Wenn sich verheiratete oder nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern trennen, muss die Zahlung des Unterhalts für die Kinder neu geregelt werden. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind 2,2 Millionen minderjährige Kinder in Deutschland auf Unterhalt angewiesen. Die Sätze für den Kindesunterhalt richten sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde am 1. Januar 2016 aktualisiert.
Sehr oft gibt es bei einer Trennung der Eltern Streit um den Kindesunterhalt. Dieser muss bis zur Volljährigkeit eines Kindes der Elternteil zahlen, der nicht den überwiegenden Anteil an Betreuung und täglicher Versorgung erbringt. Der andere Elternteil erfülle bis dahin seine Unterhaltspflicht durch die Betreuungsleistung. Regelmäßige Aufenthalte des Kindes am Wochenende beim Unterhalt zahlenden Vater ändern daran nichts an der Höhe der Unterhaltspflicht.