Scheidung kostet Geld.

Richtig schauen und Scheidungskosten sparen

Die Scheidungskosten variieren von Fall zu Fall. Man kann also keine pauschale Antwort auf die Frage geben, wie teuer eine Scheidung ist. Die Scheidungskosten setzten sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen.  Die Höhe dieser beiden Beträge hängt vom Gegenstandswert des Verfahrens ab. 

Gegenstandwert Scheidungsverfahren

Der Gegenstandswert ist die Summe des Nettoeinkommens beider Eheleute. Hinzu können weitere Streitwerte wie Unterhaltszahlungen oder gemeinsames Vermögen kommen, wenn auch darum gestritten wird.  Aus dem gesagten lässt sich ableiten: wer nicht viel verdient, hat auch keine hohen Scheidungskosten. Geringverdiener oder Arbeitslose können sogar Prozesskostenhilfe beantragen. Dann trägt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten. Verbessern sich die Einkommensverhältnisse, muss dieses Geld allerdings später zurück gezahlt werden.

Besser nur ein Anwalt wegen der Kosten?

Anträge auf Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht dürfen vor deutschen Gerichten nur von Rechtsanwälten gestellt werden. Es herrscht Anwaltszwang. Ganz ohne Anwalt geht es also nicht.  Sind sich beide Ehepartner aber vollkommen einig, so besteht die Möglichkeit, dass sich nur einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt nimmt. Dieser muss dann den Scheidungsantrag stellen. Der andere Ehepartner muss diesem Antrag nur zustimmen. Das ist ohne Anwalt möglich. Die Kosten für den einen Anwalt kann man sich dann teilen.

Allerdings: ein Rechtsanwalt darf nur einen der beiden Ehepartner vertreten. Wenn im Laufe des Scheidungsverfahrens Streitpunkte auftreten und der zweite Partner will auch einen Antrag stellen, dann benötigt er hierzu einen eigenen Rechtsanwalt.

Das Prinzip „nur ein Anwalt für beide“ funktioniert also wirklich nur bei absoluter Einvernehmlichkeit.

Im Trennungsjahr sparen

Eine Ehe wird nur geschieden, wenn die Eheleute zuvor ein Jahr getrennt gelebt haben, also ein Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Kann man sich das überhaupt leisten? Zwei Wohnungen sind teuer. Aber es ist nicht erforderlich, dass die Trennung in zwei getrennten Wohnungen stattfindet. Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung vorgenommen werden. Es reicht, wenn eine Trennung von Tisch und Bett erfolgt. Die Eheleute können also weiter unter einem Dach leben, aber jeder hat seinen eigenen Schlafplatz, eigene Schränke usw. Für Küche und Bad müssen individuelle Nutzungszeiten vereinbart werden. Gemeinsame Aktivitäten dürfen nicht stattfinden. Auch muss die Haushaltskasse strikt getrennt werden. Gegenseitige hauswirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nicht erfolgen, der eine darf also nicht für den anderen einkaufen, waschen, putzen usw.