Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorsschuss wenn Vater nicht zahlt.
Kein Spass: Unterhaltsvorschuss

Bei einer Trennung oder Scheidung sind Väter verpflichtet ihrem Kind Unterhalt zu zahlen, wenn es bei der Mutter wohnt und von ihr betreut wird.  Doch es gibt sehr viele Alleinerziehende, die keinen oder zu wenig Unterhalt für ihre Kinder erhalten. Zahlt der zum Unterhalt verpflichtete nicht, so springt unter gewissen Voraussetzungen der Staat ein.

Viele Mütter berichten folgendes: Seit der Trennung zahlt der Vater keinen Kindesunterhalt mehr. Er hat sich sogar von seinem Arbeitgeber kündigen lassen, damit er keinen Unterhalt zahlen muss. Jetzt bezieht er Hartz 4. Bestimmt arbeitet er jetzt inoffiziell.

Eine andere Mutter berichtet folgendes: Sie habe zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren. Ihr Mann sei ein gut verdienender Architekt. Aber er zahle schon seit vier Jahren keinen Kindesunterhalt mehr. Die Mutter habe den Unterhalt für ihre Kinder eingeklagt, aber der gerichtliche Weg sei holprig. Ihr Ex-Mann mache ihr das Leben auch vor Gericht sehr schwer und versuche das Verfahren zu torpedieren. Mit einem guten Anwalt sei das möglich.

Wenn Väter keinen Kindesunterhalt bezahlen

Wie ist das möglich? In der familienrechtlichen Praxis kommt so etwas häufig vor.  90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. So sind es überwiegend die Männer, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Viele Väter sind sehr kreativ, um ihr Einkommen zu verschleiern.  So ist es Handwerkern durchaus möglich, den Großteil ihrer Arbeit „schwarz“ zu verrichten und damit ihre Einkünfte nicht zu versteuern und offenzulegen. Manche überschreiben allen Besitz und sogar die eigene Firma der neuen Lebensgefährtin und lassen sich ein lächerlich niedriges Gehalt auszahlen.  Ein Vater, der allein lebt und unterhaltspflichtig ist, hat einen Selbstbehalt von  1.080 Euro. Damit kann er sein eigenes Leben bestreiten. Alles, was darüber liegt, muss er für den Unterhalt der Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle einsetzen. Mancher Vater lässt sich da lieber kündigen, als zu zahlen

Gerichte sind überlastet

Um überhaupt an das Geld zu kommen, müssen die Mütter für ihr Kind einen gerichtlichen Titel erwirken, in der Regel ein Urteil vom Familiengericht. Das ist bei den chronisch überlasteten Gerichten ein langwieriger Prozess. Einige Väter versuchen zudem das Verfahren zu sabotieren, kommen Auflagen nicht nach, lassen Termine verschieben oder stellen Befangenheitsanträge.  Eine Strafanzeige hilft wenig, wenn die feststellt, dass nicht gepfändet werden kann; das Verfahren wird eingestellt.

Kindesarmut droht

Kindern droht Armut, weil ihre Väter den Unterhalt nicht oder nur schleppend zahlen.  Die Bundesregierung will hier einschreiten. So wird darüber nachgedacht etwa den Führerschein zu entziehen, wenn der Vater sabotiert. Wenigstens soll aber die finanzielle Ausstattung der Alleinerziehenden verbessert werden.

Unterhaltsvorschuss durch den Staat

Wenn der Vater nicht zahlt, kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der Kommunalverwaltung gestellt werden. Finanziell ist das jedoch nur ein geringer Bruchteil dessen, was eine Mutter eigentlich bekommen würde. Der Unterhaltsvorschuss wird nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt und insgesamt nur 6 Jahre lang. Das soll nun geändert werden: der Unterhaltsvorschuss soll bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Auch die Beschränkung auf eine Dauer von 6 Jahren soll fallen. Allerdings würde diese Änderung den Steuerzahler über 100 Millionen Euro pro Jahr kosten.

Staat holt sich das Geld von den Vätern zurück

Zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss, so kann er sich diesen von dem säumigen Vater zurückholen. Allerdings ist das tatsächlich nur in knapp einem Drittel der Fälle zu realisieren. Bei den anderen zwei Dritteln ist das nicht möglich, weil die Väter sich als mittellos darstellen. Die Gemeinschaft der Steuerzahler zahlt damit letztendlich für diejenigen, die keine Verantwortung übernehmen wollen und ihren Pflichten nicht nachkommen.

Höhe des Unterhaltsvorschusses

Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes haben die Unterhaltsvorschussbeträge seit dem 1. Januar 2016 folgende Höhe:

für Kinder von bis zu 5 Jahren                 145 Euro pro Monat

für Kinder von 6 bis 11 Jahren                 194 Euro pro Monat

1 Gedanke zu „Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss“

  1. Gibt es einen Unterschied beim Kindesunterhalt für Volljährige Kinder, wenn der Vater nur 3 Jahre mit der Mutter zusammen gelebt hat, aber nicht verheiratet war.
    Ich dachte immer, dass der Unterhalt mit 18 Jahren dann entfällt. „Kind“ ist 24 und mit dem Batchelorstudium fertig. Vater hat bis jetzt Unterhalt bezahlt.

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