Kindesunterhalt und Kindergeld 2019

Anfang des Jahres 2019 sind die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle an die Beträge der Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Danach haben minderjährige Kinder einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt als im Vorjahr.

Eltern erhalten aber  im Laufe des Jahres 2019 auch  zusätzliche staatliche Leistungen für ihre Kinder.  So wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben.  Angestiegen ist auch der steuerlich nutzbare Kinderfreibetrag.

Zusätzlich hat die SPD beschlossen, sich für eine Kindergrundsicherung einzusetzen.  Darin sollen die bisherigen Sozialleistungen und Steuervorteile für die Eltern gebündelt werden und so der Kinderarmut besser entgegengewirkt werden.

Kindergeld 2019

Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird an diese für jedes Kind Kindergeld gezahlt. Voraussetzungen für die Kindergeldzahlung ist grundsätzlich, dass der Wohnsitz in Deutschland ist und eine Einkommenssteuerpflicht besteht.

Ohne wenn und aber, wird das Kindergeld für Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ab dem 18. Bis zum 21. Lebensjahr wird für Kinder gezahlt, die arbeitslos sind. Für Kinder in einer Ausbildung wird bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt.

Die Höhe des Kindergelds beträgt

– für das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro

– für das dritte Kind 200 Euro

– für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro.

Ab Juli 2019 wird das Kindergeld für jedes Kind um 10 Euro angehoben.

Elterngeld 2019

Vater oder Mutter, der oder die sich nach der Geburt um das Kind  kümmern und deshalb ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen, haben einen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld dient dazu, das fehlende Einkommen auszugleichen. Gezahlt wird es für bis zu 14 Monate. Die Eltern können frei wählen, wer für welche Zeit das Elterngeld bekommen soll. Die 14 Monate dürfen allerdings insgesamt nicht überschritten werden. Wollen Eltern in der Elternzeit bereits wieder in Teilzeit arbeiten, so kommt das Elterngeld Plus zum Zug. Es bedeutet, dass sich der Bezugszeitraum für das Elterngeld verdoppelt. Formel: Elterngeld + Teilzeit = Elterngeld Plus.

Kinderzuschlag

Einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern mit geringem Einkommen. Dadurch soll ein Hartz 4 Bezug vermieden werden. Der Kinderzuschlag beträgt gegenwärtig 175 Euro und soll im Laufe des Jahres 2019 auf 185 erhöht werden. Auch Alleinerziehende sollen künftig anspruchsberechtigt sein.

Schreibe einen Kommentar