Anfang des Jahres 2019 sind die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle an die Beträge der Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Danach haben minderjährige Kinder einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt als im Vorjahr.
Eltern erhalten aber im Laufe des Jahres 2019 auch zusätzliche staatliche Leistungen für ihre Kinder. So wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben. Angestiegen ist auch der steuerlich nutzbare Kinderfreibetrag.
Zusätzlich hat die SPD beschlossen, sich für eine Kindergrundsicherung einzusetzen. Darin sollen die bisherigen Sozialleistungen und Steuervorteile für die Eltern gebündelt werden und so der Kinderarmut besser entgegengewirkt werden.
Der Januar ist (fast) immer der Stichtag für die neue Düsseldorfer Tabelle – so auch 2017 . Die Tabellensätze werden an den Mindestunterhalt angepasst, wie er sich aus „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB ergibt. Die Erhöhung des Mindestunterhalts bewirkt damit auch die Änderung auch der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
Eltern sind ihren Kindern auch noch dann unterhaltsverpflichtet, wenn diese volljährig sind und ihre Ausbildung noch nicht beendet haben. Staatliches Kindergeld kann diese Unterhaltslast verringern.
