In der heutigen Zeit sind nicht längst alle Eltern miteinander verheiratet.
Die Frage lautet: wem steht das elterliche Sorgerecht zu? Der Mutter oder auch dem Vater?
Die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist gesetzlich geregelt.
Unverheiratete Väter können das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht von Mutter und Vater wird nur verwehrt, wenn das Kindeswohl ansonsten beeinträchtigt ist.
(Ur)Alte Rechtslage
Lange Jahre hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater hatte keine Möglichkeit gegen ihren Willen am Sorgerecht teilzuhaben. Nur wenn Mutter und Vater einig waren und dies ausdrücklich bekundeten, entstand ein gemeinsames Sorgerecht.