Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo zusammen! Ich möchte meine bescheidene Meinung zu dem Thema auch beitragen, auch wenn ich nicht mehr betroffen sein werde, obwohl mir die 100.000-€-Grenze nichts nutzen würde, selbst wenn sie durch ein Gesetz verabschiedet würde. Meine Mutter ist nämlich bereits fast 90 und hat eine (bisher) ausreichende Alterversorgung, um alles zahlen zu können.


    Ich bin Jurist und weiß, wovon ich rede. Der eigentliche Skandal bezüglich des EU ist nicht die Tatsache, dass er per se ungerecht ist, sondern die Tatsache, dass Kinder von Richtern (die darüber befinden) und Beamten ungeachtet ihres Einkommens davon ausgenommen sind und die betroffenen Eltern auch ihr vorhandenes Vermögen nicht einsetzen müssen, damit das Erbe erhalten bleibt. Die rechtliche Begründung dafür (Treuepflicht des Staates gegenüber seinem Diener) ist lächerlich!

  • Gibt es eigentlich immer noch nicht erhöhte Selbstbehalte? Wäre echt mal fällig. Wo kann man denn nachlesen dass es bei den 100.000 € um das Single Einkommen geht? Bei der Grundsicherung ist das so? D.h. also wenn man als Ehepaar über 100.000 € verdient macht das Nix?


    Nein, die Selbstbehalte wurden nicht erhöht.


    Zur zweiten Frage: Das kann man nirgends nachlesen. Es gibt noch keinen Gesetzesentwurf. Aus verschiedenen Gründen (wurde hier schon erörtert) ist es realistischer, dass die Grenze ausschließlich für den Unterhaltsschuldner gilt. Das ist aber nicht sicher, sondern eine Vermutung.

  • Ich bin Jurist und weiß, wovon ich rede. Der eigentliche Skandal bezüglich des EU ist nicht die Tatsache, dass er per se ungerecht ist, sondern die Tatsache, dass Kinder von Richtern (die darüber befinden) und Beamten ungeachtet ihres Einkommens davon ausgenommen sind und die betroffenen Eltern auch ihr vorhandenes Vermögen nicht einsetzen müssen, damit das Erbe erhalten bleibt. Die rechtliche Begründung dafür (Treuepflicht des Staates gegenüber seinem Diener) ist lächerlich!


    Was mich darüber hinaus in meinem Vertrauen im Staat erschüttert hat, ist die Dreistigkeit, mit der Sachbearbeiter durch offensichtlich irreführende Formulare und Formulierungen, mit falschen Behauptungen und Drohungen ohne Rechtsgrundlage versuchen, ahnungslose Bürger in die Pfanne zu hauen.

  • Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob die Umsetzung dieses Gesetzes noch geschehen wird, da die SPD kriselt. Es tut mir weh, da ich immer Hoffnungen an diese Partei hatte, aber vor allem wegen unserem Anliegen.


    Ein mögliches Szenario,was ich mir vorstelle ist: Wenn die Bremen-Wahl von der SPD verloren wird, was sich abzeichnet, und dann die Wahlen im Osten, ist die Groko im Herbst vielleicht schon beendet, und der Vorhang fällt erstmal zu für die EUnterhalt-Regelung. Dann wird sich zeigen, ob das Thema noch für eine neue Regierung interessant ist.


    Dann würde m. E. eine Petition Sinn machen, aber sie darf nicht vor sich hin dümpeln. Und sich stärker an Medien wenden, und auf das Skandalöse hinweisen. Ich meine, wenn ein Mensch mit 18 schon eine RWA bekommt, das ist skandalös.


    In dem Fall würde ich anfragen, ob Politiker dieses Thema noch vertreten wollen. Bessere Ideen habe ich keine. Vielleicht fällt den Anderen etwas ein. Ja, ich würde mich freuen, wenn innerhalb dieses Rahmens hier noch weiter Ideen und Aktivitäten umgesetzt werden können. Ein brainstorming könnte man machen.


    Es scheint zwar politisch ein Umdenken stattzufinden, aber ausgerechnet jetzt funktioniert das Bündnis nicht gut.


    Hoffen wir, daß mein Pessismismus sich nicht bestätigt.


    Eigentlich muß dieser Elternunterhalt, vollständig abgeschafft werden. Wenn Anwälte abraten, zu heiraten, um die Schwiegerkindhaftung zu umgehen, wie es Herr Baczko in einem Interview tut, dann ist das für mich nicht mehr mit einer freien Lebensgestaltung vereinbar. Ich war geschockt, als ich meine erste RWA bekam, aber da war ich ein Student, hnd begriff nicht, was es bedeutet. Die eigentliche Dimension des Ganzen erschloß sich mir mit dem Beruf, zum Glück fand ich einen guten Anwalt.


    Es rentiert sich einfach in diesem spätmodernen Staat nicht mehr, aber trotzdem hält man an diesem Unsinn aus der "Steinzeit" fest, und verunsichert und stört die Entwicklung von Menschen. Und rechtfertigt mit absurden Argumenten dieses Konstrukt. Das macht einen wütend.


    Ich bin mir sicher, daß sie damit das Einkommen des betroffenen Kindes meinen, da ich gelesen habe, daß sie sich an der Grundsicherung orientieren, denn gerade der Unterschied zwischen EU und Grundsicherung wurde endlich mal kritisch registriert.

  • Hallo zusammen,


    auch wir sind betroffen, von diesem Elternunterhalt und zahlen seit 2014 den monatlichen Beitrag. Mein Bruder, Geringverdiener, ist fein raus. Wir waren noch so verrückt, dass mein Mann und ich 2014 geheiratet haben. Die Heimleiterin hatte uns damals schon gesagt, dass wir nichts bezahlen müssten, da wir doch sicherlich nicht über die 100 000 € Grenze kommen. Es war also schon mal davon die Rede, wie sie darauf kam --- keine Ahnung. Und nun sind wir auch davon betroffen und haben schon eine Odyssee mit RA und Gerichte hinter uns.
    Ich habe alle Beiträge gelesen und hoffe, wir Ihr, auf die Gesetzesänderung. VG
    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen Absatz 5 ====>>>> ist es da nicht schon verankert???

  • Hallo zusammen,


    auch wir sind betroffen, von diesem Elternunterhalt und zahlen seit 2014 den monatlichen Beitrag. Mein Bruder, Geringverdiener, ist fein raus. Wir waren noch so verrückt, dass mein Mann und ich 2014 geheiratet haben. Die Heimleiterin hatte uns damals schon gesagt, dass wir nichts bezahlen müssten, da wir doch sicherlich nicht über die 100 000 € Grenze kommen. Es war also schon mal davon die Rede, wie sie darauf kam --- keine Ahnung. Und nun sind wir auch davon betroffen und haben schon eine Odyssee mit RA und Gerichte hinter uns.
    Ich habe alle Beiträge gelesen und hoffe, wir Ihr, auf die Gesetzesänderung. VG
    § 43 SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen Absatz 5 ====>>>> ist es da nicht schon verankert???

    Hallo,
    schön wäre es. Aber der § bezieht sich auf die sog. Grundsicherung!

  • Das verstehe ich nicht ganz


    Siehe hier: https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/


    Welche Leistungen erhalten Deine/Eure Eltern vom Sozialamt?
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung??
    Befinden sie sich in einem Pflegeheim??

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Ein Elternteil (ist allein) befindet sich im Pflegeheim mit Tagespflege, Pflegestufe 3. Sie hat dort ein eigenes Zimmer, für welches Sie aufkommt, der Rest reicht aber nicht, da ihr ja ein gewisser Selbstbehalt zusteht. Somit sind wir in die Pflicht genommen. Sie erhält sicherlich die gewisse Grundsicherung.

  • Es geht also nicht um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Altersarmut) sondern um Pflege.


    Und genau für diesen Fall gilt der § 43 SGB XII nicht.
    Klick doch mal auf den Link, den ich oben gegeben habe.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wann entfällt der Grundsicherungsanspruch?
    Der Anspruch entfällt, wenn Unterhaltsverpflichtete wie die eigenen Kinder oder die Eltern des Antragstellers ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro beziehen.


    Verstehe ich das so???
    Wenn die Person Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragt, werden erstmal die Verwandten heran gezogen, um zu prüfen, ob diese nicht gerade stehen können!!!


    Wenn das so ist, dann muss wirklich für den Elternunterhalt auch entsprechendes Gesetzt her. Das Beamtendeutsch ist manchmal schwer zu lesen. ;(
    Danke.

  • Als Antwort auf den Beitrag von Herzenskrieger, ob jemand eine Idee hat, was man tun könne, falls die Groko nicht durchhält: in Deutschland muss man sich um soetwas keine Gedanken machen, dazu ist das deutsche Volk - aus welchen Gründen auch immer - viel zu träge (um nicht zu sagen: zu dumm). Das wissen unsere Politiker auch nur allzu gut, weshalb sie sich und ihre Mannen (Beamte, von mir immer Schergen genannt) schamlos gut und übermäßig aus dem vom Rest der Bevölkerung gut aus Steuergeldern gefüllten Topf bedienen (Diäten, überhöhte Pensionen, für die sich nichts einzahlen, Besserstellung in der Krankenversicherung etc. pp.). In Frankreich wäre das in dem Maße wie hierzulande nicht möglich, dort lassen die Bürger sich einfach nicht alles gefallen (Stichwort: gelbe Westen). Damit bin ich beim Thema: die gelben Westen wären auch hierzulande eine gute Idee, um ggf. den Missstand beim Elternunterhalt anzuprangern, aber, wie gesagt: ist mit der deutschen Mentalität (Hörigkeit vor der Obrigkeit) nicht zu vereinbaren. Also wird im worst case auch hier wieder einmal gelten: Betroffene werden geduldig und schweigsam weiterzahlen und auch diese Kröte schlucken!


  • Bitte bedenken: Nicht die SPD sondern die CDU hat den Passus in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Der Ursprung kommt von der CSU. Ich werde demnächst nochmal beide Parteien und einige Politiker zum Stand der Dinge anschreiben.

  • Hallo EU-Betroffene,


    ich habe heute nochmal über das Kontaktformular des BMAS nach dem "Stand der Dinge" zur Umsetzung des Koalitionsvertrages, auch hinsichtlich Zeitplan eine Anfrage geschickt.
    Über die Antwort werde ich hier informieren.


    LG frase

  • Hallo,
    ich habe gerade auch mit dem Thema zu kämpfen und dachte ich schließe mich diesem Forum mal an. Vielleicht kann man ja gemeinsam mehr erreichen.
    Das BAMS habe ich Ende 2018 angeschrieben.
    Die Antwort die ich bekommen habe hat mich nicht sehr optimistisch gestimmt.
    Sie schrieben, sie streben eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode an. Die Gegenfinanzierung sei noc gar nicht geklärt und der Bundesrat müsse ja auch noc/ zustimmen.
    Die An5wort hat mich echt kurz desillusioniert.
    Aufgeben will ich aber nicht sondern tun was man tun kann um mehr zu erreichen.
    Gemeinsam bekommt man vielleicht ja mehr hin

  • So, habe jetzt auch mal Herrn Heil angeschrieben. Mal sehen was da raus kommt.
    Wie sieht es denn aus mit einer Petition?
    Wenn die von vielen unterstützt wird ...
    Vielleicht sollten wir uns auch alle verabreden mit gelben Westen rum zu laufen. Also nur noch. Zur Arbeit, zum einkaufen, ....
    Vielleicht kann man so Zeichen setzen.

  • Wie sieht es denn aus mit einer Petition?


    Hallo Spi,


    dazu kann ich nur sagen, dass es schon einige Petitionen gab, die aber nicht die notwendige Unterstützerzahl erreichten.
    Ungeachtet dieser Tatsache wurde mir aber auf meine Petition hin mitgeteilt, dass es eine Bündelung gleicher Inhalte in diesem Zusammenhang geben soll und vom Ausschuss bearbeitet wird.


    Es tut sich schon etwas, auch der Ansatz von Frau Zeulner und weitere Politiker hat es ja schonmal in die FAZ geschafft!
    https://www.faz.net/aktuell/wi…-pflegeheim-15996156.html


    Hier sehe ich aber auch eine Gefahr, den aktuellen Weg, der möglichen 100tsd.€ Einkommensgrenze auf EU Zahler umzusetzen, zu verlassen.


    LG frase