht der Selbstbehalt bei Kindern ab 18 Jahre ?

  • Hier wären (theoretisch mindestens) zwei unterschiedliche Berechnungen von Nöten. Wie schon teilweise erwähnt, für die Zeit bis zur Beendigung der Schule und für die Zeit danach.


    Die Berechnung bis bis zur Beendigung der Schule gilt als eine unterhaltsrechtliche Paradedisziplin. Ein Mangelfall mit minderjährigem und privilegiert volljährigem Kind. Wer das vernünftig ausrechnen und gerichtsfest begründen kann, der benötigt sehr fortgeschrittene Kenntnisse. Das Kind wird diese wohl kaum haben. Zudem ist der Anspruch des Kindes in der Vergangenheit auf das Jobcenter übergegangen. Das Kind wäre für eine kostenpflichtige Klage daher gar nicht aktivlegitimiert und dürfte daran auch keinerlei Interesse haben. Die Mitwirkungspflicht beim Jobcenter reicht nicht so weit, seine Klienten in ein zivilrechtliches und extrem risikobehaftetes Gerichtsverfahren zu treiben, um Unterhaltsansprüche gegen Verwandte durchzusetzen. Die Jobcenter haben dafür eine eigene gesetzliche Legitimation eingeräumt bekommen.


    Ein wenig einfacher dürfte der Unterhalt nach Schulabschluss zu beurteilen sein. Hier ist zuerst der Unterhalt des minderjährigen Kindes aus der Verteilermasse zu bedienen, also 423,50 €. Beim volljährigen Kind wäre zunächst der angemessene Selbstbehalt anzusetzen, weshalb keine Zahlung vom Vater zu leisten wäre. Ob man an dieser Stelle auf den notwendigen Selbstbehalt reduzieren kann, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Einen Hinweis geben evtl. die lokalen Unterhaltsleitlinien.


    Die vermutlich einkommenslose Mutter aus der Berechnung komplett herauszulassen, erscheint dagegen sinnvoll. Sie mit einzuberechnen, würde letztlich dennoch zum gleichen Ergebnis führen.