Inflationsanpassung der 100.000 € Grenze

  • .... und davon geht aber über die Hälfte in Sozialleistungen

    ... hat aber mit der starren 100T-Grenze und der Inflation, also mit dem Thema dieses Threads, nur bedingt was zu tun




    "Logik" entschließt mir nicht

    hier hat mir die Autokorrektur wohl einen Streich gespielt :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Die Inflation ist ja zwischenzeitlich in Deutschland und im Europäischen Wirtschaftsraum noch viel höher geworden. Kurz- und mittelfristig wird sich da auch wohl nichts ändern oder sich die Lage trotz der angekündigten Zinserhöhungen sogar noch verschlimmern. Die IG Metall zum Beispiel fordert aktuell Entgelt Anpassungen von bis zu 8% …. Ich denke da wird man sich über so manche über Jahre unangetastete Wertgrenze Gedanken machen müssen …. Viele Grüße

  • Hallo Cookie,


    gleiches Problem bei der "kalten Progression".


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,


    es geht beim EU zuerst um das Brutto.

    Wie cookie es hier schon richtig bemerkt, könnten Kinder, die bisher noch etwas von der Grenze entfernt waren, nun schneller zum Thema werden als erwartet.


    Bisher habe ich aber keine Erkenntnis darüber, dass es hier zu einer verstärkten Überprüfung führt.


    Gruß


    frase

  • Hallo edy

    bei der kalten Progression steigt zwar das Einkommen (nominal) , die Kaufkraft steigt aber nicht (real).

    Das ist vollkommen richtig, was willst du damit aber in Bezug auf den Elternunterhalt aussagen?


    Gruß


    frase

  • Hallo Frase,

    Die Inflation ist ja zwischenzeitlich in Deutschland und im Europäischen Wirtschaftsraum noch viel höher geworden. Kurz- und mittelfristig wird sich da auch wohl nichts ändern oder sich die Lage trotz der angekündigten Zinserhöhungen sogar noch verschlimmern. Die IG Metall zum Beispiel fordert aktuell Entgelt Anpassungen von bis zu 8% …. Ich denke da wird man sich über so manche über Jahre unangetastete Wertgrenze Gedanken machen müssen …. Viele Grüße


    Hallo Cookie,


    gleiches Problem bei der "kalten Progression".


    edy

    kommt man nicht bei beiden an eine Grenze heran, obwohl sich an der Kaufkraft nichts geändert hat?


    edy

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  • Hallo edy

    kommt man nicht bei beiden an eine Grenze heran, obwohl sich an der Kaufkraft nichts geändert hat?

    na klar, dass ist doch aber nicht die Hauptsorge der Elternunterhaltspflichtigen.


    Hier geht es schlicht um die Frage, ob der Gesetzgeber die starre 100.000€ Bruttogrenze der Inflation anpassen müsste/sollte?


    Wenn das nicht geschieht, könnten Kinder, die vor 3 Jahren um die 80 Tsd. brutto Einkommen hatten, dann doch mal über die aktuell gültige Grenze kommen und damit dann zum EU herangezogen werden. Es gibt den Sozialämter einen größeren Spielraum, wenn man diese Steigerungen der Einkommen auf Altfälle (hier existieren ja schon Auskünfte) anwendet, die eben nicht weit von der Grenze lagen und nun zur Auskunft gebeten werden.


    Die Höhe des zu zahlenden Elternunterhalt richtet sich dann ja nach der Leistungsfähigkeit.

    Dabei ist ein geringeres Netto, durch die kalte Progression, eher ein "Vorteil".


    Gruß


    frase

  • Hallo Alaaf und Grüße nach Kölle

    Vor 2 Wochen bekam ich einen Brief in dem ich im voraus auf die anstehenden Rentenerhöhungen im Juli hingewiesen wurde...

    Nur das ich es richtig verstehe, deine Rente liegt über 100.000€ Brutto p.a. oder könnte es auch sein, dass dein Elternteil einen höheren Eigenanteil zahlt?


    Gruß


    frase

  • hallo Frase,

    meine Eltern haben eine kleine Rente...

    aber die Art ubd Weise wie das Amt mich diesmal bzgl. der angekündigten Rentenerhöhungen im Juli angeschrieben hat, war schon erstaunlich..

    Ein gewisses "Aggressionspotential" könnte evtl. dazu führen, dass Leute, die vorher unter der 100.000 Grenze lagen nun "gejagt" werden...

    Sozialamt Alaaf...🥳

  • Hallo Alaaf,


    hatte man dich in dem Schreiben um erneute Auskunft "gebeten"?

    Es gehört leider nicht in dieses Thema, wäre aber schon wissenswert, ob sich dein (EU) Beitrag durch die Rentenanpassung der Eltern nun auch ändert.


    Gruß frase

  • Ist jetzt vielliecht off Topic, aber beim Sparerfreibetrag gibt es zum 01.01.2023 eine Anpassung. Und das um 25 Prozent nach oben!

    Da könnte man auch locker die starren Wertgrenzen bei der GS und dem EU auf z.B. 125.000 erhöhen?


    Das Forum hier war doch damals sehr aktiv und hat MdB/MdL etc angeschieben. Kann man nicht nochmal eine "neue Welle" anstoßen?
    Vielleicht bringt es was?

  • Hi P., ich halte mich aus dieser Diskussion weitestgehend raus, weil ich die gesetzliche Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich halte. Einige OLGs scheinen meine Bedenken zu teilen, wenn man sich so deren Richtlinien anschaut. Deshalb nur ein Hinweis: wenn man schon Inflation, erhöhte Energiekosten u.s.w. ins Gespräch bringt, dann sollte man logischerweise auch die Gehaltserhöhungen mit rein bringen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi P., ich halte mich aus dieser Diskussion weitestgehend raus, weil ich die gesetzliche Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich halte. Einige OLGs scheinen meine Bedenken zu teilen, wenn man sich so deren Richtlinien anschaut. Deshalb nur ein Hinweis: wenn man schon Inflation, erhöhte Energiekosten u.s.w. ins Gespräch bringt, dann sollte man logischerweise auch die Gehaltserhöhungen mit rein bringen.


    Herzlichst


    TK

    Hi TK,


    wie möchtest Du Gehaltserhöhung reinbringen?


    Und welche OLGs teilen Deine Bedenken, hast Du da Quellen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage. Ich habe in der Vergangenheit nach alter Regelung gezahlt. Mit dem neuen Gesetz 2020 war ich nicht verpflichtet diese mehr zu zahlen. Allerdings hat man mich dann als Verdachtsfall eingestuft, da ich in der Vergangenheit 2016/2017 annähernd 100TEUR hatte. Man teilte mir mit, dass die von einer jährlichen mindest Steigerung von 2,5 % gibt und so ich knapp drüber liegen würde. Daraufhin habe ich meinen Steuerbescheid eingereicht.

    Auch gab es Veränderung im Job ,neue Einstufungen und Bewertungen und sonstige, sodass ich unterhalb der 100 TEURO ohne Werbungskosten lag. Mein Brutto Einkünfte "sagen wir mal "war bei etwa 85TEUR. Daraufhin hat das Sozialamt geschrieben, dass die Zahlungsverpflichtung bis auf weiteres entfällt.

    Muss ich jetzt mit einer erneuten Prüfung alle 2 Jahre rechnen? Oder rechnen die jetzt von 85TEUR 2,5 % Jahr für Jahr.Dann hätte ich mindestens 5-6 Jahre Ruhe.

    Erstaunlich finde ich hätte ich nicht bereits gezahlt wäre ich gar nicht auf dem Radar.


    Des Weiteren ist eine weiter Anpassung der 100TEURO Grenze nach oben angedacht.


    Vielen Dank vorab für eure Antworten

  • Hallo Mark,


    leider kann man deine Frage nicht abschließend beantworten, da es einfach zu wenige und unterschiedliche Infos dazu gibt.


    Mir ist bekannt, das die Ämter teilweise eine Jährliche Prüfung veranlassen, wenn wie bei dir, eben "Verdachtsmomente" vorliegen.

    Dann gibt es meißt den Hinweis, dass nach vorliegen des Jahressteuerbescheid, dieser zur Prüfung unaufgeforder eingereicht werden soll.


    Wenn das Schreiben aber keinen Hinweis auf eine erneute Prüfung enthält, könnte man vermuten, das etwas länger mit der nächsten Prüfung gewartet wird.

    Erstaunlich finde ich hätte ich nicht bereits gezahlt wäre ich gar nicht auf dem Radar.

    Tja, da das Amt eben über dein Einkommen Kenntnis hatte, kann es nun Schlußfolgerungen ziehen.


    Über eine Inflationsanpassung der Grenze ist mir nichts bekannt und ich vermute, da wird auch nichts kommen.

    Die Kassen sind leer und die Heimkosten sind erheblich seit 2020 gestiegen.

    Es wird politisch keine Akzeptanz finden.


    Gruß


    frase

  • Brutto Einkünfte "sagen wir mal "war bei etwa 85TEUR. Daraufhin hat das Sozialamt geschrieben, dass die Zahlungsverpflichtung bis auf weiteres entfällt.

    Muss ich jetzt mit einer erneuten Prüfung alle 2 Jahre rechnen?

    Wenn du vom SHT aufgefordert sein solltest über deine Einkünfte eine Auskunft zu erteilen, dann fragst du beim SHT schriftlich nach, auf welcher Rechtslage sie dich überprüfen und insbesondere ob sie hinreichende Anhaltspunkte haben, dass du über 100T verdienst.



    Oder rechnen die jetzt von 85TEUR 2,5 % Jahr

    Das wird dir der SHT dann schon schriftlich mitteilen, ob er so rechnet oder nicht oder irgendwie anders. Anhand dieser Angaben wirst du dann entscheiden, wie du vorgehst.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Vielen Dank Meg; Frase,

    beim letzten Male haben die mein Gehalt von 2017 hochgerechnet. ich weiß auch nicht woher die 2,5% Steigerung pro Jahr ziehen ( zumal während der Pandemie ).

    Beim nächsten Male Schreiben die dann 4% Steigerung pro Jahr ? Das ist doch reine Willkür oder gibt es hierzu ein verlässliche Datenbank worauf sich das Amt bezieht.

    Nach neuer Regelung, wie bereits erwähnt, wäre ich gar nicht auf dem Radar....da es keine Anhaltspunkte und somit keine Vermutungen gegeben hätte.

    Das bedeutet, dass diejenigen die bereits bezahlt haben nicht unter der Vermutungskaluse / Regelung fallen und so benachteiligt sind. Das kann doch nicht richtig sein.


    PS:: Nachfrage zum Steuerbescheid: Welche Summe ist hier genau maßgebend.


    VG

    Mark