Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Houbs : Grund der Panik ist wohl eher, dass sich diese Koalition in den vergangenen Monaten mehrfach beinahe selbst zerfleischt hat. Wenn wir eine stabile und ruhige Legislatur hätten, wäre ich bei Ihnen. Aber wenn das Gesetz bis zum Parteitag der SPD im Dezember nicht durch ist, drohen uns im schlimmsten Fall Neuwahlen und das ganze Zittern beginnt von vorne.


    Mir ist wichtiger, dass das Gesetz kommt. Ab wann es gilt, ist mir persönlich zweitrangig. Die Gewissheit, per 1.1.2021 raus zu sein wäre immer noch tausend mal besser als die Aussicht, auch 2040 noch darüber streiten zu müssen, ob ich nun ein neues Auto finanzieren darf oder nicht.

    Da bin 100% bei Ihnen.

  • Etwas zentrierter wäre es, an die Vertreter der Länder im "Ständigen Beirat" zu schreiben. Nur mal so als Idee!

    https://www.bundesrat.de/DE/bu…aendiger-beirat-node.html

    Danke für den Link, dass ist ein guter Ansatzpunkt, gerade auch weil es ja darum geht den BR für seine Zustimmung zu gewinnen.
    Vielleicht sollte man gemeinsam in einer konzentrierten Aktion alle 16 mal anschreiben und Überzeugungsarbeit leisten :-)
    Wer hat Lust, wer macht mit?


    Ich habe gerade auf der Abgeordnetenwatch gesehen, dass einige die letzten beiden Tage recht aktiv gewesen sind. Finde ich wirklich gut !
    Kurzer Hinweis noch dazu ... Ihr könnt Euch über das Profil die Fragen ansehen, die der Abgeordnete bisher bekommen und auch beantwortet hat.
    Jemanden anzuschreiben, der eine Antwortquote von 0 hat, verläuft vielleicht im Sande ;-)


  • klingt jetzt nicht komplett schlecht.


    "Wie das Gesetz ausformuliert wird"


    Ich bin wirklich nervös....


    Ich habe eine interessante Beförderung angeboten bekommen, mit guten Konditionen.

    Den Mehraufwand würde ich aber nur mit Entlastung des Elternunterhalts auf mich nehmen....


    Sonst bleibe ich lieber bei meiner entspannten Position :)

  • Was für ein "Zufall", dass dieser Artikel ausgerechnet vor der morgigen Sitzung des Bundesrats erscheint ....

    der Kreis Herford hat ca. 250.000 Einwohner und gibt nach Angaben der Zeitung insgesamt 6,7 Millionen für Pflegekosten aus

    Einnahmen aus Elternunterhalt betragen 150.000 €


    von welchen angeblichen Verlusten reden wir hier eigentlich .... ?

    :cursing:

  • Guten Abend zusammen,


    ich bin seid dieser Woche auch von dem Thema betroffen und ehrlich gesagt sehr verzweifelt, weil ich nicht weiß was ich tun soll und ich nach meiner ersten Rechnung schon überlegen muss, ob ich überhaupt noch arbeiten gehen soll. Gibt es hier eventuell jemanden mit dem ich mich einmal auf einen Kaffee treffen kann und der/die mir etwas zu all dem sagen kann? Ich wohne in Berlin.

  • Das kann ich absolut nachvollziehen!

    Aber eigentlich wirklich schade, dass man in seiner persönlichen Entwicklung so eingeschränkt wurde. Klar, eine Beförderung birgt auch Für und Wider...aber man will ja auch im Leben voran kommen


    Kurioserweise würde deine Beförderung ja auch dem Staat mehr Geld einbringen.

    Überlegt mal, was das für nicht bezifferbare Zahlen sind? Wie viele Leute es gibt, die wie wir auf Beförderungen verzichten? Und wie viel Geld dem Staat DADURCH fehlt?

  • Gibt es hier eventuell jemanden mit dem ich mich einmal auf einen Kaffee treffen kann und der/die mir etwas zu all dem sagen kann? Ich wohne in Berlin.

    Warum beschreibst du deine Probleme nicht in einem eigenen Thread?

    Nun hast du dieses Forum schon gefunden.

    Nutze es.

    In diesem Forum gibt es viele, die etwas zu Elternunterhalt sagen können, nicht nur einen, und wenn jemand etwas Falsches sagt, dann gibt es andere, die das korrigieren können.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Guten Abend zusammen,


    ich bin seid dieser Woche auch von dem Thema betroffen und ehrlich gesagt sehr verzweifelt, weil ich nicht weiß was ich tun soll und ich nach meiner ersten Rechnung schon überlegen muss, ob ich überhaupt noch arbeiten gehen soll. Gibt es hier eventuell jemanden mit dem ich mich einmal auf einen Kaffee treffen kann und der/die mir etwas zu all dem sagen kann? Ich wohne in Berlin.

    Klingt nach einer zu hohen Rechnung, beschreibe deinen Fall mal genauer. Hier gibts viele die echt Ahnung haben, teilweise mehr wissen als viele Anwälte.

  • Pressearchiv

    Senatskanzlei - Landesvertretung

    BundespolitikHamburgs Positionen zur 981. Sitzung des Bundesrates

    11. Oktober 2019

    Entlastungen für Angehörige in der Sozialhilfe

    Hamburg unterstützt das von der Bundesregierung erarbeitete Angehörigenentlastungsgesetz. Personen, deren Angehörige Sozialleistungen beziehen, müssen derzeit damit rechnen, zur Zahlung von Unterhalt herangezogen zu werden. Das neue Gesetz soll Angehörige davon entlasten. Wer pflegebedürftige Eltern und ein Jahreseinkommen von höchstens 100.000 Euro hat, muss beispielsweise die Pflegekosten nicht mehr selbst entrichten. Außerdem soll mit dem Gesetz die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Uneinigkeit zwischen den Ländern und dem Bund besteht derzeit noch über die Frage der Finanzierung der für die öffentliche Hand durch dieses Vorhaben entstehenden Mehrkosten, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme anmerken wird.

  • Jo, war ja schon klar, dass die angegebenen Kritikpunkte weiterer Klärung bedürfen. Das hatte sich ja schon angedeutet. Ich hoffe, man hat sich dahingehend auch schon präpariert...

    wer so schlampig einen Gesetzesentwurf einbringt, dann darf man sich nicht wundern


    "Schätzungen" dieser Art zeugen von mangelnder Sorgfalt, dabei liegen die Zahlen dem Statistischen Bundesamt vor, so schwer kann das doch nicht sein


    siehe Sozialhilfe


    hinter dieser Statistik liegen die Details,


    Übergeleitete Ansprüche und Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete

    Ab 2005:: Hier sind Einnahmen der Sozialhilfeträger gem. §§ 93, 94 SGB XII enthalten, die aus einem Übergang von zivilrechtlichen Unterhaltsansprüchen sowie von Ansprüchen gegen Dritte resultieren. Zivilrechtliche Unterhaltsansprüche bestehen vor allem gegen Ehegatten, auch getrennt lebende und geschiedene, gegen Verwandte in gerader Linie wie Kinder und Eltern sowie gegen eingetragene Lebenspartner. Ansprüche gegen Dritte können beispielsweise Ansprüche gegen Arbeitgeber (§ 115 SGB X) und gegen Schadenersatzpflichtige (§ 116 SGB X) sein. Auch übergeleitete Ansprüche, die die Rückforderung einer Schenkung betreffen, sind unter dieser Position verbucht.


    Ich war leider nicht imstande, die entsprechenden Zahlen aufzurufen :|

  • Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Bundesregierung aufgefordert eine Stellungnahme bezüglich der Gegenfinanzierung abzugeben (wie erwartet), der Gesetzentwurf geht zusammen mit der Stellungnahme in den Bundestag zur Abstimmung.


    Ich bin davon überzeugt: Ab dem 01.Januar 2020 sind wir frei !