Anspruch auf Unterhalt im FSJ?

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Anspruch auf Kindesunterhalt im FSJ?

Haben volljährige junge Erwachsene, die ein FSJ absolvieren, einen Anspruch auf Kindesunterhalt?  Hierüber hatte jüngst das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden.

FSJ zwischen Schule und Berufsausbildung

Nach dem Schulabschluss, der mittleren Reife oder dem Abitur, beginnen viele junge Erwachsene nicht mit einer Berufsausbildung oder einem Studium, sondern leisten ehrenamtliche Arbeit in einem staatlich geregelten FSJ, einem Freiwilligen Sozialen Jahr. Sie erhalten während dieser Zeit keine Vergütung, wohl aber ein Taschengeld, manchmal auch Unterkunft und Verpflegung.

Reichen Taschengeld und sonstige Leistungen des Trägers des FSJ nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, stellt sich die Frage, ob die Eltern während der Zeit des FSJ ergänzenden Unterhalt zu zahlen haben.

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