![Schenkung zurückfordern](https://www.familienrecht-heute.de/wp-content/uploads/2016/04/schenkung-300x217.jpg)
Eltern machen ihren Kindern Geschenke, oft auch Geldgeschenke in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dabei gilt der Grundsatz: geschenkt ist geschenkt, eine Rückforderung der geschenkten Summe ist ausgeschlossen.
Allerdings gibt es Ausnahmen.
Eltern machen ihren Kindern Geschenke, oft auch Geldgeschenke in nicht unbeträchtlicher Höhe. Dabei gilt der Grundsatz: geschenkt ist geschenkt, eine Rückforderung der geschenkten Summe ist ausgeschlossen.
Allerdings gibt es Ausnahmen.