Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo,


    ich erwarte in Kürze ebenfalls eine RWA. Ich (28), ab Januar Berufseinstieg werde dann richtig zur Kasse gebeten. Morgen (28. November) stellt Katrin Werner von den Linken im Bundestag in der Fragestunde an die Bundesregierung Fragen zur Reform des Elternunterhalts (Fragen Nr. 26 + 27, nachlesbar unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/059/1905983.pdf).


    Grüße
    Tochter_2


    Hallo zusammen. Danke für den Hinweis. Weiß jemand, wo man die Antworten auf die Anfragen finden kann? Gruß und Dank valdifra

  • Hallo zusammen. Danke für den Hinweis. Weiß jemand, wo man die Antworten auf die Anfragen finden kann? Gruß und Dank valdifra


    Das Protokoll zur Fragestunde ist jetzt auf der Homepage vom Bundestag online.
    Da steht aber genau das gleiche drin, was hier bereits alle als Antwort der Parteien bekommen haben. Das zuständige Bundesamt arbeite an einer zügigen Umsetzung...

  • Genau, da stehen nur Folgendes: Das Bundesministerium fu¨r Arbeit und Soziales strebt eine zu¨gige Umsetzung dieses Vorhabens an. Zuna¨chst sind jedoch die rechtliche Ausgestaltung und die Finanzierung zu kla¨ren Aus diesem Grund kann derzeit noch keine Aussage zur zeitlichen Planung einer Umsetzung getroffen werden .


    Ich habe außerdem eine Mail-Antwort von dem A/S-Fraktionsausschuss der SPD erhalten. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause 2019 vorliegen soll.


    Grüße

  • Moin liebe Nutzer,


    ich bin jetzt (leider) auch mit von der Partie, als "Geschädigter" eines sehr unsozialem Konstrukt was sich Elterngeld "schimpft".
    Daher sehne ich mir natürlich auch eine sehr zeitnahe Umsetzung des im Koalitionsvertrages beschlossenen Punktes der EUR 100k Regelung herbei.
    Ich habe die entsprechenden Ministerien und Parteien angeschrieben und melde mich, sobald ich Rückinfos habe.

  • Hallo liebe Mitstreiter und einen schönen 1. Advent :)
    Zunächst erstmal großes Dank an alle für euren Einsatz.
    Zu den Anworten die ich noch schuldig bin: Die geposteten Antworten kamen vom Spahn, CDU, SPD. FDP, Grüne und die Linke haben nach wie vor nicht geantwortet.
    Nun der Hauptgrund dieses posts:
    Meine Mutter ist krank geworden als ich 5j war. Erste Überprüfung habe ich mit 18j bekommen. Lange habe ich mich mit diesem Thema gequält. Nun mit 30j habe ich eine gewisse Akzeptanz für diese Bürde entwickelt. Speziell an unsere jungeren Mitstreiter: Auch wenn es schwer klingt, aber bitte lasst euch durch diese Regelung nicht eurer leben definieren oder blockieren.
    Was aber nicht heißt, dass man den Kampf seiner Interessen aufgeben sollte ;)
    Alles gute
    Thomas

  • Gelten die 100.000 EUR auch für Ehepaare? Dann würden die Verheirateten gegenüber den Singles benachteiligt...
    Und: sind die 100.000 schon das bereinigte Brutto?


    Hi Frau Schlau,


    es ist zwar noch kein Entwurf draussen, aber es wurde bereits des öfteren kommuniziert, dass es um den Single-Haushalt geht. Alles andere macht auch kein Sinn


    Die zweite Frage ist der Knackpunkt und da sickert bisher nichts durch. Geht es um das "Bereinigte Brutto"?


    Dies müsste mit Ja beantwortet werden, da es sonst auch zu einer Schlechterstellung kommen kann. Altersvorsorge, Erhöhte Warmmiete, Eigentumstilgung, Werbungskosten müssen aus m.S. berücksichtigt werden.


    Ich frage mich nur....Wenn im Sommer der Gesetzesentwurf steht, warum sickert noch keine Diskussionsgrundlage durch?


  • Die zweite Frage ist der Knackpunkt und da sickert bisher nichts durch. Geht es um das "Bereinigte Brutto"?


    Dies müsste mit Ja beantwortet werden, da es sonst auch zu einer Schlechterstellung kommen kann. Altersvorsorge, Erhöhte Warmmiete, Eigentumstilgung, Werbungskosten müssen aus m.S. berücksichtigt werden.


    Ich frage mich nur....Wenn im Sommer der Gesetzesentwurf steht, warum sickert noch keine Diskussionsgrundlage durch?


    Hi alle. Bin auch betroffen.
    Ich glaube nicht dass das bereinigte Brutte gemeint ist. So wie ich das sehe soll einfach eine Gleichbehandlung mit der Regel bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" erfolgen. Da geht es auch nur um das reine Brutto.


    Daneben sollten wir uns klar sein, dass es nicht darum geht, uns in irgendeiner Form zu "entlasten". Solches Denken ist der Merkel-Regierung und insbesondere der SPD völlig fremd, auch wenn die Antworten irgendwelcher Ministerialbeamter anderes vermuten lassen. Da muss ich fast schmunzeln wenn ich das lese was manch ein SPD-Fritze da in der blanken Existenznot hinkritzelt. Wenn einer entlastet werden soll, dann der Staat von den teuren Einzelfallprüfungen. D.h. im Grunde eine Verwaltungsvereinfachung. Wenn der Staat schon prüfen und ggf. klagen muss, dann soll in Zukunft auch was rumkommen dabei.
    Bei Google gibt es Artikel in denen steht, dass das Gesamtaufkommen aus Elternunterhalt bei ca 68 Mio. EUR pro Jahr liegt bei korrespondierenden Ausgaben von ca. 4 Milliarden. Also verwaltungstechnisch ein Irrsinn das ganze, und ich denke die 68 Mio konzentrieren sich auch nochmal auf einige "Dicke Fische" und viel Kleinvieh. Es genügt aus Sicht des Staates somit, wenn die paar Dicken abgeschöpft werden.


    Die Zahl 100.000 EUR ist ja auch völliger Quatsch. Warum wurde die gewählt? Weil sie so schön rund ist? Weil die teuren Strassen bei Monopoly soviel kosten? Vielleicht weil da etwa die Grenze anfängt, wo eine Vollkostendeckung im Pflegeheim möglich ist? Keine Ahnung. Ich weiss nur, wenn jetzt noch die Inflation anzieht (und das wird sie) dann ist das bald ein Facharbeitergehalt. Dann geht das ganze wieder von vorne los.


    Ich denke es bleibt nur auszuwandern oder sich ins Privatleben zurückzuziehen. Es gibt keine Erwerbsobliegenheit im Elternunterhalt. Warum nicht mal in den Zoo gehen statt arbeiten und das Leben genießen? In diesem Land wird es für die jetzt Lebenden kaum noch möglich sein, zu nennenswertem Wohlstand zu kommen (wenn sie ihn nicht schon haben), das ist die Wirklichkeit und Elternunterhalt ist nur eine Facette davon. Dafür wurden schon zuviele Weichen von der Politik falsch gestellt. Die BGH Rspr. bewahrt einen vielleicht davor, im Alter in Mülltonnen wühlen zu müssen (obwohl ja noch nicht mal das sicher ist), aber mehr ist es auch nicht.

  • Hey Geldlos,


    ich vertrete die Auffassung, dass selbstverständlich dieser Betrag bereinigt werden muss. Der Aszendentenunterhalt ist in Deutschland, nach wie vor, nachrangig zu betrachten.


    Andererseits wird es klagen hageln, welche interessant sein würden.


    Bei 100 Brutto hat ein Single ca. 4.500 Netto.


    Ein Beispiel verdeutlicht dies:


    1) Herr Muster zahlt in Frankfurt 2.000 Miete
    2) Herr Muster zahlt 500 in die private Rentenversicherung
    3) Herr Muster hat erhöhte Werbungskosten da er 100 km zur Arbeit fährt
    4) Herr Muster hat seit Jahren Schulden, die bisher anerkannt waren, 500 pro Monat


    Wenn nichts bereinigt wird, müsste er a) ausziehen b) seine RV kündigen c) mit dem Rad zur Arbeit fahren d) Schulden aus dem Eigenbezahlt zahlen


    Aber natürlich nur alles Spekulation.


    Wenn jemand etwas zu dem Thema lesen oder hören sollte, würde ich mich über ein Post freuen.

  • Ein Beispiel verdeutlicht dies:


    1) Herr Muster zahlt in Frankfurt 2.000 Miete
    2) Herr Muster zahlt 500 in die private Rentenversicherung
    3) Herr Muster hat erhöhte Werbungskosten da er 100 km zur Arbeit fährt
    4) Herr Muster hat seit Jahren Schulden, die bisher anerkannt waren, 500 pro Monat


    Herr Muster zahlt bei diesen Annahmen jetzt schon keinen EU.


    2000 € Miete => 1520 € über dem Mietanteil im Selbstbehalt. 4500 €- 1520 € = 2980 €


    abzgl. Altersvorsorge 500 €: 2980 € - 500 € = 2480 €


    100 km einfach: 100 *2 * 0,30 *220/12 = 1100 €: 2480 € - 1100 € = 1380 €


    Er würde jetzt schon keinen EU mehr zahlen müssen, da sein bereinigtes Einkommen jetzt schon unter dem Mindestselbstbehalt von 1800 EUR liegt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hi Awi,


    genau, heute nicht, da das Einkommen bereinigt wird. Werden zukünftig die 100 T€ jedoch NICHT bereinigt, zahlt er sich dumm, dämlich und muss aus seiner Wohnung raus.


    Mit der Konsequenz, dass in den Gesetzesentwurf natürlich von einer Bereinigung auszugehen sein sollte.


    Ergebnis: Auch das Einkommen von 100 € muss bereinigt werden.


    Oder hat jemand eine andere Auffassung?

  • genau, heute nicht, da das Einkommen bereinigt wird. Werden zukünftig die 100 T€ jedoch NICHT bereinigt, zahlt er sich dumm, dämlich und muss aus seiner Wohnung raus.


    Ich glaube, dass du grundsätzlich in falsch denkst.


    Der Gesetzesentwurf - falls er jemals Gesetz werden sollte, ich bin nach wie vor sehr skeptisch - geht davon aus, dass in Zukunft bis zu einem Einkommen von 100.000 EUR überhaupt nicht mehr näher geprüft wird, ob und in welcher Höhe das Einkommen zu bereinigen ist, sondern EU von Anfang an ausgeschlossen ist, so wie es heute schon bei Grundsicherung ist. Es würde gar nicht mehr darauf ankommen, ob es bereinigende Ausgaben gibt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Zur 100tsd.-Grenzlinie hatte ich mich ja schon geäußert.
    Da ich hier praktisch schon betroffen gewesen wäre, da meine Mutter vor der Heimunterbringung Grunsicherung erhielt, kann ich hier klar sagen, es wurde bei mir nicht geprüft.
    Habe also meine Mutter immer schön mit "Naturalien" und händischen Geschenken unterstützt, damit das SA es nicht als Einkünfte anrechnen konnte.
    Logisch erscheint mir die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens. Problematisch bleibt dabei die Brutto/Netto Betrachtung.
    Aktuell wird ja vom "bereinigten" Netto der Anteil des EU berechnet. Hier gibt es gewaltige Spielräume, um das Nette "klein" zu rechnen.
    Die Vereinfachung sehe ich auch wie awi nur in der Tatsache, dass eine Prüfung erst ab 100tsd. Brutto angesetzt wird, wie bereits bei der Grundsicherung üblich.
    Man wird ja sehen, ob dann der Einkommenssteuerbescheid zum "Scharfrichter" wird. Bin auch gespannt auf den Gesetzentwurf, wenn er denn kommt.
    Für alle Betroffenen hier noch ein anderer Hinweis. Kümmert euch um die Pflegeeinstufung eurer Eltern. Da ändert sich ständig etwas und mit der neuen Demezregelung gibt es teilweise meht Geld von der Pflegekasse.
    Dem Heim ist es egal, woher die Kohle kommt. Für die EU-Zahler kann das schon eine weitere Entlastung sein, denn ein höheres Pflegegeld mindert den SHT-Anteil.

  • Hey Awi, Hey Frase,


    wenn ich es richtig verstehe, vertretet Ihr die Auffassung, dass bis 100 T€ nicht weiter geprüft wird und das > 100 T€ auch NICHT bereinigt wird?


    Der Glückliche, welcher 99 T€ verdient.
    Der Unglückliche, welcher 101 T€ verdient.


    @awi, warum meinst Du, dass es nicht zu einem Gesetzesentwurf kommt? Reiner Glaube, oder hast Du nähere Infos?


    PS: Euch allen einen guten Start in den Tag : -)

  • wenn ich es richtig verstehe, vertretet Ihr die Auffassung, dass bis 100 T€ nicht weiter geprüft wird und das > 100 T€ auch NICHT bereinigt wird?


    Ja, zumindest wie ich es verstanden habe, falls es ähnlich wie bei der Grundsicherung ablaufen sollte.


    Warum ich glaube, dass dieses Vorhaben im Sande verlaufen wird???
    Dafür gibt es mehrere Gründe:


    1. In der Vergangenheit sahen führende Politiker keinen Handlungsbedarf.
    2. Welche Stelle ist denn jetzt wirklich zuständig und arbeitet an einem Gesetzesentwurf. Jeder schiebt es auf den anderen.
    3. Die Finanzierung ist noch nicht geklärt. Dieser Einwand kommt wird in vielen Antworten gemacht. "Nachtigall, ick hör dir trapsen"


    Warten wir einfach ab.



    Der Glückliche, welcher 99 T€ verdient.
    Der Unglückliche, welcher 101 T€ verdient.


    Genau aus diesem Grunde muss ein solches Vorhaben gut durchdacht sein, die Selbstbehalte müssten angehoben werden, usw. usw. sonst hagelt es Verfassungsbeschwerden.


    Es kann nicht sein, dass jemand, der 99999 EUR verdient nichts bezahlen müsste und jemand der 100.001 EUR verdient, dann evtl. 1000 EUR und mehr bezahlen müsste.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Zitat

    Es kann nicht sein, dass jemand, der 99999 EUR verdient nichts bezahlen müsste und jemand der 100.001 EUR verdient, dann evtl. 1000 EUR und mehr bezahlen müsste.


    Doch, bei GS ist es so!


    Nur die Beträge sind "lächerlich", es geht ja um das Existenzminimum und nicht um die Unterdeckung einer Heimplatzfinanzierung.

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

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  • Anpassung EU hat es nicht auf die "änderungen 2019" Seite geschafft:(
    https://www.bmas.de/DE/Presse/…t-sich-im-neuen-jahr.html


    Das sind aber soweit ich sehe nur Regelungen, die bereits Gesetz geworden sind, d.h. die in Kraft treten. Gesetzesvorhaben sind da nicht dabei. D.h. das die geplante Neuregelung da nicht steht, sagt aus meiner Sichts nichts aus, weder positiv noch negativ.