Erlöschen des Unterhaltsanspruchs des Ex-Partners bereits nach einem Jahr

Gemeinsamer Urlaub kann Lebensgemeinschaft verfestigen.

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils zu zahlen ist. Ab rechtskräftiger Scheidung ist nachehelicher Ehegattenunterhalt zu zahlen.

Der Anspruch auf Unterhalt für den Ex-Partner – egal ob als Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt – kann schon nach einem Jahr enden. Und zwar in dem Falls, dass der  Unterhaltsberechtigte mit seinem neuen Partner zusammenzieht.

So hat das Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 4 UF 78/16 mit Urteil vom 16.11.2016 entschieden. Nach einem Jahr könne, so das OLG,  von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden. Diese führe zum Erlöschen des Unterhaltsanspruchs des Ex-Partners.

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Wann für ein volljähriges Kind Unterhalt zahlen?

Kinder haben einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch ihre Eltern. Auch wenn sie volljährig sind. Doch dieser Unterhalt für das Kind muss zeitlich nicht unbegrenzt gezahlt werden.

Wann muss für volljährige Kinder Unterhalt gezahlt werden?

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Unterhalt für ein Kind muss auch bei Volljährigkeit gezahlt werden – aber nicht unbegrenzt.

Der Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern besteht, solange die Kinder ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das ist selbstverständlich der Fall, wenn die Kinder noch minderjährig sind und zur Schule gehen. Aber auch volljährigen Kindern muss Unterhalt gezahlt werden, solange sie noch die allgemeinbildende Schule besuchen. Die Unterhaltspflicht setzt sich fort, wenn die Kinder im Anschluss an die schulische Ausbildung studieren.

Eltern sind verpflichtet ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu finanzieren. Das folgt aus § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zur Selbstständigkeit zu führen und ihnen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundlage für die selbständige Lebensführung.

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