Wann für ein volljähriges Kind Unterhalt zahlen?

Kinder haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch ihre Eltern. Auch wenn sie volljährig sind. Doch dieser Unterhalt für das Kind muss zeitlich nicht unbegrenzt gezahlt werden.

Wann muss für volljährige Kinder Unterhalt gezahlt werden?

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Unterhalt für ein Kind muss auch bei Volljährigkeit gezahlt werden – aber nicht unbegrenzt.

Der Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern besteht, solange die Kinder ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist selbstverständlich der Fall, wenn die Kinder noch minderjährig sind und zur Schule gehen. Aber auch volljährigen Kindern muss Unterhalt gezahlt werden, solange sie noch die allgemeinbildende Schule besuchen. Die Unterhaltspflicht setzt sich fort, wenn die Kinder im Anschluss an die schulische Ausbildung studieren.

Eltern sind verpflichtet ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Das folgt aus § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zur Selbstständigkeit zu führen und ihnen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für die selbständige Lebensführung.

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Kindergeld für Volljährige

kindergeld-volljaehrigeEltern sind ihren Kindern auch noch dann unterhaltsverpflichtet, wenn diese volljährig sind und ihre Ausbildung noch nicht beendet haben. Staatliches Kindergeld kann diese Unterhaltslast verringern.

Volljährigkeit schließt Kindergeldanspruch nicht aus

Nicht nur für ihre minderjährigen Kinder haben Eltern einen Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Die Familienkasse zahlt unter Umständen bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Das ist dann möglich, wenn sich Kinder beispielsweise in der Erstausbildung befinden oder ein FSJ oder sonstigen staatlich geförderten Freiwilligendienst leisten.  Aber auch bei einer Zweitausbildung und einem Masterstudiengang kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

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