Vaterschaft
Unser Rechtsratgeber zur Vaterschaft als rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis
Gem. § 1591 BGB ist Mutter die Frau, die das Kind geboren hat. Die Mutterschaft ist also einfach feststellbar. Bei der Vaterschaft ist dies komplizierter. Gem. 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der (1) zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, (2) die Vaterschaft anerkannt hat oder (3) dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Vaterschaft aufgrund Ehe
Wenn sich die Vaterschaft aufgrund der Ehe der Eltern ergibt, dann kann eine Anerkennung der Vaterschaft durch einen anderen Mann nicht erfolgen. Ausnahme: Die Vaterschaft ist gem. § 1592 Nr. 1 BGB durch eine Vaterschaftsanfechtung aufgehoben. Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung darf nicht erfolgen, solange wie die Vaterschaft eines Kindes gem. § 1592 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB feststeht und nicht wirksam angefochten worden ist.
Die gesetzliche Vaterschaft greift also immer dann, wenn der Mann zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Das gilt auch dann, wenn bereits die Scheidung rechtshängig ist und auch dann, wenn eine Zeugung des Kindes durch den Ehemann aus tätsächlichen Gründen ausgeschlossen ist, er beispielsweise schon seit Jahren getrennt von ihr lebte. Der Ehemann ist also immer Vater im Rechtssinn. Diese Vaterschaft kann er nur im Wege einer Vaterschaftsanfechtung beseitigen.
§ 1593 BGB schreibt fest, dass für den Fall, dass der Ehemann vor der Geburt des Kindes verstirbt, er dann der Vater ist, wenn die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod erfolgt oder feststeht, dass das Kind mehr als 300 Tage vor der Geburt gezeugt worden ist. Um das nachzuweisen, ist ein Tragezeitgutachten notwendig. Wenn die Mutter des Kindes nach dem Tod des Ehemannes vor der Geburt des Kindes erneut geheiratet hat, dann gilt die obige Regelung nicht. Dann gilt das innerhalb 300 Tagen nach dem Tod des ersten Ehemannes geborene Kind als Kind des neuen Ehegatten. Dieser kann die Vaterschaft jedoch anfechten. Er muss dies, wenn er nicht will, dass das Kind rechtlich als sein eheliches Kind gilt.
Wenn das Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren wird, so hat der wirkliche Vater die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Die rechtliche Vaterschaft des Ehemanne ist dann gem. § 1593 BGB hinfällig.
Neue Fragen zur Vaterschaft
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Probleme bei der Vaterschaft
Im Zusammenhang mit der Vaterschaft treten im Bereich des Kindschaftsrechts immer wieder folgenden Problemkonstellationen auf:
Diese werden unter dem jeweiligen Punkt näher ausgeführt.