Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sorry, aber ich finde das Eine hat mit dem Anderen nun mal gar nichts zu tun und auf so ein Niveau sollten wir uns hier nicht begeben.


    Wenn dm dann doch so sein sollte dann bin ich hier jedenfalls falsch.


    Auch wenn es nicht direkt mit dem EU zusammen hängt, muss man doch nicht auf jede einwanderungskritische Äußerung mit dem erhobenen Zeigefinger reagieren! Was soll denn das? Die pseudolinksliberale Meinungsdiktatur in diesem Land finde ich schlimmer als solch eine harmlose Äußerung. Hier steckt die Gefahr für die Freiheit. Im Kern sind die die kommen sicher bedürftiger als wir. Aber (und da spreche ich nicht von Kriegsflüchtlingen), können wir hier nicht alle aufnehmen die denken, hier kann man für lau ein süßes Leben führen. Offene Grenzen und Sozialstaat schließt sich aus. Bei allem Verständnis für wirtschaftlich motivierte Zuwanderung. Bin selbst Kind von Zuwanderern, auch wenn das vor 40 Jahren sicher eine andere Art von Zuwanderung war. Sie wurden angeworben.

  • Hi,


    hier mal die Antwort eines Abgeordneteten der Opposition. Schauen wir mal, was die Bundesregierung als Antwort gibt:


    Zitat:


    vielen Dank für Ihre Frage. Sie werden den Verlauf und die Stellungnahmen aller Bundestagsparteien in den nächsten Wochen in der Bundestagsdebatte verfolgen können, denn uns als Fraktion hat die Untätigkeit ebenfalls geärgert. Deshalb haben wir dazu gerade einen Antrag eingebracht. Darüber wird im Plenum des Bundestages diskutiert werden und dann werden wir alle sehen können, was von den Aussagen des Koalitionsvertrages zu halten ist.


    Explizit fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben


    Durch eine analoge Regelung für den Bereich des Elternunterhalts wird den Pflegebedürftigen die Furcht vor dem staatlichen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder genommen und unbillige Härten für die unterhaltspflichtigen Kinder und die mittelbar mitbetroffenen Schwiegerkinder vermieden. Zugleich wird durch die Einführung einer 100.000-EUR-Grenze die Verwaltung von umfangreichen Prüfverfahren entlastet. Die Regelung dient damit auch dem Bürokratieabbau.


    Wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist, kann ich Ihnen als Mitglied der größten Oppositionspartei im Bundestag nicht sagen. Das wir auf eine schnelle Umsetzung drängen und in den Haushaltsdebatten dafür auch entsprechende Mittel einplanen wollen, ist selbstverständlich. ABER, darüber entscheidet zunächst einmal die Bundesregierung.

  • Auf valdifra gehe ich jetzt, obwohl wirklich schöne Wortschöpfungen benutzt werden, nicht ein. Das ist, genau so wie die Äußerung von Mutterwird100+ total am Thema vorbei.


    Danke edy für deine Bestätigung bzw Unterstützung.


    Welcher Abgeordnete war das denn? Werde jetzt auch mal in der nächsten Zeit die Debatten beobachten.
    Ich glaube wir müssen noch mehr schreiben und nach dem Sachstand fragen.

  • Auch ich habe diese "Standard" Antworten von CDUCSU und SPD bekommen. Außerdem heute per Briefpost vom BMAS. Auch ich denke dass es weiterhin die Hoffnung auf eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode gibt, denn schließlich wollen BEIDE Koalitionspartner dies. Hoffen muss man, dass es nicht durch den Bundesrat verhindert wird wegen angeblich fehlender Gegenfinanzierung. Es bleibt spannend.

  • Wie ist denn das eigentlich mit den 100.000 Euro gemeint? Gilt das für eine Person oder für 2? Wenn es sich um ein Bruttoeinkommen (ist es tatsächlich das Bruttoeinkommen?) von 2 Personen handelt, ist das ja auch nicht so doll. Zu zweit kommt man da leicht drüber. Und wie soll es weitergehen bezüglich des Schonvermögens? Uns wird doch von allen Seiten eingeimpft, dass wir möglichst viel für das Alter zurücklegen sollen. Das zur Zeit gesetzlich festgelegte Schonvermögen ist dermaßen lächerlich, dass man schon gewillt ist, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Das möchte ich aber eigentlich gar nicht :( . Wenn uns ein großer Teil unseres über Jahrzehnte angesparten Vermögens aus Lebensversicherungen, die wir für das Rentenalter abgeschlossen haben, vom Staat weggenommen wird, muss letztendlich ja irgendwann der Saat auch für mich aufkommen.

    Hallo,
    Dein persönliches Schonvermögen rechnet sich so: Dein letzter Jahresverdienst wird mit deinen gesamten Arbeitsjahren multipliziert - davon 5% - und die sich ergebende Summe mit 4% aufgezinst. Da kommt u.U. ein schöner Batzen zustande. Allerdings: Dieses Geld wir dann später deinen Renteneinkünften zugerechnet. Und wenn dann noch pflegebedürftige Eltern leben - gute Nacht

  • Sorry, aber ich finde das Eine hat mit dem Anderen nun mal gar nichts zu tun und auf so ein Niveau sollten wir uns hier nicht begeben.


    Wenn dm dann doch so sein sollte dann bin ich hier jedenfalls falsch.

    Hallo,
    ich denke, dass hat hier sehrwohl damit zu tun. Es leben hier Migranten mit oft multiplen Identitäten - also auch mit multiplen Sozialhilfen. Und wir als Leistungsträger bezahlen das mit unseren Steuern. Und nicht genug damit - nun werden wir auch noch zum EU herangezogen! Das hat übrigens auch nichts mit "Niveau" zu tun - sondern mit "Gerechtigkeit", die es in diesem Staat schon lange nicht mehr gibt! Sorry, aber das musste jetzt mal raus.

  • Hallo,
    ich verfolge diese Seite schon seit Monaten und möchte mich bei allen bedanken, die sich hier eingebracht haben.
    Für viele Leute ist der EU eine Ungerechtigkeit die zum Himmel schreit und eine enorme familiäre Belastung. Gerade für
    junge Leute die fleißig sind und sich noch was aufbauen möchten, fatal. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten
    Jahren enorm ansteigen.


    Bitte lasst auch Meinungen gelten, die vielleicht von Eurer abweichen, nur in der Gemeinsamkeit können wir etwas erreichen.
    Ich glaube wir haben alle nur ein Ziel, der EU in der jetzigen Form muss abgeschafft werden. Vielen Dank

  • ich denke, dass hat hier sehrwohl damit zu tun.


    Nein, das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun.
    Wie willst den denen antworten , die den Elternunterhalt gut finden und dich fragen:
    "Warum soll ich mit meinen Steuergeldern für Deine Eltern zahlen? Was habe ich mit Deinen Eltern zu tun"
    Schau dir mal die Diskussionen in den diversen Foren und Petitionen an.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Das meiste Verständnis erfolgt immer durch eigene Betroffenheit. Ich bin zur Zeit noch nicht von EU betroffen.
    Der EU ist m.E. nicht mehr Zeitgerecht. Einnahme ca. 68 Millionen , minus Verwaltungsaufwand für hunderte
    Bearbeiter in den Kreisverwaltungen und Kommunen, Ergebnis ist Lächerlich. Allerdings sind auch viele Rechtsanwälte
    und Gerichte damit beschäftigt.


    Warum soll man den Betroffenen nicht die Angst und die Anspannung in den Familien nehmen, sonst sind die Parteien
    auch nicht ängstlich die Steuergelder nur so zu verstreuen.

  • Da hast du vollkommen Recht awi.


    Vielleicht sollten wir uns hier darauf beschränken gemeinsam gegen den EU anzugehen und dazu zu motivieren immer wieder die entsprechenden Gremien mit Fragen über den Sachstand zu bombadieren.
    Evtl kommen wir ja noch auf andere Ideen.
    Wer jetzt welches Geld für was besser ausgegeben sieht führt hier zu nichts außer zu Diskussionen über ganz andere Themen.
    Das treibt uns nur auseinander und macht uns weniger stark.

  • Schau dir mal die Diskussionen in den diversen Foren und Petitionen an.


    Vielleicht sollten wir uns hier darauf beschränken gemeinsam gegen den EU anzugehen und dazu zu motivieren immer wieder die entsprechenden Gremien mit Fragen über den Sachstand zu bombadieren.


    Habe mir heute mal die Fragen auf abgeordneten watch zum Thema "Soziales" angeschaut.
    Es wird deutlich, dass wir an viele verschiedene Abgeordnete unsere Fragen platziert haben. Dafür ist sicher auch dieses Forum ein guter Initiator :thumbup:
    Auch wenn die Fragen teilweise noch unbeantwortet oder lapidare Antworten enthalten, wir haben uns bemerkbar gemacht 8)
    Das sollte im Fokus der weiteren Aktionen bleiben. Das Thema sollte einfach jetzt mal weiter in Erinnerung gebracht werden.
    Ich habe mir daher vorgenommen, regelmäßig eine Frage zu platzieren ;)


    LG frase

  • zur Frage der Höhe der benötigten Gegenfinanzierung:


    Nach folgendem Zeitungsbericht https://www.westfalen-blatt.de…n-Kinder-werden-entlastet und den dort genannten Zahlen für Bielefeld, Paderborn und Herford würde eine lineare Hochrechnung auf das Bundesgebiet ca. 120 Millionen Euro Elternunterhalt pro Jahr ergeben. Nach Abzug von erspartem Verwaltungsaufwand ergäbe sich die benötigte Gegenfinanzierung.


    Gruß Teni

  • Nach folgendem Zeitungsbericht https://www.westfalen-blatt.de…n-Kinder-werden-entlastet und den dort genannten Zahlen für Bielefeld, Paderborn und Herford würde eine lineare Hochrechnung auf das Bundesgebiet ca. 120 Millionen Euro Elternunterhalt pro Jahr ergeben. Nach Abzug von erspartem Verwaltungsaufwand ergäbe sich die benötigte Gegenfinanzierung.


    Zitat

    Bielefelds Sozialdezernent Ingo Nürnberger: »Im vergangenen Jahr haben wird in 1730 Fällen insgesamt 569.797 Euro zurückverlangt.«
    https://www.westfalen-blatt.de…n-Kinder-werden-entlastet


    Das sind also im Schnitt 329.36 Euro pro UHP. Wenn man dann noch all die Fälle hinzurechnet, bei denen keine Leistungsfähigkeit bestand, dann zahlen UHP zu wesentlichen Teilen die Sachbearbeiter und Gerichtskosten.


    Ich werde in den nächsten Tagen den Ausschuss für Arbeit uns Soziales beim Bundestag anfragen, ob sie die Kosten bereits beziffern können. Dabei werde ich sie mit diesen Zahlen konfrontieren. Die Oppositionspolitiker im Bundestag könnten wir auf abgeordnetenwatch darauf auch mal aufmerksam machen ;-)

  • "Warum soll ich mit meinen Steuergeldern für Deine Eltern zahlen? Was habe ich mit Deinen Eltern zu tun"
    Schau dir mal die Diskussionen in den diversen Foren und Petitionen an.


    Ja, bei den Petitionen tut sich jemand hervor, der wohl den gesamten Sozialstaat auf Verwandte umwälzen würde. Die steuerliche Belastung fällt für die Allgemeinheit kaum ins Gewicht. Für den einzelnen UHP aber sehr. Und zwar nicht nur des Geldes wegen, sondern vor allem wegen den persönlichen Schicksalen und dem Eingriff in die Selbstbestimmung von Eheleuten.

  • Herr Röring dankt Ihnen für Ihre E-Mail. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.


    Die CDU möchte die Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten und hat sich deshalb erfolgreich dafür eingesetzt, im Koalitionsvertrag unter der Überschrift "Wir verbessern spürbar die Pflege" folgendes Vorhaben aufzunehmen: "Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100.000 Euro im Jahr" (S. 15).


    Diese im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen zum Elternunterhalt hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin fest im Blick. Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Wir erwarten derzeit eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema. Wir gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres 2019 konkrete Umsetzungstermine feststehen.


    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Christoph Metzner
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter


    Büro Johannes Röring MdB
    Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin


    Tel: 030/ 227-75174
    Fax: 030/ 227-76465
    E-Mail: johannes.roering.ma01@bundestag.de
    Web: www.johannes-roering.de


    Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in Kraft getreten und bringt Änderungen mit sich. Ziel der DSGVO ist in erster Linie die Stärkung der Verbraucherrechte. Wir kommen den Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach. Das bedeutet u.a., dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einem erhöhten Schutz unterliegt. Mehr hierzu unter: https://johannes-roering.de/1_…tz_DSGVO-BETROFFENER.html


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: Sharkness Media CDU Informationsdienst [mailto:noreply@sharkness.de]
    Gesendet: Montag, 31. Dezember 2018 13:01
    An: Roering Johannes <johannes.roering@bundestag.de>
    Betreff: Elternunterhalt - 31.12.2018, 13:01:22 Uhr




    Hallo Herr Röring,
    können Sie mir bitte mitteilen warum die Freibeträge zum Elternunterhalt 2019 nicht angehoben werden? Wird es evtl. noch 2019 zu einer Gesetzesänderung kommen?
    Ich finde, dass durch die geltende Regelung ein tiefer Riss durch die Familien geht.
    Vielen Dank. Viele Grüße nach Berlin.


    ...


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  • Gibt es denn Berechnungen über Aufwand und Nutzen im Netz? Wie komme ich da heran? Kann mir jemand helfen? Das wäre mir sehr wichtig. Somacht eine zweite Anfrage mehr Sinn beim BMAS .Ich will das Ministerium darauf aufmerksam machen.


    Es wäre superinteressant die Berechnung des BMAS zu erhalten. Da wird es sicherlich Dokumente geben. Ob man Einsicht in diese bekommen kann, mit Verweis auf Informationsfreiheit? Denn es gibt Reformen, geplant für 2022, wo die Kosten und sämtliche finanziellen Aspekte durchgerechnet worden sind, ohne dass die Reform beschlossen wäre, und im Netz zu finden ist