Neue Ehe

Neue Ehe

Stiefeltern

Nur Eltern sind ihren leiblichen Kindern unterhaltspflichtig. Ein neuer Ehepartner eines Unterhaltspflichtigen schuldet dem Kind selbst bei sehr hohem Einkommen keinen Euro an Unterhalt. Stiefeltern sind Stiefkindern gegenüber nie unterhaltspflichtig. Dabei ist völlig unerheblich, ob der Elternteil den neuen Partner geheiratet hat oder ob das Stiefkind bei seinem Stiefelternteil dauerhaft lebt.

Hartz 4

Es gibt allerdings einen Pferdefuß, der jedoch nicht auf dem Unterhaltsrecht, sondern auf dem Sozialrecht beruht.

Nach der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte müssen Stiefeltern indirekt für ihr Stiefkind aufkommen, wenn es um den Bezug von Sozialleistungen geht. Beantragt also der leibliche Elternteil Hartz 4, so kann es zu einer Berücksichtigung des Einkommens des neuen Partners in dem Fall kommen, in dem Stiefeltern mit Stiefkindern zusammenleben. Sie bilden dann nämlich nach dem Sozialrecht eine Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wird das Stiefelterneinkommen bei der Ermittlung der Höhe der Hartz 4 Leistung berücksichtigt und angerechnet, vgl. § 9 Abs. 2 SGB II.

Zum Vergleich: Großeltern

Großeltern hingegen können direkt nach dem Gesetz unterhaltspflichtig gegenüber ihren Enkeln werden, und zwar dann, wenn die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu zahlen (§?1608 BGB). Allerdings haben auch sie einen Selbstbehalt.