Kinder haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch ihre Eltern. Auch wenn sie volljährig sind. Doch dieser Unterhalt für das Kind muss zeitlich nicht unbegrenzt gezahlt werden.
Wann muss für volljährige Kinder Unterhalt gezahlt werden?

Der Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern besteht, solange die Kinder ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist selbstverständlich der Fall, wenn die Kinder noch minderjährig sind und zur Schule gehen. Aber auch volljährigen Kindern muss Unterhalt gezahlt werden, solange sie noch die allgemeinbildende Schule besuchen. Die Unterhaltspflicht setzt sich fort, wenn die Kinder im Anschluss an die schulische Ausbildung studieren.
Eltern sind verpflichtet ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Das folgt aus § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zur Selbstständigkeit zu führen und ihnen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für die selbständige Lebensführung.
Der Januar ist (fast) immer der Stichtag für die neue Düsseldorfer Tabelle – so auch 2017 . Die Tabellensätze werden an den Mindestunterhalt angepasst, wie er sich aus „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612a Abs. 1 BGB ergibt. Die Erhöhung des Mindestunterhalts bewirkt damit auch die Änderung auch der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.