Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Sorgerecht für das Kind bei nicht verheirateten Eltern
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so kann der Vater das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausüben – wenn er möchte.

In der heutigen Zeit sind nicht längst alle Eltern miteinander verheiratet.

Die Frage lautet: wem steht das elterliche Sorgerecht zu? Der Mutter oder auch dem Vater?

Die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist gesetzlich geregelt.

Unverheiratete Väter können das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht von Mutter und Vater wird nur verwehrt, wenn das Kindeswohl ansonsten beeinträchtigt ist.

(Ur)Alte Rechtslage

Lange Jahre hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater hatte keine Möglichkeit gegen ihren Willen am Sorgerecht teilzuhaben. Nur wenn Mutter und Vater einig waren und dies ausdrücklich bekundeten, entstand ein gemeinsames Sorgerecht.

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Kindesunterhalt und Sonderbedarf

Sonderbedarf beim Unterhalt
Neben dem allgemeinen Kindesunterhalt ist in bestimmten Fällen der Sonderbedarf des Kindes abzudecken.

Der laufende Unterhalt für ein Kind oder für mehrere Kinder richtet sich in aller Regel nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird jährlich aktualisiert. Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle ist im Januar 2019 erfolgt.

Neben den Tabellensätzen sieht das Gesetz (Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt) vor, dass bei in besonderen Situationen Unterhalt für das Kind zu zahlen ist, der über dem der Düsseldorfer Tabelle liegt. Der Sonderbedarf ist in § 1613 Abs. 2 BGB geregelt .

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Kindesunterhalt und Kindergeld 2019

Anfang des Jahres 2019 sind die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle an die Beträge der Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Danach haben minderjährige Kinder einen höheren Anspruch auf Kindesunterhalt als im Vorjahr.

Eltern erhalten aber  im Laufe des Jahres 2019 auch  zusätzliche staatliche Leistungen für ihre Kinder.  So wird das Kindergeld zum 1. Juli 2019 angehoben.  Angestiegen ist auch der steuerlich nutzbare Kinderfreibetrag.

Zusätzlich hat die SPD beschlossen, sich für eine Kindergrundsicherung einzusetzen.  Darin sollen die bisherigen Sozialleistungen und Steuervorteile für die Eltern gebündelt werden und so der Kinderarmut besser entgegengewirkt werden.

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